So oder so ein Riesenskandal

Eine Grundsatzbetrachtung zum Eklat um die Abstimmungswertung im Bundesrat

Elke und Dr. Gundolf Fuchs

Wenn man von einem Streit zwischen »Realpolitikern« hört, die ein außerordentliches Talent entwickelt haben, Zusammenhänge zu verschleiern, deren Bekanntwerden ihnen nicht genehm ist, dann muß man mit Bewertungen nach ersten Berichten vorsichtig sein. Das gilt ganz besonders in einem Fall, in dem die eine Seite den schweren Vorwurf »Verfassungsverstoß« oder »Verfassungsbruch« erhebt, und die beschuldigte Seite diesen Vorwurf als lächerlich bis absurd zurückweist. In solchen Fällen muß man die Vorgänge, die geltenden Bestimmungen und möglichst auch die Kommentare zu diesen Bestimmungen von fachkompetenter Seite kennen.

Gibt es aber überhaupt einen Eklat, der »Tumulte« auslöst, dann braucht man in der Sache selbst noch nicht einmal eine Entscheidung zu fällen, dann kann man auf jeden Fall feststellen, es liegt so oder so ein Riesenskandal vor. Mit Bestürzung wird zunächst den Fernsehzuschauern und dann den Zeitungslesern verkündet, daß sich ein nie dagewesener Fall an »Demokratie-Erschütterung« ereignet habe, indem es im Bundesrat über die Bewertung eines Abstimmungsergebnisses zu einem »Eklat« gekommen ist. Es handelte sich um die Abstimmung über das völlig unsinnige, ja sogar äußerst schädliche Zuwanderungsgesetz, eine Idee, die nur in den Köpfen von Überfremdungsideologen entspringen konnte.

Zunächst der Tatbestand: Bei der Abstimmung im Bundesrat stimmte das Land Brandenburg, das durch eine Große Koalition regiert wird, nicht einheitlich ab. Der SPD-Vertreter, Stolpe, stimmte erwartungsgemäß mit Ja, der CDU-Vertreter, Schönbohm, stimmte mit Nein. Bundesratspräsident Wowereit, SPD, zählte die Stimme Brandenburgs trotzdem als Ja-Stimme, obwohl es sinngemäß und logischwerweise die Regel gibt: »Wenn ein Bundesland nicht einheitlich abstimmt, darf seine Stimme nicht gewertet werden.«

Die Reaktion: CDU und CSU werten diese Handlungsweise Wowereits als Verfassungsbruch und sprechen von einem schweren Verstoß gegen eine Grundregel der parlamentarischen Arbeit. Juristen stimmen dieser Beurteilung mehrheitlich zu.

Die Gegenreaktion: Bundeskanzler Schröder und andere SPD-Politiker weisen den Vorwurf: Verfassungsbruch als lächerlich zurück und stellen sich hinter die Entscheidung Wowereits.

Warum handelt es sich nun »so oder so« um einen Riesenskandal?

Entweder ist eine Festlegung über eine wichtige Entscheidung, nämlich die Wertung von Abstimmungsergebnissen auslegungsfähig, läßt also der Willkür Tür und Tor offen, oder es wurde um politischer Zielsetzungen willen dreist gegen eine Bestimmung über die Wertung von Abstimmungsergebnissen verstoßen.

Daß letzteres ein Riesenskandal zu nennen wäre, darüber gibt es unter redlich denkenden Menschen wohl keine unterschiedliche Meinung. Aber auch im erstgenannten Fall kann man nicht von einem – bedauerlichen – Versehen sprechen, daß der Bewertungsmaßstab nicht eindeutig genug formuliert wurde. So viel Unfähigkeit gibt es nämlich nicht, daß die klare Bestimmung: Bei uneinheitlicher Stimmabgabe der Vertreter eines Bundeslandes wird die Stimme des Bundeslandes nicht gewertet, aus Versehen nicht eindeutig formuliert wird.

