Unzeitgemäße Bemerkungen (1. Fortsetzung)
Von Hans-Jürgen Dietrich
Der Blick in den historischen Atlas verdeutlicht, aus wie kleinen Anfängen sich der Staat Preußen entwickelt hat. Selbst nach dem Tode des Großen Friedrich war Preußen, obwohl nunmehr unter die europäischen Großmächte gezählt, gebietsmäßig gesehen von unvergleichlich geringerer Ausdehnung als etwa das Königreich Frankreich oder der Habsburger Machtbereich. Erst gegen Ende, nämlich durch das Ergebnis des preußisch-österreichischen Krieges 1866, gewann Preußen eine seiner tatsächlichen Machtfülle entsprechende Ausdehnung und war mit rund 352 000 Quadratkilometern fast so groß wie das heutige Restdeutschland (357 000 qkm). Sein territoriales Schwergewicht lag stets im Osten: Die Mark Brandenburg, West- und Ostpreußen, Danzig, Pommern, Schlesien waren und blieben die Kernprovinzen, auch dann, als 1866 endlich die Landbrücke zu den westlichen Besitzungen geschlossen wurde. Diese lagen ursprünglich recht versprengt und kümmerlich im Reichsgebiet. Ansbach, Kleve, Ravensberg, Lingen, Minden, Ostfriesland usw. waren ihrer exponierten Lage wegen im Ernstfall nicht zu verteidigen, was sich im Siebenjährigen Krieg und besonders in der napoleonischen Zeit erwies, als sie alle von Frankreich oder seinen Satelliten einverleibt wurden. Einen Fortschritt brachte das Ergebnis des Wiener Kongresses; die westliche preußische Landmasse hatte jetzt einen respektablen Zusammenhalt, war aber immer noch vom Kernland räumlich getrennt, nämlich hauptsächlich durch Hannover und Hessen. Als auch diese Gebiete endlich an Preußen fielen, war seine Zeit bereits vorbei.
Die Zersplitterung des Gebiets zwang Preußen zu besonderem Handeln: Seine Herrscher sind immer um Gebietszuwachs bemüht gewesen, der dem Staatskörper mehr Geschlossenheit vermitteln sollte und damit den Einwohnern in den verstreut liegenden Provinzen auch mehr Sicherheit im Falle eines kriegerischen Konflikts. Im Grunde ist das stets der Anlaß für die preußischen Rüstungen gewesen. Man hatte allseits offene Grenzen und konnte sich nicht im Schutze des Meeres oder der Gebirge im Gefühl einer gewissen Unangreifbarkeit zurücklehnen. Es hieß immer: Auf dem Posten sein, wie der Große Friedrich es formulierte. Die mächtigen Nachbarn hatten zwar längere Schwerter, aber die Preußen in ihren besten Zeiten konnten ihr kürzeres Schwert schneller ziehen und waren dadurch gleichwertig oder überlegen. Gebietserwerb wird heute als etwas Verwerfliches angesehen, wenn es durch Krieg geschieht. Das war anders, als Preußen sein Staatsgebiet vergrößerte. Um den Besitz Schlesiens hat der Große König drei Kriege führen müssen, den letzten, sieben Jahre währenden, gegen ein Bündnis dreier europäischer Großmächte. Er wird daher oft als Eisenfresser und blutiger Eroberer verhöhnt. Seine Zeitgenossen sahen das anders. Im 18. und noch im 19. Jahrhundert war Kriegführen aus solchem Anlaß in Europa an der Tagesordnung; die Kriege waren als Fortführung der Politik mit anderen Mitteln auch andere als die Volkskriege des 20. Jahrhunderts. Nach Möglichkeit wurde der Bürger geschont und hatte nur die Steuerlasten; dennoch wüteten die Kriege schlimm genug, was sich für Preußen besonders nach dem Siebenjährigen Krieg erwies. Dieser Krieg wie auch sein Vorgänger, der zweite schlesische, waren defensiv, wurden von Preußen um die Erhaltung seines Besitzstandes geführt, was meist übersehen wird. Dennoch spricht alle Welt vom räuberischen Friedrich. Vom gierigen Habsburg und Rußland und noch gierigeren Frankreich, das dem Reiche gleich mehrere Provinzen entriß und die Pfalz zweimal verwüstete, ist kaum noch die Rede. Vergessen wird auch immer wieder, daß ein Großteil, ja der größte Teil der hinzukommenden Gebiete von Preußen auf friedlichem Wege gewonnen werden konnte: Alle Besitzungen im Westen, Westpreußen, Posen. Und um es abzurunden: Schweigen wir lieber von den russischen und polnischen Eroberungen des letzten Jahrhunderts. Sie alle haben nicht nur preußisches Gebiet betroffen, sie waren von Völkermord und Vertreibung begleitet; wann hätten die Preußen je eine Bevölkerung dezimiert und weggejagt?
