Von Dieter Vollmer-Neudorf
Jede Geschichtegestaltung wurzelt in den seelischen Kräften des Menschen. Wer verstehen will, warum Slobodan Miloevic das Kosovo zurückerobern wollte, Helmut Kohl den Euro einführte und Bush senior seinen 1. Ölkrieg führte, sollte wissen, welche Bewußtseinsfähigkeiten hier am Werk waren. Folgt er wie bisher einem falschen Welt- und Menschenbild, dann ist und bleibt er ein wehrloses Opferlamm jeden Machtmißbrauches. Schon »Die große Flucht« der Millionen Deutschen von 1945, dann die der Palästinenser, Kroaten, Serben und Muslime, der Afrikaner in Ruanda und zuletzt der Afghanen zeigte doch die mörderischen Folgen, wenn die Völker nur als Eintagsfliegen blind dahinleben. Ohne gelebte »Philosophie der Geschichte« muß sich ihr Geschick in einem 3. Weltkrieg wiederholen.
Obwohl die Gewissenswertungen zu den mächtigsten Geschichtskräften zählen, und fast jeder Mensch irgendwie von ihnen geprägt wird, lehren Erziehung und Politik von ihrer Bedeutung kaum etwas. Das ist eigenartig, ja befremdend, spielt doch das Gewissen selbst in der Politik eine kaum zu übersehende Rolle.
Das Gewissen galt dem großen Kant als »das Bewußtsein eines inneren Gerichtshofes im Menschen«. Man nannte es auch »Gottes Stimme« oder »Einfallstor göttlichen Willens« (Wünsch). Schon ein alter Ägypter sagte, »Ich kannte den Gott, der in den Menschen wohnt, ich erkannte ihn, ich unterschied diesen Weg von jenem.« Auch Sokrates, Cicero und David (2. Samuel 24, 10) sprachen vom Gewissen. Heute nennt man es einen festen Anker des religiös-sittlichen Verantwortungsbewußtseins wie aller Glaubens- und Bekenntnisentscheidungen (Luther).
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist die Gewissensfreiheit in Artikel 4, 1, 3 als ein unaufhebbares Grundrecht verankert. Gegen sein Gewissen darf auch niemand zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Diese Gewissensfreiheit enthält ein subjektives Recht und eine wertentscheidende Grundsatznorm. Sie steht im engen Zusammenhang mit der Glaubensfreiheit. Als Gewissensentscheidung wird jede ernstlich sittliche, d. h. an den Kategorien von »Gut« und »Böse« ausgerichtete Entscheidung angesehen, die der einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte. Ob die Entscheidung »berechtigt« ist, spielt keine Rolle. (Jarass/Pieroth)
Artikel 38 des Grundgesetzes bestimmt schließlich noch, die Abgeordneten »sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen«. Sie brauchen die Berufung auf ihr Gewissen nicht zu begründen, auch dürfen ihnen aus einer fehlenden Begründung keine Nachteile erwachsen. Diese Freiheit richtet sich gegen alle staatlichen Maßnahmen, die den Bestand und die Dauer des Mandats beeinträchtigen und die inhaltliche Bindung der Mandatsausübung herbeiführen oder sanktionieren. (s. o.)
