Von Heinz Erdt und Dietmar Lange
Die kürzliche Verurteilung der 40jährigen Schriftstellerin Frau Taslima Nasrin wegen »Gotteslästerung« zu einem Jahr Gefängnis in ihrem Heimatland Bangladesch sollte Anstoß sein, sich endlich über das wahre Wesen und Ziel der Religionen Klarheit zu verschaffen. Die Verfasserin des erfolgreichen Romanes »Scham – Lajja« ( s. MuM 1996, S. 332) lebt in Kalkutta und wurde in Abwesenheit bestraft. Sie kämpft seit langem gegen den islamischen Fundamentalismus und wurde bereits 1993 von der fanatischen Gruppe »Soldaten des Islams« zum Tode verurteilt. Auf ihren Kopf setzten die Frömmler ebenfalls ein Kopfgeld.
Kirchliche oder staatliche Verurteilungen wegen »Gotteslästerung« durch Verbannung und Scheiterhaufen sind in der Bundesrepublik zwar nicht mehr möglich, doch wurden statt dessen feinere Verfahren Sitte. Denn wie vor ein paar hundert Jahren stehen wir vor der unglaublichen Tatsache einer staatlich legitimierten Inquisition, genannt Sektenbeauftragte der evangelisch-lutherischen Kirche. Sie hatte immer, wie Hubertus Mynarek in seinem Buch »Die neue Inquisition« (1999) weiter sagt, »eine beinahe distanzlose Nähe zum Staat. Lange Zeit identifizierte sie sich sogar als ,Staatskirche' fast unterschiedlich mit ihm. Aber auch nach dem Ende des Deutschen Kaiserreiches 1918 und der damit einhergehenden Auflösung der Staatskirche empfinden und gebärden sich ihre führenden Vertreter noch immer so, als wären sie in elitär herausgehobener, privilegierter Form die eigentlichen Staatsbürger, als wären sie diejenigen, auf die es in einem Staatswesen wesentlich ankommt, als wären sie in besonderer Weise für die geistigen Werte, für die Kultur und Moral des Staates verantwortlich.«
Nicht verwunderlich ist also, daß der grundgesetzlich zur religiösen und weltanschaulichen Neutralität verpflichtete Staat, ja sogar Parteien, ebenfalls »stramme Katholiken und Protestanten als Sektenkontrolleure einsetzen. Sie wurden vom Familien- und Jugendministerium in Bonn bzw. von den Ministerien der Bundesländer oder einzelnen staatlichen Behörden bzw. den staatstragenden Parteien berufen. Diese ,Sektenbeauftragten haben nicht primär Objektivität und Wahrheit, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte usw. im Sinne', obwohl sie davon ständig reden. Auch bei ihnen handelt es sich fast ausnahmslos um kirchentreue Protestanten und Katholiken bzw. aus dem evangelischen oder katholischen Milieu Stammende, die ihre kirchliche Indoktrination nie ganz abzustreifen vermochten. Aufgrund ihrer prägenden Sozialisation in Kindheit und Jugend sind sie unfähig, Religiosität jenseits der Mauern des Kirchlich-Christlichen überhaupt objektiv wahrzunehmen. Religion war für sie immer katholisch oder evangelisch geprägt, entsprechend muß sie mit Wut, Frust, Haß, Neid usw. erfüllen, wenn ihnen nun Religiosität und Spiritualität als fremdartige Phänomene außerhalb ihres kirchlichen engen Horizonts begegnen.«
Wer sich an der Bezeichnung »Neue Inquisition« stößt, sei an den ersten »Sektenbeauftragten« der Nachkriegszeit von 1964 verwiesen, auf den Pfarrer Friedrich-Wilhelm Haack. Er überwachte die Kirchenabtrünnigen zuerst nebenamtlich und ab 1969 hauptamtlich. »Wenn Sie bei mir auf Inquisition tippen, dann liegen Sie natürlich richtig! Sehen Sie, auch die Inquisition ist moderner geworden und hält sich auch an die Grundsätze fairer Berichterstattung. Nur sind ja oft die unterschiedlichsten Ansichten in Umlauf, was denn nun fair ist und was denn unfair sei.« (Brief an A. Emtmann vom 30.4.1986, zit. nach »Der Theologe« 4/1999)
Toleranz (für sich) predigend aber Unduldsamkeit gegen andere lebend, predigen die Christenhirten: »Wenn Sie den Glauben über Bord werfen, gehen die Werte mit über Bord«. Ja, Richard Schröder, führender evangelischer Theologe, behauptete gar, daß durch den Abfall vom institutionalisierten Christentum »die Gesellschaft entkultiviert« werde. Außerhalb der Kirche sei eben kein Heil möglich! (Extra ecclesiam nulla salus).