»Menschen«, hatte der Soldatenkönig gesagt, »halte ich für den größten Reichtum«. Die preußischen Fürsten des 17. und 18. Jahrhunderts betrieben eine für ihren Staat segensreiche Einwanderungspolitik. Der Dreißigjährige Krieg hatte die Mark, der nordische Krieg rund 50 Jahre später die Ostprovinzen heimgesucht; in Ostpreußen hatte die Pest gewütet; das Land war so menschenleer geworden, daß man von einer neuen Ostkolonisation sprechen kann, es wurde, wie König Friedrich es nannte, »peupliert« (bevölkert); allein unter seiner Herrschaft wurden rund 800 neue Dörfer angelegt mit 60 000 Siedlerstellen.
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Den Anfang dieser Besiedlung hatten die Friesen, Holländer, Leute aus dem Westen des Reiches gemacht, die aus Frankreich vertriebenen Protestanten, die Hugenotten, denen schon der Kurfürst Friedrich Wilhelm durch sein Potsdamer Edikt von 1685 die Tore geöffnet hatte; später kamen die von ihrem Fürstbischof außer Landes gewiesenen Salzburger Protestanten hinzu, denen der Soldatenkönig in Ostpreußen eine neue Heimat schenkte. Die ins Land kamen, waren geschickte Handwerker, fleißige Bauern, gewissenhafte Kaufleute, deren Lebensinhalt die Arbeit war – sofern sie |
Im Gesetz des Alliierten Kontrollrats heißt es, Preußen sei von jeher der »Träger des Militarismus« gewesen. Wenn »Militarismus« bedeutet: Kampfbereitschaft durch Rüstung und Vorhandensein einer schlagkräftigen Wehrmacht, waren die Alliierten selbst die ausgeprägtesten Militaristen. Wenn darunter verstanden werden soll: Räuberische Kriegslust um jeden Preis (und so ist es hier gemeint), kann man in Bezug auf Preußen ihnen den Vorwurf der Unwahrhaftigkeit nicht ersparen. »Das kriegslüsterne Preußen gehört ins Märchenbuch!« (Schoeps)
Preußen war, so seltsam es den durch geschickte Propaganda getäuschten Ohren auch klingen mag, unter den Großmächten Europas zu seiner Zeit die bei weitem friedfertigste. Ein geflügeltes Wort beleuchtet es: »So schnell schießen die Preußen nicht«. Den preußischen Kanonen war der Spruch eingegossen: »Ultima ratio regis«, das heißt: Das letzte Mittel oder der Ausweg des Königs! Der Amerikaner Quincy Wright hat in einer 1942 veröffentlichten Studie folgendes festgehalten: An den 278 in Europa zwischen 1480 und 1940 geführten Kriegen waren beteiligt: England mit 28%, Frankreich mit 26%, Rußland mit 22%, Oesterreich mit 19% und Preußen/Deutschland mit 8%, an vorletzter Stelle vor Dänemark!2) Lassen wir zwei der berühmtesten Preußen sprechen: Otto von Bismarck im Jahre 1870: »Ich betrachte auch einen siegreichen Krieg an sich immer als ein Übel, das die Staatskunst den Völkern zu ersparen bemüht sein muß«. Helmut von Moltke: »Der Krieg ist das letzte Mittel, die Unabhängigkeit des Staates zu behaupten. Hoffentlich wird dieses letzte Mittel bei fortschreitender Kultur immer seltener. Wer möchte in Abrede stellen, daß jeder Krieg, auch der siegreiche, ein Unglück für das eigene Volk ist, denn kein Landerwerb, keine Milliarden können Menschenleben ersetzen und die Trauer der Familien aufwiegen«.