Sollte also wirklich ein »Streitfall« vorliegen, dann ist die »Unbestimmtheit« gewollt, um dem jeweils »Mächtigen« eine Hintertür zu öffnen, wenn er sonst keine Mehrheit für seine Ziele findet!

Wer aber sind die Mächtigen?

Nach außen sind es noch die beiden großen Parteien CDU und SPD. Da sie sich meist in Koalitionsregierungen in der Macht abwechseln, bedeutete eine »Nicht-Eindeutigkeit« für den, der die »Oppositionsbank drücken« muß, ein Risiko. In Wirklichkeit bestimmen aber Hintergrundmächte alles wichtige Geschehen. Auf welche Weise diese Einfluß nehmen, das zeigen allein die Enthüllungsmethoden der »Spendenaffären« beider Parteien. Als die SPD die Regierung übernehmen sollte, wurde der Schwarzkonten-Skandal der CDU hochgespielt. Jetzt, ganz »rechtzeitig« ein halbes Jahr vor der Bundestagswahl, wird ein ähnlicher Skandal bei der nordrhein-westfälischen SPD aufgedeckt und in der Berichterstattung weidlich ausgewalzt, indem von immer weiteren Kreisen berichtet wird, die in die Affären verwickelt sind. Für die wirklich Mächtigen bringt eine Nicht-Eindeutigkeit von Bestimmungen daher immer einen Vorteil. Der Vorteil bedeutet aber Willkür unter dem Deckmantel demokratischer Verfahrensweisen!

Wie wichtig es war, sich auf Grundsatzaussagen zu beschränken, zeigt die uneinheitliche Reaktion im Nachgang zu der ersten Entsetzensmeldung.

Ganz klar vertritt die FAZ in der Ausgabe vom 23. 3. 2002 gleich auf Seite 1 und gleich in drei Stellungnahmen den Standpunkt, das etwas Schandhaftes geschehen ist. Die Titel lauten: »Ein zu hoher Preis«, »Verfassungsverstoß« und »Verfassungsbruch«. Obwohl der letzte Titel die schärfste Anklage enthält, wird in der Stellungnahme »Verfassungsverstoß« die schärfste Kritik geübt. Da heißt es: »Dieser Bundeskanzler hat keine Scheu, mit der Macht des SPD-Vorsitzenden sein zweifelhaftestes Vorhaben mit Hilfe willfähriger Gefolgsleute und eines Verstoßes gegen das Grundgesetz durch die Gesetzgebungsorgane zu peitschen. Dieser Bundesinnenminister, dem der Schutz der Verfassung aufgetragen ist, hat die Unverfrorenheit, einen Verfassungsverstoß als ,rechtmäßig' zu qualifizieren und die niedergewalzten Bundesländer dazu aufzufordern, doch ,gute Verlierer' zu sein. Dieser Bundesratspräsident hat keine Hemmung, eine ihm und dem gesamten Bundesrat offen bekanntgegebene Uneinheitlichkeit in der Stimmabgabe eines Bundeslandes als die vom Grundgesetz geforderte ,einheitliche' Stimmabgabe zu werten. Dieser brandenburgische Ministerpräsident hat sich dem Druck aus der Bundesregierung so weit untergeordnet, daß er auf offener Bühne und mitten in einer Abstimmung den Koalitionsvertrag bricht, der seiner Landesregierung zur parlamentarischen Mehrheit verholfen hat. Wenn die Parteidisziplin vier solzialdemokratische Spitzenpolitiker auf solche Irrwege führt, dann ist mit dieser Partei und ihrem Verfassungsverständnis etwas nicht in Ordnung.«