»Der Theologe« 4/1999 listete nun folgende Maßnahmen der »neuen Inquisition« auf: Öffentliche Vorträge gegen religiöse Minderheiten, planmäßige Negativdarstellungen anderer Gruppen im staatlich mitfinanzierten konfessionellen Religionsunterricht, negative Stellungnahmen durch staatliche Vertreter, negative Medienkampagnen, behördliche Verbote, Informationsstände oder Büchertische aufzustellen, Verweigerung von Zuschüssen, Berufsverbote, Boykottaufrufe von Geschäften, Untersagen von Anzeigenschaltungen, Erfassen von Anhängern religiöser Minderheiten durch sogenannte »Bürgerinitiativen« Haack empfahl in seiner Erläuterung seiner Sektenumfrage: »Zur Beschaffung von Informationen empfehlen sich besonders Oberschüler und Jugendkreise. Diese kommen oft besser an die notwendigen Informationen heran als die Kirchenvorsteher.«
Natürlich verriet die immer schärfer und unduldsamer werdende Tonart, welcher sich die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) »später immer stärker zum Charakter eines Zentralorgans zur inquisitorischen Sektenabwertung abgesunken«, bediente, die Suggestionsfrüchte. Haack begründete: »Vor allem die Schwerfälligkeit der breiten Masse, die nur durch harte, ja schockierende Konfrontation mit solchen Gefahren aufgerüttelt werden kann, gibt diesem Vorgehen im grundsätzlichen recht, Also nicht um einer neuaufkommenden Konkurrenz' entgegenzutreten und erneut einen Gegenschlag der Kirche gegen die Sekten' zu führen, sind diese kirchlich Beauftragten, die häufig als Sektenexperten' apostrophiert werden, aktiv geworden, sondern ganz eindeutig seelsorgerisch motiviert: als Berater und Helfer.« (Materialdienst der EZW, 3/94)
»Auch der vorher noch einigermaßen differenzierende H.-D. Reimer von der EZW geißelt spätestens seit 1986 eine naive und unrealistische Liberalität', die gegenüber den Sekten an Boden gewinne', weswegen pointierter, härter geredet werden müsse', auch wenn damit eine Vergröberung der Apologie' einhergehe. Hinter der ganzen Verschärfung der Anti-Sekten-Kampagne der evangelischen Kirche steht natürlich die Existenz- und Konkurrenzangst, die Furcht, die letzten Schäfchen an die Sekten' zu verlieren.« (Mynarek)
In »Sektenjagd in Deutschland« faßt der ehemalige Dekan der römischen Fakultät in Wien die Verfahren der kirchlichen Überwachung in der Bundesrepublik Deutschland zusammen:
»1. Die Sektenkeule'. 2. Verunglimpfung, Verspottung, Verhöhnung der Gründer und Leiter neureligiöser Gruppen. 3. Verächtlichmachung der neureligiösen Bewegung als Okkultismen und Irrationalismen. 4. Abwertung der neureligiösen Gemeinschaften als Synkretismen. 5. Der ständig erhobene Vorwurf der Gefährdung und Schädigung Jugendlicher durch die neureligiösen Bewegungen. 6. Die Einspannung von Staat, Eltern- und Bürgerinitiativen in die kirchliche Verfolgung der neureligiösen Bewegungen. 7. Massive Einflußnahme auf die Medien. 8. Die Mär vom ungeheuren Reichtum der Sekten'. 9. Hysterisches An-die-Wand-Malen eines Massen(selbst)mordes von Sekten'-anhängern und 10. Rufmord, Berufsverbot, Existenzvernichtung, Psychoterror.«