Schon der Soldatenkönig hatte in seinem Testament von 1722 den Thronfolger ermahnt, »keinen ungerechten Krieg anzufangen, damit der liebe Gott Euch und Eure Armee beständig segne... Ihr seid zwar ein großer Herr auf Erden, aber Ihr müßt für alles unrechtmäßige Blut, das Ihr vergießt, vor Gott Rechenschaft ablegen...«. Nach dem Siebenjährigen Krieg äußerte Friedrich: »Ich greife keine Katze mehr an!« Daran hat er sich, nunmehr im Besitz der besten europäischen Armee, von seinen Nachbarn bewundert und zugleich gefürchtet, auch gehalten. In der bewaffneten Auseinandersetzung zwischen den Häusern Habsburg und Wittelsbach um die bayerische Erbfolge reichte sein Drohen mit einem Eingreifen, bewirkte der Aufmarsch dieser Armee das flinke Einlenken der Kontrahenten und den Frieden. Im 19. Jahrhundert war bis zum Ausbruch der Einigungskriege die preußische Friedensliebe in Europa geradezu sprichwörtlich (im Krimkrieg war Preußen neutral geblieben). Nicht zufällig höhnte z. B. die Londoner »Times« im Jahre 1860, der allgemeinen europäischen Meinung laut gebend, dieses Land lasse sich lieber auf Konferenzen vertreten, als auf den Schlachtfeldern zu erscheinen.
In seiner lesenswerten Studie »Deutschlands Schuld am Frieden« legt Johannes Barnick dar, wie die Friedensliebe Preußen-Deutschland sogar in den Niedergang geführt habe. Bismarcks Politik der Friedensbewahrung (nach der Reichsgründung) habe dafür die Grundlage geschaffen. Moltke habe weiter gedacht; er habe der auch von Bismarck sehr wohl erkannten Gefahr der Einkreisung des Reichs, dem Bismarck durch Bündnisse von zweifelhaftem Wert (etwa dem »Rückversicherungsvertrag« mit Rußland) habe steuern wollen und gegen die seine weniger befähigten Nachfolger unter anderen Voraussetzungen erst recht keine politische Handhabe gewußt hätten, durch das rechtzeitige Zersprengen des sich bildenden Rings begegnen wollen, d. h. notfalls durch Präventivkriege unter günstigen Voraussetzungen (wozu es nach dem Jahre 1903 allemal zu spät gewesen sei). Bei nachhaltiger Zerschlagung des französischen und russischen Widerstandes sei die Zukunft des Reichs inmitten seiner natürlichen Feinde noch zu retten gewesen.
Der alte Kaiser sowohl als auch Bismarck hätten das, wie wir annehmen dürfen, nie zugelassen. Für den jungen Kaiser Wilhelm II. und letzten Preußenkönig, so martialisch er sich auch gebärdete, lagen solche Erwägungen weit außerhalb seines Denkens. Im Gegensatz zu seinen großen Vorgängern war er sogar weniger wachsam, durchaus nicht mehr »auf dem Posten«. Wie anders beispielsweise ist es zu erklären, daß er als oberster Kriegsherr im Jahrzehnt vor Ausbruch des Weltkrieges denjenigen Mahnern, u. a. dem damals noch unbekannten Oberst i. G. Erich Ludendorff, die im Hinblick auf die ernste politische Lage die notwendige und nach der Zahl der wehrfähigen Männer ohne weiteres mögliche Verstärkung des Heeres forderten, solange sein Ohr verschloß, bis es zu spät war. Geschichtskundige wissen, daß die Aufstellung zusätzlicher deutscher Armeekorps den Verlauf der europäischen Geschichte des 20. Jahrhunderts mutmaßlich nicht zugelassen haben würde. Frankreich verpflichtete um 1900 mehr als 80% seiner Wehrfähigen zum Waffendienst, Deutschland nur gut die Hälfte; seine jährlichen Prokopfausgaben für die Rüstung lagen weit unter denen der Alliierten. Barnick vor mehr als 30 Jahren und erst neulich Uhle-Wettler in seiner verdienstvollen Ludendorff-Biographie3) haben diesen Tatbestand herausgestellt: Bei einer seiner damaligen Volks- und Wirtschaftskraft entsprechenden Rüstung würde die wohl informierte Feindkoalition sich gehütet haben, einen Krieg mit dem Reich (und den ihm verbündeten Mittelmächten) zu führen! Was bleibt also vom viel verleumdeten preußischen Militarismus? Letztendlich doch nur, daß ein Staat, will er sich nicht selbst aufgeben, die Mittel zu seiner Verteidigung aufbringen muß. Ein römisches Wort lautet: Si vis pacem, para bellum – wenn du den Frieden willst, sei kriegsbereit! D a s haben die preußischen Könige ihren Generälen eingeschärft, wenn es denn dessen bedurft hätte, weil es bei der menschlichen Natur selbstverständlich ist. Daß die geographische Lage Preußens um so mehr Anlaß gab, dies zu beherzigen, wurde als die eigentliche Ursache seiner ständig wachgehaltenen militärischen Schlagkraft bereits gesagt.