In der Dithmarscher Landeszeitung (DLZ) vom 25. 3. 2002, S. 2 wird unter »Starker Druck auf Bundespräsident Rau – CDU-Forderung: Nicht unterschreiben – Grüne: ,Unanständig'« über weiter vertiefte Meinungsunterschiede berichtet, wobei sich der Grünen-Rechtsexperte Volker Beck dazu verstieg »den Druck der Union auf Rau als unanständig« zu bezeichnen. Wörtlich fügte er hinzu, um in Menschen, die für Rechtswahrung empfänglich sind, einen Schuldkomplex zu erzeugen: »Die Drohung an den Bundespräsidenten, wenn unterzeichnet wird, wird geklagt, ist eine Unverschämtheit.« Entkleidet man diese Vorwürfe ihres meinungsformenden Charakters, so ergibt sich die Frage, wie man auf eine Amtsperson Druck ausüben kann, wenn sie in einem Streifall nach bestem Wissen und Gewissen eine Entscheidung zu fällen hat. Wer sich durch eine »veröffentlichte Meinung«, hier die der Unionsparteien, unter Druck setzen ließe oder wer sich in seiner Entscheidungsfreiheit beengt fühlte, weil seine Entscheidung dem Standpunkt der im Augenblick Herrschenden der eigenen Partei widerspricht, der darf das Amt eines Bundespräsidenten gar nicht annehmen.

In dem Bericht erfährt man dann auch vom Meinungsstreit zwischen Juristen, wenn man davon ausgeht, daß es sich bei dem erwähnten Mainzer Professor Dieter Dörr um einen Professor der Rechtsgelehrsamkeit handelt. Für den Ex-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda, ergibt sich »logisch das Ergebnis, daß die Stimmen von Brandenburg nicht hätten gewertet werden dürfen.« Prof. Dörr betont dagegen klar die Rechtmäßigkeit der »Bundesrats-Abstimmungs-Wertung«: »,Im Ergebnis hat der Bundesrat wirksam zugestimmt … Ich sehe nicht, wie Rau zu einer Nicht-Ausfertigung kommen könnte.' Einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht räumt er keine Chancen ein.«

Einen ganz neuen Gesichtspunkt bringt der Bundesratsvorsitzende zur Rechtfertigung seiner Handlungsweise ins Spiel, der in Rundfunkmeldungen schon anklang. Unter »Wowereit verteidigt sich« (DLZ, 25. 3. 2002, S. 1) liest man u. a.: »Er habe sich« (bei der Abstimmung zum Zuwanderungsgesetz) »exakt an einen Vermerk von Bundesratsdirektor Georg-Berndt Oschatz (CDU) gehalten. Brandenburgs Innenminister Schönbohm (CDU) habe auf seine Nachfrage sein Nein nicht wiederholt, weshalb er nur das Ja Stolpes gewertet habe.«

Nach den DLZ-Meldungen vom 25. 3. 2002 durfte man gespannt sein, wie die CDU/CSU auf die Behauptung der Nicht-Wiederholung des »Neins« zum Zuwanderungsgesetz seitens Schönbohms antworten werde. In der Sendung »Sabine Christiansen«, Sonntag den 24. 3. 2002, ab 21:45 Uhr, wurde aber schon klargestellt, wie unsinnig die Behauptung vom nicht wiederholten »Nein« war. Auf die erste Frage Wowereits antwortete Schönbohm klar mir Nein. Das zweite Mal sagte er: »Sie kennen meine Meinung« eine Aussage, die auch klar als »Nein« zu werten ist, denn ein Abstimmungsleiter muß ja wohl die Stimmabgaben von ihm befragter Abgeordneter während einer Sitzung im Gedächtnis behalten oder so protokolliert haben, daß er das erste »Nein« Schönbohms, als dessen »bekannte Meinung« erkennen mußte. Anscheinend war auch Wowereit davon überzeugt, daß er die Antwort auf seine zweite Frage nicht als Zurücknahme des »Neins« werten durfte. Daher fragte er ein drittes Mal, worauf Schönbohm verärgert nicht mehr antwortete, sondern die Gegenfrage stellte (oder die Gegenbemerkung machte) (etwa) Sind wir hier in einem Kasperle-Theater?! Auf jeden Fall hätte Wowereit Schönbohm darauf aufmerksam machen müssen, daß er sein Nein noch einmal wiederholen müsse, wenn es gelten solle.