Übrigens machen die etwa 600 »Sekten und Psychogruppen« mit 340 000 Mitgliedern und 497 000 ihnen nahestehenden Menschen ein halbes Prozent der Bevölkerung aus. Für ihren Medieneifer gaben die Kirchenfürsten 1997 dagegen fast soviel Geld aus wie für den Erhalt ihrer Gotteshäuser und Gemeindeeinrichtungen: »Etwa 300 Millionen Mark werden jährlich den Kirchensteuereinnahmen entnommen. Hinzu addieren sich Firmenerlöse und Beteiligungsrendite. (Focus) Und tatsächlich, sie besitzen alle Instrumente, auf denen man im Zeitalter der Medien spielen muß, um die Massen zu beeinflussen: Nachrichtenagenturen (epd und idea) auf der evangelischen, KNA auf der katholischen Seite), 19 Wochenzeitungen und 36 Zeitungen (u. a. Das Sonntagsblatt', den Rheinischen Merkur', Die Allgemeine Sonntagszeitung'), 279 Zeitschriften (u. a. Die Zeichen der Zeit', Der Durchblick', Zivil', Weltbild', Tele-Welt', X-mag'), 38 Hörfunkaktionen für Privatradios, 17 TV-Produktionsfirmen, dazu die kircheneigenen Privatsender Radio Paradiso auf evangelischer, Radio Campanile auf katholischer Seite «
Der »Bund für Gotterkenntnis Ludendorff e.V.« – 1930 als unpolitische Weltanschauungsgemeinschaft »Deutschvolk« zur Erlangung der Gleichberechtigung mit den Kirchen von Erich Ludendorff ins Leben gerufen, 1933 auf Verlangen Roms von Hitler verboten und 1937 unter dem heutigen Namen wieder zugelassen, aber weiter verfolgt – hielt vom 11. bis 13. Oktober 2002 in Tutzing mit etwa 50 Freunden seine 23. »Hochschultagung für Gotterkenntnis« ab. Statt sich nun selbst über diese hochstehende Tagung kundig zu machen, nutzte der Beauftragte für Sekten- und Weltanschauungsfragen der evangelischen Kirche in Bayern, Kirchenrat Wolfgang Behnk, die Gunst der Stunde. Er bemühte sich mit Foto und Brille in der rechten Hand in etwa all das, was der ehemalige Dekan der katholischen Fakultät in Wien, Hubertus Mynarek, der »neuen Inquisition« anlastet, zu bestätigen. Mynarek kennt ihn und setzt sich in seinem Buch mit dem auf Luther gegründeten Menschenbild der Sektenpfarrer auseinander:
»Selbst der so oft im Namen der Menschenrechte, der Ethik und den ethischen Grundwerten die sog. Sekten attackierende bayerische Sektenbeauftragte Behnk muß da zugeben: Von einem Gott gegenüber freien Willen' des Christen ist also beim Reformator – im Unterschied etwa zu Augustin oder Thomas – nicht die Rede.'«
In einem Gespräch mit der als links geltenden Süddeutschen Zeitung vom 11./12.10. 2002, getitelt »Dieses Denken und die Sprache schaffen Feindbilder und Intoleranz«, ließ sich der also einschlägig bekannte Kirchenrat über den »Bund für Gotterkenntnis Ludendorff e.V.« und »die Gefahr durch Sektierertum in der Gesellschaft« aus. Er warnte davor, die Organisationen (gemeint BfG, Schönbichler und Wort des Lebens) in ihrer ideologischen Ausrichtung und Wirkung zu unterschätzen. Der »Bund für Gotterkenntnis Ludendorff« sei ja »personenkultig auf die Schriften Mathilde Ludendorffs, insbesondere auf ihren Triumph des Unsterblichkeitwillens' ausgerichtet. Auf dessen angeblicher Religionsphilosophie fußt die Ideologie der Vereinigung. Sie ist eine esoterische und sektiererische Formation, die sich von Kirche und christlichem Gedankengut distanziert.«
Wie das Amen – »wahrlich; es geschehe« – in der Kirche folgte dann der sattsam bekannte »Bannspruch« von 1996 durch den christlichen Innenminister als ein wahrhaft geschichtliches Dokument:
Die Gotterkenntnis Ludendorff ist »antidemokratisch, rassistisch, antisemitisch« und nach kirchenrätlicher Neuerkenntnis auch noch »revisionistisch«. Selbstverständlich fehlt nicht, daß »der Verein in strikter Anlehnung an die Verschwörungen Ludendorffs an konspirative Kräfte wie durch Juden, Jesuiten und Freimaurer« glaube. In seinem Eifer übersieht der Sektenjäger, wie wenig demokratisch er selbst ist und wie antisemitisch und damit rassistisch seine Kirche historisch gesehen war. »Rund 80%« der evangelischen Pfarrer »folgten« der NSDAP »begeistert«. (Nachrichten der Evang.-Luth. Kirche Bayerns, 1998, S. 254) Möge er sich auch an jenen begeisterten Nationalsozialisten und damit auch Ludendorffgegner Dr. Karl Hutten, in den 60er Jahren Leiter der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen erinnern, dessen Denken und Sprache tatsächlich – »personenkultig« – »Feindbilder und Intoleranz« bewirkten:
»Es geht uns um das Werk Adolf Hitlers in unserem Volk und darum, daß unsere Kirche ein freudiges Ja dazu habe.« Der Antisemitismus sei eine »durch und durch sittliche Bewegung«, die von den Christen unbedingt bejaht werden müsse. (nach Mynarek, S. 160)
Noch im Juli 1944 verkündete der Präsident der Thüringer evangelischen Kirche, »als Helfer und Berater« natürlich nur »seelsorgerisch motiviert«, daß »Adolf Hitler für unsere lutherische Frömmigkeit wahrhaft der Führer von Gottes Gnaden ist. Sein Auftrag ist unmittelbar von Gott und sein Befehl ist Gottes Befehl!« Hitler verkörpere »in einzigartiger Weise das deutsche Wesen und die Seele unseres Volkes Der Führer ist uns zum Sinnbild des ewigen Deutschen geworden«, usf. (s.o. S. 250)
Nun, Geschichte ist nicht jedermanns Stärke! Verwiesen sei deshalb nur noch auf die gefährlichen Zeitgeist-Denunziationen nach 1933, Ludendorff sei Bolschewist. Heute dagegen gilt er bei den frommen Nachfahren als »Nazi«. Erinnert werden muß weiter an das Jahr 1998, nämlich an die Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 22.–27.11., an der Behnk sicher teilnahm. Damals gab dieser Kreis hinsichtlich des Holocaust zu, »mitverantwortlich für das antijüdische Denken und Handeln« gewesen zu sein, »die es möglich gemacht oder zumindest toleriert haben, daß die Verbrechen möglich wurden«. (Der Theologe, 4/1999, S. 74) Ob der eigenartige Goldhagen nicht doch ein »Goldkorn« gefunden hat?
Wir wollen unsere Leser nicht ermüden, sie kennen seit Jahrzehnten die herrschenden kirchlichen und staatlichen Verleumdungen und Verdrehungen der Gotterkenntnis übergenug und wissen von dem durch die Indoktrination erstickten Wahrheitswillen. Den zu wecken, dafür ist, wie Mynarek auch erkennt, offensichtlich kein Kraut gewachsen. Lediglich auf einen frommen für die Geistes- und Glaubenfreiheit jedoch gefährlichen Wunsch des Herrn Behnk sei noch kurz eingegangen:
»Die Verfassungsorgane sollten einmal überprüfen, ob es hier nicht auch Tendenzen der Volksverhetzung gibt Nach Aufhebung des Religionsprivilegs im Vereinsrecht vor einem Jahr sollte der Staat auch bei den Ludendorffern' die Rechtslage prüfen. Schließlich wurde 1977 das Verbot dieser Gemeinschaft wegen ihrer verfassungsfeindlichen Ziele nur aufgrund von Verfahrensfehlern aufgehoben.«
Das ist des »Pudels Kern«! Verbieten, nicht geistige Auseinandersetzung, darum geht es. Ständen die Sektenbeauftragten wie der Verfassungsschutz sozusagen nicht unter Denkmalschutz, dann könnten wir gerichtlich gegen diese Darstellungen in der SZ vorgehen. So sei dem Kirchenrat nur nahegelegt, seine kirchlichen Unterrichtungen in den Abfall zu werfen. Der Bund für Gotterkenntnis Ludendorff wurde nach einem 16jährigen – in Worten sechzehnjährigen – Rechtsstreit freigesprochen, weil der Grundgesetzartikel der Glaubens- und Gewissensfreiheit und nicht irgendeine christliche »Inquisition« herrscht. Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sprach hier mit.
Wir verweisen auf die 20 Bände der »Dokumente der Gegenwart – Neue Veröffentlichungen und Urkunden zur Zeitgeschichte« zu dem die damalige Bundesrepubilk Deutschland beschämenden »Rechtsstreit gegen die Verbotsverfügung der Innenminister der deutschen Länder gegen Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) und Verlag Hohe Warte«.