Das Gewissen, ist es nun tatsächlich eine »Stimme Gottes«? Schon die Alltagserfahrung zeigt, daß dieses Erleben, gleich ob »gut« oder »schlecht«, sehr unterschiedlich ausfällt und keineswegs eine absolute Bewertung darstellt. Das war wohl auch dem Gesetzgeber bewußt, als er es dahinstellte, ob eine Gewissensentscheidung berechtigt sei oder nicht. Die Gewissensfreiheit und damit die Glaubensfreiheit oder »Stimme Gottes« steht damit über der richtigen und gerechten Entscheidung. Tritt hierzu dann der dem Artikel 38 klar widersprechende »Fraktionszwang« als rein diktatorisches Machtanliegen, dann muß der einzelne Volksvertreter in eine Zwickmühle geraten, in einen ggf. ernsten Gewissenskonflikt der »Stimme Gottes« mit der Verantwortlichkeit gegenüber dem gesamten Volk, der Treue zur Partei aber ebenso der Selbstbehauptung. Da hier wie auch anderswo häufig sittlich-moralische Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Gemeinschaft wie auf den Charakter des Verantwortlichen getroffen werden müssen, ist eine seelenkundliche Klärung der Gewissensfrage, die zugleich eine Gottesfrage ist, notwendig. Schon seit acht Jahrzehnten liegt diese jedoch in den Werken der Gotterkenntnis Mathilde Ludendorffs vor. Das allen Menschen eigene Gewissen ist keineswegs die »Stimme Gottes«. Mathilde Ludendorff schreibt in »Triumph des Unsterblichkeitwillens«:
»Lange hatte man geglaubt, daß der Begriff des Guten zwar nicht vollkommen zu bestimmen (»definieren«) sei, daß aber jeder Mensch einen unbestechlich sicheren Maßstab des Guten in sich trage: das Gewissen, das sich als Unruhe, als ,schlechtes Gewissen' nach einer bösen Handlung regt und als ,gutes Gewissen' eine Tat als gut bezeichnet. Aber die Vorstellung, dieses Gewissen sei eine zuverlässige Wertung, eine Stimme Gottes' in uns, ist eine der unheilvollsten Irrtümer und hält die Menschen in unbeschreiblichem Grade von der Vervollkommnung fern. Es gibt gar nichts in der ganzen Welt der Erscheinungen, das so wenig zuverlässig wäre wie die Stimme des Gewissens'. Sie ist bei einem moralisch hochentwickelten Menschen ein hochempfindlicher Seismograph, der auf die geringsten Abweichungen mit einem großen Ausschlag antwortet. Und sie ist bei anderen ein plumper schwerfälliger Apparat, der bei den stärksten Erschütterungen nur einen ganz schwachen Ausschlag zeigt Wie unzuverlässig das Gewissen des Menschen ist, ersehen wir ja allein schon aus den1) widersprechenden Morallehren verschiedener Zeiten und Völker und den grauenvollen Massenmorden, Folterungen und Verbrennungen bei lebendigem Leibe, die im Namen Gottes' veranlaßt wurden.« (S. 170f.)
Was ist nun aber das Gewissen tatsächlich? Nun, es ist nichts anderes als eine höchst irrfähige Wertung der Vernunft über das Göttliche im Bewußtsein. (1) Als Erkenntniskraft allein der Erscheinungswelt (Kant) bleibt sie a priori unfähig, das innere Erleben z. B. des Guten und Schönen zu erfassen. Das kann nur vom Ich als weiteres Erkenntnisvermögen der transzendenten Werte erlebt und erkannt werden.
»Die Vernunft, die das unbegreifliche' Sehnen der göttlichen Wünsche nicht unerklärt lassen will, ordnet sie (nämlich) genauso klar wie alle Erscheinungen. Sie stellt nun für alle diese Wünsche Gesetze auf und wird durch Erzieher', die Morallehren, noch reichlich unterstützt. So entsteht ein Vorstellungsschatz der Vernunft über das, was gut, was schön, was wahr, was göttlich gerichtetes Fühlen ist, und Gesetze für das Handeln im Einzelfall: die Forderungen des Gewissens
Die Vernunft – die gar nicht ahnt, daß ihr die Erkenntnis des Wesens der Dinge verschlossen ist – lockte alle Menschen von dem Wege der Erkenntnis ab. Ihr Grundsatz, alle Wirkung müsse eine Ursache haben, ihr Zweckbedürfnis verzerrt und trübt die Schau. Da ein Wunsch zum Guten in der Seele lebt, so muß er doch auch einen Zweck haben, meint die Vernunft!