Noch ein Wort zum preußischen Offizier. Er war schon in der Zeit vor 1914 die beliebte Zielscheibe der Karikaturisten und Witzereißer. Mag sein, daß dieser Spott nicht ganz unbegründet war. Es gab in der »nachpreußischen«, der sogenannten wilhelminischen Zeit wirtschaftlichen Aufblühens und des Verlusts altpreußischer Tugenden auch woanders Zeichen eines Verfalls guter Sitten. Dem Charakterbild des preußischen Offiziers entsprach das nicht. König Wilhelm hatte in seiner Verordnung über die Ehrengerichte im Preußischen Heer (1874) betont: »Je mehr anderwärts Luxus und Wohlleben um sich greifen, um so ernster tritt an den Offiziersstand die Pflicht heran, nie zu vergessen, daß es nicht materielle Güter sind, welche ihm die hochgeehrte Stellung im Staat erworben haben und erhalten werden«. Deshalb waren dem Offizier Börsenspekulation, die »Teilnahme an Erwerbsgesellschaften, deren Zweck nicht unantastbar und deren Ruf nicht tadellos ist«, war ihm jedwede Ausschweifung untersagt. Die Besoldung war kümmerlich; der Lohn die Ehre. Es hieß: Dienen statt verdienen. Der Offizier sollte Vorbild sein in Haltung und bescheidener Lebensführung. General Alfred Graf von Schlieffen brachte es in seinem Wahlspruch auf den Punkt: »Viel leisten, wenig hervortreten, mehr sein als scheinen«.
Preußen war der erste europäische Rechtsstaat. Der König Friedrich Wilhelm I. war kaum auf den Thron gelangt, als er daran ging, Mißstände in der Rechtspflege abzuschaffen. Zu einer durchgreifenden Neuordnung gelangte allerdings erst sein Sohn. Zuviel türmte sich an Aufgaben vor dem Soldatenkönig, und so setzte er den Schwerpunkt seiner Reformen im Bereich des Heeres und dessen an, was wir heute die Verwaltung nennen, vor allem in der Finanz- und Schulpolitik und bei der staatlichen Fürsorge. Immerhin, und das ist bemerkenswert, schaffte er 1728 als erster Fürst in Deutschland den greulichen Unfug der Hexenprozesse ab. Wie fortschrittlich das war, mag daran gemessen werden, daß 1749 in Würzburg eine siebzigjährige Nonne als Hexe eingäschert, 1756 zu Landshut ein vierzehnjähriges Mädchen wegen einer angeblichen »Teufelswette« geköpft und in der Schweiz im Kanton Glarus noch 1782(!) die Dienstmagd Anna Göldi wegen Hexerei vom Henker ermordet wurde. Eine der ersten Amtshandlungen des Großen Friedrich (1740) war die Abschaffung der Folter, die bis dahin auch in Preußen gemäß der seit dem 16. Jahrhundert geltenden Halsgerichtsordnung (»Carolina«) angewendet wurde. Friedrich nahm sich der Gesetzgebung und Rechtspflege im besonderen an. Seinen Kanzler Cocceji beauftragte er mit einem Lebenswerk: Der Schaffung eines für alle Provinzen seines Staates geltenden Allgemeinen Gesetzes, das die sehr unterschiedlichen Rechtsgewohnheiten vereinheitlichen sollte. Cocceji unterzog sich dieser Riesenaufgabe zum Beifall des Königs, starb aber darüber hinweg; sein nicht weniger befähigter Nachfolger Suarez vollendete das Werk, das erst nach dem Tode des Königs (1794) verkündet und in Kraft gesetzt werden konnte. Das »Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten« – wie das Gesetz hieß – war in vieler Hinsicht bahnbrechend und das modernste Gesetz im damaligen Europa. Es ging von einer ständischen Gliederung des Gemeinwesens aus, kannte aber keine Standesschranken. Es enthielt einen Status der Bürgerrechte, wie wir heute sagen einen Grundrechtskatalog, garantierte den Anspruch auf ein gerichtliches Verfahren, die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, absolute Glaubens- und Gewissensfreiheit, legte den Bürgern andererseits aber auch eine Reihe von Pflichten auf; ja, das Recht