Da sich jedoch jeder Mensch, so sein Ich nicht erstorben ist, seelisch veredeln kann, möge dieser Bericht wiederum mit einem »Wort Gottes« aus Mynareks Buch enden:
»Sechs Dinge sind, die der Herr haßt, und das siebente verabscheut seine Seele; lügenhafte Zeugen einen falschen Zeugen, der Lügen vorbringt und wer Zwietracht aussät unter Brüdern«. (Ps. 33, 14)
meint Fausts ehrgeiziger Diener Wagner in der bekannten Osterspaziergang-Szene in Goethes Faust-Dichtung (I. Teil). So ähnlich mochte auch Christian Deussing zumute gewesen sein, als er das Gespräch mit dem evangelischen Sektenbeauftragten Wolfgang Behnk für die »Süddeutsche Zeitung« (Landkreis-Beilage: Starnberger SZ) führte (11./12.10. 2002). Zwar kann von Erkenntnisstreben im Sinne der Faust-Gestalt hier keine Rede sein, von »Magie« dafür um so mehr (»Drum hab' ich mich der Magie ergeben«). Immerhin beansprucht der promovierte Kirchenrat, sein Wissen über das Sektenwesen ausgerechnet auch auf die Gotterkenntnis und damit auf die philosophischen Erkenntnisse Mathilde Ludendorffs anwenden und diese zusammen mit »anderen Gruppierungen«, abhandeln zu können. Ein ebenso kühnes wie vermessenes Unterfangen.
Daß eine solche Dreistigkeit auf Ignoranz und vorgefaßter Meinung beruht, gepaart mit elementarer Bösartigkeit, ist hinlänglich bekannt, aber diese Dreistigkeit wird praktiziert, seitdem weltanschauliche Klarheit den jahrtausendealten Irrtum religiöser Wahnlehren widerlegt und überwunden hat. »Dieses Denken und die Sprache«, zitiert die SZ den Kirchenrat schon in der Überschrift, »schaffen Feindbilder und Intoleranz«. Hätte Behnk das erste grundlegende Werk Mathilde Ludendorffs, das er nicht einmal korrekt anzuführen in der Lage ist, auch nur flüchtig zur Hand genommen, dann wäre ihm möglicherweise der Widerspruch des Eingangsvierzeilers zu seiner Behauptung nicht entgangen:
»Ich werde euch zu heil'gen Höhen führen,
Doch schreitet leise, daß ihr sie nicht stört,
Die in den alten Tempeln gläubig knien,
Das Göttliche erlebend.«
Wie daraus Intoleranz abgeleitet werden kann, bleibt eine Art Behnk-Geheimnis. Dagegen bedient sich Karlheinz Deschner, Autor der bisher fünfbändigen »Kriminalgeschichte des Christentums« (Rowohlt), gelegentlich einer weniger rücksichtsvollen Sprache, wenn er z. B. spöttisch bemerkt: »Je größer der Dachschaden, desto schöner der Ausblick auf den Himmel«. Das könnte ebenso von Heinrich Heine (1797–1856) stammen (»den Himmel überlassen wir den Engeln und den Spatzen«).
Die Verunglimpfungen, mit denen das Haus Ludendorff bedacht wird, gleichen sich inhaltlich und verbal auf stereotype Weise. Stets findet dasselbe Begriffsvokabular Anwendung, stets wissen die Gegner ganz genau, was sie dem jeweiligen Zeitgeist unter Einbeziehung der allgemeinen Ahnungslosigkeit schuldig sind. Das war im »Dritten Reich« nicht anders, nur daß Zeitgeist und Begrifflichkeit inzwischen eine Wandlung erfahren haben.