Inzwischen hat sich nach Rundfunkmeldungen auch der Bundesratsdirektor Oschatz (CDU) gegen die Darstellung Wowereits verwahrt, letzterer habe im Sinne des Bundesratsdirektors gehandelt.

Und dann wird ja noch in Rundfunk-Nachrichten die Behauptung verbreitet, die Entscheidung sei bereits am Vorabend bekannt gewesen, bzw. abgesprochen worden, so daß am Abstimmungstag keiner mehr überrascht wurde, daß also eine »spontane« Empörung, wie sie besonders von Hessens Ministerpräsident Koch gezeigt wurde, nur ein Schaueffekt gewesen sei. Da könnte man mit Friedrich Schiller nur klagen: »Deiner heiligen Zeichen, o Wahrheit, hat der Betrug sich angemaßt!«

Wie aber soll es weitergehen? Gesetzt den Fall die SPD und Grünen-»Rechtsexperten« überzeugen Bundespräsident Rau, daß er unterschreiben dürfe und er glaubt das gern, weil er damit die »Parteidisziplin« einhält, das Bundesverfassungsgericht später aber die Rechtslage »logischerweise« so einschätzt wie sein Ex-Präsident Benda, was dann? Müßte das nicht endgültig zur Erkenntnis führen, daß solche Scheindemokraten unfähig sind, unsere Lebensbelange zu vertreten, zumal zu einer Zeit, da eine Supermacht Pläne über den Einsatz von Atomwaffen verkündet und dafür um Zustimmung wirbt?

Was bedeutet echte Politik denn eigentlich anderes, als die Lebensbelange der Menschen eines Volkes zu vertreten und einen Beitrag zum Weltfrieden zu leisten? Machtpolitik zur Erlangung wirtschaftlicher Vorteile zu Lasten des Rechtes anderer Staaten oder Druckausüben zur Durchsetzung eines religiösen oder sonstwie gearteten ideologischen Weltbildes sind traurige Verzerrungen in der Politik. Wendet sich jemand deshalb von der Politik als »schmutzigem Geschäft« angewidert ab, und vergißt, daß sein, seiner Familie, seines Volkes, ja der Menschheit Wohl und Wehe weitgehend von den Handlungsweisen der Politiker abhängen, dann unterstützt er diese nur in ihrem »schmutzigen Geschäfts«-Betreiben. In diesem Zusammenhang hört man oft den Einwand, daß man gegen solches Fehlverhalten von Politikern ziemlich hilflos sei, da die »anderen« ja auch nicht besser seien und man daher mit Politverlogenheit leben müsse. Diese in den meisten Fällen zutreffende Bewertung der »anderen«, die selbst aus den Fehlern der Konkurrenten Vorteil ziehen wollen, enthebt aber nicht der Verantwortung, jedem Unrecht entgegenzutreten! Es gibt ja, solange dieser Zustand herrscht, ein recht wirksames Mittel der Abwehr, nämlich den Politikern den Freibrief, so weiterzumachen, zu entziehen, d. h. die Stimme zu verweigern. Nicht damit wird der Demokratie der Todesstoß versetzt, wie die Machthaber im demokratischen Gewande und die Nutznießer der Mißstände behaupten, sondern durch die Versuche, politideologische Ziele auch unter Mißachtung des Volkswillens, ja sogar unter Verstoß gegen die Verfassung durchzusetzen. Der Entzug des Freifahrtscheines ist im Gegenteil die einzige Möglichkeit, unsere totkranke Demokratie noch zu retten.