begründete sich aus der Pflicht. So war auch der Amtsträger in seinen Befugnissen stets an seine Amtspflichten gebunden; Willkür war ihm streng untersagt. Die Machtvollkommenheit des Staates rechtfertigte sich einzig aus seiner sittlichen Verpflichtung im Dienste des allgemeinen Wohls. Dazu hatte jeder Bürger nach dem Verhältnis seines Vermögens und Standes beizutragen und dieses allgemeine Wohl hatte den Vorrang vor dem Rechte und Vorteile des Einzelnen (»Gemeinnutz geht vor Eigennutz«). Andererseits war der Staat demjenigen Bürger, der seine Rechte oder Vorteile dem »Wohle des gemeinen Wesens« aufzuopfern genötigt wurde, zur Entschädigung verpflichtet.4) Das war die Ausprägung des aus dem Naturrecht abgeleiteten Gedankens des Gesellschaftsvertrages, dem der König selbst als ein Streiter der Aufklärung anhing.5)
Eine wie hohe Meinung König Friedrich von der Bedeutung der Rechtspflege hatte, ist aus seinem Politischen Testament (1776) zu ersehen. Es heißt dort: »Ich habe mich entschlossen, niemals in den Lauf des gerichtlichen Verfahrens einzugreifen; denn in den Gerichtshöfen sollen die Gesetze sprechen und der Herrscher soll schweigen«. Der König hat sich auch daran gehalten; er hat Urteile, auch wenn sie zum Nachteil der Krone lauteten, gelten lassen und bestätigt. Sein Rechtsgefühl war so ausgeprägt, daß er von seinem Grundsatz einmal abwich, als er der Meinung war, es sei einem Bürger durch Gerichtsspruch offenbares Unrecht geschehen. Es ist der Fall des Wassermüllers Christian Arnold, aus Pommerzig, Kreis Züllichau, der sich an den König mit der Beschwerde über ein angebliches Fehlurteil des Kammergerichts gewandt hatte. Friedrich, des (falschen) Glaubens, die Richter hätten (aus Standesvorurteil) den Müller benachteiligt, ließ im beleidigten Gerechtigkeitsgefühl die Kammergerichtsräte kurzerhand auf die Festung bringen und kassierte das Urteil. Diese rigorose Einstellung ist erklärlich aus seinem Mißtrauen gegen diejenigen, denen er die Befugnis eingeräumt hatte, in seinem Namen Recht zu sprechen und Gewalt auszuüben. Er setzte eine Kommission zur Überwachung der Gerichte ein, welche in Abständen die Provinzen zu bereisen und die Rechtspflege zu beobachten hatte. Denn
»... vor der Justiz sind alle gleich, es mag sein ein Prinz oder Bettler... und es muß pur nach der Gerechtigkeit verfahren werden, ohne Ansehn der Person... Ein Justiz-Collegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, ist gefährlicher und schlimmer als eine Diebesbande; vor der kann man sich schützen; aber vor Schelmen, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üblen Streiche auszuführen, vor denen kann sich kein Mensch hüten. Die sind ärger als die größten Spitzbuben...«6)
Der große innere Gestalter Preußens war der Soldatenkönig. Es soll hier nicht über seine Armee gesprochen werden, welche er zu der für seine Zeit modernsten in Europa mit der Hilfe tüchtiger Generäle, allen voran des »Alten Dessauer«, formte. Zu reden ist über seine außergewöhnliches Organisationstalent; kein vergleichbares gab es im Europa des 18. Jahrhunderts. Einzelheiten zu berichten, geht über den Rahmen dieser Darstellung hinaus. Und somit kann nur grob umrissen werden: Nachdem der Widerstand des zäh seine Macht und seine Privilegien verteidigenden Adels – vor allem in Ostpreußen – gebrochen und die Königsmacht als »rocher de bronce stabiliert« war, wurde ein ständisch gegliederter Einheitsstaat geschaffen, dessen herausragende Merkmale waren: Straff gegliederte Verwaltung durch die nur dem König verantwortlichen Beamten, die wie die Offiziere bei zwölfstündigem Dienst »mehr