Sektenbauftragter Behnk stützt sein unausgewogenes Urteil auf bekannte Klischees, wenn er erklärt: »Diese Weltanschauungsgemeinschaft ist personenkultig auf die Schriften Mathilde Ludendorffs ausgerichtet. Auf deren angeblicher Religionsphilosophie fußt die Ideologie dieser Vereinigung. Sie ist eine esoterische und sektiererische Formation, die sich von Kirche und christlichem Gedankengut distanziert.«
Wenn »das Buch der Bücher« auch als »Heilige Schrift« apostrophiert wird, gibt das einem Vertreter der Kirche noch lange nicht die Berechtigung, geringschätzig von »Schriften« zu sprechen, zumal die Werke der Philosophin, vierzehn an der Zahl, eine stattliche Reihe umfangreicher Bücher repräsentieren. Aber es kommt der leichtfertige Umgang mit den Begriffen »esoterisch« und »sekterierisch« hinzu. Sofern unter »Esoterik« Geheimlehren zu verstehen sind, die in Geheimkulten und Geheimweihen nur Eingeweihten religiöse Erlebnisse vermitteln sollen, ist kein größerer Gegensatz zu den Erkenntnissen Mathilde Ludendorffs darstellbar. Die Zusammenfassung des Unvereinbaren gewährt indes Einblicke in die selbstenthüllende Vorgehensweise eines kirchlichen Sektenbeauftragten. Anstatt seine Aufmerksamkeit ausschließlich auf tatsächliche, meist christliche Sekten und deren seelenschädigende Auswirkungen zu richten, versucht sich Behnk im Begrifflichen unredlich vorbeizumogeln, indem er jeden philosophischen Ansatz in den Werken der Gotterkenntnis Ludendorff ohne Begründung leugnet.
Eine Sekte ist dem Begriffe nach eine kleine religiöse Gemeinschaft, die sich von einer großen Glaubensgemeinschaft losgelöst hat. Abgeleitet ist mittelhochdeutsch secte von mittellateinisch secta (vgl. sequor) für Richtung, Bahn, Weg, »befolgter Grundsatz«, Denkweise, Partei und für eine philosophische Lehre im Sinne der antiken Unterscheidung verschiedener philosophischer Schulen. Während jedoch religiöse Sekten, wie sie im weiteren Verlauf des SZ-Gesprächs auch erwähnt werden, es mit Glaubenssätzen (Dogmen) zu tun haben, wendet sich die umfassende Philosophie Mathilde Ludendorffs, die keiner bestimmten »Schule« zuzuordnen ist, der Klärung von Sinnfragen in Übereinstimmung mit Vernunfterkenntnis und naturwissenschaftlichen Forschungsergebnissen zu. Das ist ein ganz gravierender Unterschied.
Dagegen nannte bereits Friedrich der Große (1712–1786), ein unabhängiger philosophischer Kopf, die Anhänger der Christenlehre insgesamt eine geistliche Sekte:
»Ein altes metaphysisches Märchen voller Wundergeschichten, Widersprüchen und Widersinn, aus der glühenden Einbildungskraft des Orients entsprungen, hat sich über Europa verbreitet. Schwärmer haben es ins Volk getragen, Ehrgeizige sich zum Schein davon überzeugen lassen, Einfältige es geglaubt, und das Antlitz der Welt ist durch diesen Glauben verändert worden. Die heiligen Quacksalber, die diese Ware feilboten, haben sich zu Ansehen gebracht, sie sind Herrscher geworden, ja, es gab eine Zeit, wo sie Europa durch ihr Machtwort regierten. In ihrem Hirn entstand jener Priesterhochmut und jene Herrschsucht, die allen geistlichen Sekten zu eigen ist, wie auch ihr Name laute.« (Politisches Testament von 1768).
Dabei kann dem Preußenkönig im Bezug auf den Sektenbegriff nicht einmal Polemik nachgesagt werden, stellte doch u. a. auch Friedrich Nietzsche (1844–1900) fest:
»Das Christentum ist aus dem Judentum hervorgegangen und aus nichts anderem «
(Aus dem Nachlaß: »Aufzeichnungen aus der Zeit der Morgenröte und der fröhlichen Wissenschaft«). Mit Antisemitismus hat eine solche sachlich begründete Feststellung wahrlich nichts zu tun.