Natürlich tritt das Falschspiel – und wenn »beide Seiten« daran beteiligt sind, wird der Tatbestand nur umso ernster – nicht immer so klar zu Tage, wie im vorliegenden Falle, aber gerade auf dem Gebiet der Überfremdung ist ein ungeheuerliches Falschspiel betrieben worden. Man denke nur an die Beruhigungspille die Bundeskanzler Kohl 1986 den Deutschen verabreichte, als er sich selbst besorgt gab und die Sorgen der Bevölkerung anerkannte, indem er verkündete: »Die Zahl der Asylanten steigt von Monat zu Monat … Ich bin nicht gewillt, diese Entwicklung tatenlos hinzunehmen … Die Sorgen der Bevölkerung müssen ernstgenommen werden, denn die Bundesrepublik Deutschland ist kein Einwanderungsland und darf es auch nicht werden.« Und im Jahre 2002 wenden sich CDU und CSU nur gegen einige wenige, diesen Parteien zu weitgehende Forderungen im Zuwanderungsgesetz, das in jeden Falle die Überfremdung erneut fördert. Die Unterschiede sind so gering, daß Kritiker die Frage stellten, ob diese kleinen Unterschiede denn überhaupt solche – dazu noch mit fragwürdigen Mitteln ausgetragenen – politischen »Kraftakte« rechtfertigen, wie sie besonders im Bundesrat vorgeführt wurden.

Eine Mindestvoraussetzung zur Abwendung lebensbedrohlicher politischer Entwicklung ist die Einführung eines Volksentscheides, wenn es sich um grundsätzliche Fragen – früher nannte man sie Fragen von Hoheitsrechten eines Staates – handelt. Ein Volksentscheid ist zwar auch kein Allheilmittel und die Volksangehörigen müssen schon von Verantwortungsbewußtsein beseelt und zu kritischer Überprüfung mancher schönklingender Parolen bereit sein, aber wenn es Volksentscheide über die Einwanderung, die Einführung des Euro und der Rechtschreibreform gegeben hätte, dann wären die Entscheidungen deutlich anders ausgefallen als sie uns von den amtierenden Politikern, meist im Einvernehmen mit der Opposition aufgezwungen wurden.

Nun hat sich Bundesinnenminister Schily gemäß FAZ vom 13. 12. 2001, S. 2, »Schily: Volksentscheid vorstellbar«, den Hohn erlaubt, der Zeitung »Die Woche« zu sagen: »Von mir aus können wir die Verfassung ändern und einen Volksentscheid über das Zuwanderungsgesetz herbeiführen.« Hätte er diesen Vorschlag wirklich ernst gemeint und ihn nicht nur vorgebracht, um bei Unkritischen als Minister mit hoher demokratischer Einstellung zu erscheinen, dann hätte er spätestens nach dem Eklat im Bundesrat auf diesen Vorschlag zurückkommen müssen, nachdem die politischen Amtsträger im Streit über das Zuwanderungsgesetz ein solches Trauerspiel aufführten.

Unkritischsein wird jedenfalls immer gefährlicher. Es ist nämlich von den Machtbesessenen schon ein Teufelskreis in Gang gesetzt worden. Diktatorische Entscheidungen trotz angeblich freiheitlich-demokratischer Grundordnung bringen immer mehr Bürger zu der Haltung: Wir können ja eh' nichts ändern, also warum sich mit diesem Unerfreulichen überhaupt noch beschäftigen? Je weniger Menschen aber die Politik kritisch und verantwortungsvoll verfolgen, desto leichter können die wenigen eingeschüchtert werden und wandern dann in das Lager der Politikverdrossenen ab, die sich um nichts mehr kümmern. Durch besonders »eklatante« Fehlhandlungen von Politikern kann die Notwendigkeit zum Einspruch aber so deutlich werden, daß der Teufelskreis durchbrochen wird.

Erschütterung kann lähmen, sie kann aber auch aufrütteln und dann die Abwehrkraft stärken. Wenn das Trauerspiel im Bundesrat das bewirkt, dann haben ihm die Bürger den richtigen Sinn gegeben.