So wäre das Gewissen in Wahrheit nur ein Seelenverkümmerer zu nennen, weil es den Menschen so sehr über die Werte seiner Handlungen zu täuschen vermag, wenn es nicht in Stunden der Ruhe einer Veredlung durch den Menschen selbst und seine Erzieher zugänglich wäre. Immer reicher, immer gottnäher können die neueingeführten Forderungen werden, die nun als neuer Gewissensinhalt bei den Taten der Zukunft Dinge mit Gewissensqualen begleiten, die in der Vergangenheit mit Gewissensruhe und Selbstzufriedenheit beantwortet wurden. Somit hat das Gewissen nicht nur die unheimliche Macht, die Seele zu verkümmern, sondern wegen dieser Veredelungsmöglichkeit seines Inhalts, sie auch hinaufzuführen. Wiederum ist es in die Macht der einzelnen Seele gelegt, auch diese Fähigkeit in dem einen oder anderen Sinn zu verwenden.
Zur Vollkommenheit aber kann das Gewissen nie leiten. Denn niemals kann die Vernunft mit ihren Denkformen das Wesen aller Erscheinung fassen; so bleibt das Gewissen auch bei den Edelsten unvollkommen. Der Flug zur Vollkommenheit kann also erst beginnen, wenn die Menschenseele gelernt hat, dem Gewissen und seinen Wertungen grundsätzlich zu mißtrauen, wenn im Ich aus der Richtkraft die Gestaltungskraft geworden ist.« (Des Menschen Seele, 1982, S. 197)
Die Kriege des 20. und nun des 21. Jahrhunderts wurden regelmäßig »im Namen Gotte« geführt. Zumindest betörten alle Regierungen ihre Untertanen durch hehre Gründe, warum ihre Jugend auf den Schlachtfeldern verbluten müsse. Diese meist suggestive »Überzeugungsarbeit« konnte sich dabei weitgehend auf die herrschenden Gewissensprägungen stützen, die dadurch gewollt und ungewollt den »Gottesstreitern« Beihilfe leisteten. In den Worten der »Philosophie der Geschichte« gesprochen:
»Die Gewissenswertungen, ausgehend von dem in einem Volke herrschenden Gottglauben, sind wesentliche Gestalter der Geschichte (Sie) treffen jede einzelne Eigenschaft; sie verurteilen oder loben sie; sie bezeichnen sie als Tugend oder Untugend Doch mit der Gestaltung des Gewissens begnügt sich die aus dem Gotterleben geborene Weltanschauung eines Volkes nicht, sie greift als Willensgestalter unmittelbar in den Willenskampf vor jeder Tat ein; ob der Mensch sich dessen bewußt ist oder nicht, das spielt hierbei keine Rolle. Die Weltanschauung eines Volkes kann so gottfern sein wie nur möglich ja, sie kann auch entweder flache oder tiefernste und sittlich hochstehende Art der Gottleugnung sein, immer wird in ihr das Wissen leben, daß jeder Mensch seinen Willen von dieser Weltanschauung bestimmen läßt. Somit wird jede Weltanschauung, wie immer sie auch geartet ist, sich vor allem auf allen Gebieten der Geschichte als Wille entladen. Nichts ist daher törichter und irriger, als einer Religion einen Vorwurf daraus zu machen, daß sie auch Politik', Machtentfaltung nach innen und außen, treibe. Sie kann gar nicht anders, als sich auch in allem Erleben und Handeln eines Volkes durchsetzen zu wollen.« (Die Volksseele und ihre Machtgestalter, 1955, Abschnitt: »Der Einfluß des Gotterlebens auf die Geschichte«, S. 304 ff.)
Dem kundigen Leser dürfte es nicht schwerfallen diese geschichtsphilosophischen Einsichten in der Geschichtegestaltung durch Bibel, Koran, Thora, Globalismus, Kapitalismus, Bolschewismus, Faschismus oder Hitlerismus bestätigt zu sehen. Die Mitverantwortung der Gewissenswertungen neben den anderen Geschichtskräften für das Völkermorden der Neuzeit verweist aber nicht minder auf die ungeheure Schuld all jener »ewiggestrigen« Mächte und Menschen, die den erkenntnisphilosophischen Fortschritt seit Jahrzehnten unterdrücken und verfolgen:
» die Weltanschauung vom göttlichen Wesen aller Erscheinung aus«.