Wann immer jedoch kirchlicherseits von Feindbildern und Intoleranz gesprochen wird, wie Kirchenrat Behnk es für angebracht hält, sollte an die Geschichte jener Religion der Nächstenliebe erinnert werden. Kein Geringerer als der bedeutende französische Dichter und Philosoph Voltaire (1694–1778) schrieb in dem Zusammenhang:
»Lesen Sie nur die Kirchengeschichte wieder durch, sehen Sie die Donatisten und ihre Gegner, die sich mit Prügeln totschlagen, die Athanasier und die Arianer, die das römische Reich mit Gemetzel erfüllen. Betrachten Sie diese entsetzliche Reihe von Metzeleien, so viele Bürger in Martern sterbend, so viele Fürsten ermordet, die Scheiterhaufen flammend bei den Kirchenversammlungen; zwölf Millionen Unschuldige, Bewohner einer neuen Welt, geschlachtet wie Parkwild, unter dem Vorwande, daß sie nicht Christen werden wollten, und in unserer alten Welt die Christen ohne Unterlaß die einen durch die anderen hingeopfert, Greise, Kinder, Mütter, Weiber, Mädchen, in Haufen hinsterbend in den Albigenserkreuzzügen, in den Hussittenkriegen, in den Kämpfen der Lutheraner, der Calvinisten, der Wiedertäufer, in der Bartholomäusnacht, bei den Metzeleien in Irland «
Doch die Kirchen versuchen heute, Humanität und Toleranzidee der Aufklärung an ihre Fahnen zu heften und dabei gleichzeitig Andersdenkenden vorzuwerfen, ihre Sprache bewirke »Feindbilder und Intoleranz«. Und nach bewährtem Muster aus der NS-Zeit wird in denunziatorischer Absicht nach der Staatsgewalt gerufen, um den freien Gedanken zu unterdrücken. In der verzerrten Wiedergabe durch den Sektenbeauftragten wird dem Leser Unglaubliches zugemutet, wobei die Bezeichnung »Gotteserkenntnis« auch noch als Zeichen der PISA-Betroffenheit gelten kann. Behnk behauptet:
»Gotteserkenntnis habe nur der rassereine, völkische Mensch. Dieses Denken und die Sprache der Entflammung und Bedrohung halte ich für sehr bedenklich, denn sie schaffen Feindbilder und Intoleranz. ( ) Die Verfassungsorgane sollten einmal überprüfen, ob es hier nicht auch Tendenzen der Volksverhetzung gibt.«
Obwohl üblicherweise und damit politisch korrekt immer nur von »Gesellschaft« die Rede ist, darf in Verbindung mit Verhetzung auch einmal der Begriff »Volk« zur Anwendung gelangen. Wer indes mit falschen Behauptungen und abwertend gemeinten Begriffen eine unbequeme Geisteshaltung diskriminiert, der erfüllt tatsächlich den Tatbestand der Volksverhetzung. Unterstellt wird dem Vorsitzenden des BfG, Autor der Zeitschrift »Recht und Wahrheit« zu sein, um die Nähe zur »NS-Apologetik« anzumerken. Dann heißt es ganz offen:
»Nach Aufhebung des Religionsprivilegs im Vereinsrecht vor einem Jahr sollte der Staat auch bei den ,Ludendorffern' die neue Rechtslage prüfen. Schließlich wurde 1977 das Verbot dieser Gemeinschaft wegen ihrer verfassungsfeindlichen Ziele nur auf Grund von Verfahrensfehlern aufgehoben.«
Wenn das nicht eine »Sprache der Bedrohung« ist!
Mit dieser Vereinfachung täuscht der Kirchenrat wiederum die SZ-Leser, deren Unkenntnis ohnehin voraussetzend, nachhaltig. Das BVerwG hat in seinem Urteil vom 23.3.1971 (BVerwG IC 54.66) klar herausgestellt, daß der BfG den Status einer Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Art. 137 Abs. 7 Weimarer Reichsverfassung hatte und diesen Status des Art. 137 Abs. 7 WRV in Verbindung mit Art. 140 Grundgesetz auch nach 1945 weiterhin hat. In seinem abschließenden Urteil vom 24.9.1976 war der VII. Senat des BayVGH an die tragenden Gründe des zurückweisenden Urteils des BVerwG gebunden. Das Prüfen und Abwägen komplizierterer Zusammenhänge erscheint in der Behnk-Version als bloße »Verfahrensfehler«-Korrektur. Ähnlich hat übrigens Eduard Gugenberger in seinem Pamphlet »Hitlers Visionäre« zur Begründung der Verbotsaufhebung angeführt, sie sei »auf Grund gemäßigterer neuer Satzungen vom Bundesverfassungsgericht« erfolgt.
Wenn es dem Herrn Kirchenrat wirklich auf die Bewahrung von Toleranz ankäme, dann sollte ihm die Beschäftigung mit dem englischen Philosophen der Aufklärung John Locke (1632–1704) empfohlen werden. In seinem »Brief über Toleranz« bestimmt Locke nämlich den Staat als eine Institution, deren ausschließliche Aufgabe im Schutz von Leben, Besitz und Freiheiten der Bürger besteht. Die Handlungen der Bürger, insbesondere in Glaubensfragen (damit Weltanschauungsfragen) sind demnach schutzwürdig, soweit sie dieser Aufgabe nicht widersprechen. Demnach ist die Toleranzforderung gegenüber dem Staat auf ein Freiheitsrecht gegründet, das auch der Idee einer vom Staat gestützten Einheitskirche entgegensteht. Locke griff mit diesem Toleranzbrief (1685/86) von seinem Amsterdamer Exil aus in die zeitgenössischen konfessionellen Auseinandersetzungen in England ein.
Doch diese Toleranzforderung gegenüber dem Staat versucht Behnk genau in das Gegenteil zu verkehren, indem er zugleich dem weltanschaulichen Gegner Intoleranz vorwirft. Für solch ein Verfahren gibt es bekanntlich einen treffenden Ausdruck, um den man die Herkunftssprache fast beneiden könnte: Chuzpe.
Sofern es noch eines Beweises bedurfte, daß Kirchenrat Behnk von den philosophischen Werken Mathilde Ludendorffs außer einer vorgefaßten Meinung nicht die geringste Ahnung hat, dann wird er am Schluß des SZ-Gesprächs mit enthüllender Klarheit geliefert. Auf die Frage, inwieweit »diese Gruppen« das Gemeinwesen gefährden, lautet die kirchenrätliche Auskunft:
»Inmitten der pluralistischen Gesellschaft, die auf Toleranz und Diskurs zielt, werden unter Wahrnehmung dieser Möglichkeit kleine totalitäre Ghettos und unfreie Systeme gebildet. Menschen, die sich in diesen meist unfreien und abgeschlossenen Systemen verfangen, stehen der Gemeinschaft in ihrer Persönlichkeit nicht mehr zur Verfügung. Das ist höchst bedenklich.«
Mag eine solche Kennzeichnung für religiöse Sekten auch zutreffen, so zielt die Verallgemeinerung doch nach allem, was zuvor gesagt wurde, ebenso und völlig zu Unrecht auf den BfG. Gründlicher läßt sich das Wesen des Göttlichen, läßt sich ein Leben in Geistesfreiheit wahrhaftig nicht verkennen, ein Leben freilich, das Stolz an die Stelle von Knechtsmoral und Demutshaltung setzt, bei dem Persönlichkeitsentfaltung durch Kulturbewußtsein statt Selbstverleugnung getreten ist, das durch Wahrheitsliebe statt innerer Verlogenheit bestimmt ist und das Verantwortung für das Gemeinwesen wie für das eigene Volk zu tragen befähigt und bereit ist. Daß ein solches Leben für Geistesfreiheit zugleich völkerverbindend wirken kann, betonte auch der Freiheitsdichter Friedrich Schiller (1759–1805) in seinem Gedicht-Fragment »Die deutsche Größe«, 1797):
»Höhern Sieg hat der errungen,
Der der Wahrheit Blitz geschwungen,
Der die Geister selbst befreit,
Freiheit der Vernunft erfechten
Heißt für alle Völker rechten,
Gilt für alle, ew'ge Zeit.«
Dagegen bestätigt das SZ-Gespräch nur erneut, was Friedrich Nietzsche einst zu beanstanden allen Grund hatte:
»Wie wenig das Christentum den Sinn für Redlichkeit und Gerechtigkeit erzieht, kann man ziemlich gut nach dem Charakter der Schriften seiner Gelehrten abschätzen: sie bringen ihre Mutmaßungen so dreist vor wie Dogmen und sind über der Auslegung einer Bibelstelle selten in einer redlichen Verlegenheit. Immer wieder heißt es ,ich habe Recht, denn es steht geschrieben' – und nun folgt eine unverschämte Willkürlichkeit der Auslegung, daß ein Philologe, der es hört, mitten zwischen Ingrimm und Lachen stehen bleibt und sich immer wieder fragt: ist es möglich! Ist dies ehrlich? Ist es auch nur anständig?«
Ausführliche Quellenangaben in der gedruckten Ausgabe von Mensch und Maß: Folge 21, 2002