vor die Ehre als um Besoldung« das Land hochzubringen und dem König ständig darüber zu berichten hatten. Sparsamstes Wirtschaften war anbefohlen. Der König war mit gutem Beispiel vorangegangen. Auf den Thron gelangt, stellte er die unter seinem Vater am Hof eingerissene Verschwendung, das von ihm so genannte »liederliche Leben«, sofort ab, entließ den Hofstaat, verkaufte das Tafelsilber und den Krönungsmantel und setzte sich selbst ein vergleichsweise bescheidenes jährliches Gehalt fest, das er nie überschritt. Während sein Vater ihm einen Schuldenberg hinterlassen hatte, fand sein Nachfolger den für die damalige Einwohnerzahl Preußens beachtlichen Schatz von 10 Millionen Talern vor mit der Auflage, diesen gut zu verwalten. Das war die Frucht eines nicht nur sparsamen, sondern auch gleich einem Räderwerk geordneten Wirtschaftens. Um alles kümmerte sich der vom »Mut zur kleinsten Sache« besessene König, der – erstmalig in der europäischen Geschichte – nicht nur einen jährlichen Etat aufstellen ließ, sondern in Gestalt der Oberrechenkammer eine Behörde einrichtete, welche die Einhaltung der finanziellen königlichen Vorgaben und die prompte Durchführung seiner Befehle kontrollierte. Seit jener Zeit galt Preußen als das Musterland der Ordnung und galten seine Beamten als Vorbilder der Sparsamkeit, Pünktlichkeit und Disziplin gemäß dem Wahlspruch des Königs: »Lieber mit Ehre nichts haben, als mit Unehre im guten Stand sein«.
Fontane hat in seinem »Stechlin« die Leistung des Königs mit diesem schönen Wort aus dem Munde des Pastors Lorenzen so gewürdigt:
»Friedrich Wilhelm I. hat nicht bloß das Königtum stabilisiert, er hat auch, was viel wichtiger ist, die Fundamente für eine neue Zeit geschaffen und an die Stelle von Zerrissenheit, selbstischer Vielherrschaft und Willkür Ordnung und Gerechtigkeit gesetzt.«
Sein Sohn Friedrich hat in diesem Sinne weiter gewirkt und auch in den neu hinzu gewonnenen Gebieten das eingeführt und ausgebaut, was der Vater begonnen hatte. Man darf wohl sagen: Zum Nutzen des Staates und seiner Einwohner. Wie sein Vater kümmerte sich Friedrich schlicht um alles. Politische Geschichte gemacht hat er durch die Kriege, aber was viel wichtiger ist: Kulturgeschichte gemacht hat er in mehr als dreißigjähriger Friedenszeit. Seine unermüdliche Aufbauarbeit nach den Verheerungen des Siebenjährigen Krieges, die er sich, getragen aus der antiken Haltung des Stoikers (Seneca und Marc Aurel waren mit seine liebste Lektüre), als tagtägliche Pflicht unerbittlich auferlegte und unter kaum glaublichem persönlichem Einsatz qualvoll abrang, findet im damaligen Europa keine Parallele. Wie im Kriege war der König auch hier immer »auf dem Posten«. Nichts entging ihm und jeder Amtsinhaber, der in seinem Namen tätig war, mußte damit rechnen, kontrolliert und zitiert zu werden. Seine Inspektionsreisen waren gefürchtet, weil der König alles sah, mit Strenge forderte und antrieb. Sich selbst schonte er dabei am wenigsten gemäß seinem Wahlspruch, der erste Knecht (so heißt es im französischen Original) seines Staates zu sein. Haushälterisch war er wie sein Vater. Die Schulden der Kriege, die 139 Millionen Taler gekostet hatten, waren bald vergessen, und als er starb, hinterließ er einen Staatsschatz in Höhe von 54 Millionen Talern. (Friedrich Wilhelm III. wirtschaftete nicht anders; die napoleonischen Kriege hatten Preußen den riesigen Schuldenberg von 218 Millionen Talern eingebracht. Beim Tode des Königs 1840 waren die Schulden nicht nur getilgt; der Staatsschatz war auf 40 Millionen Taler angewachsen.)
Die benachbarten Zeitgenossen schauten teils bewundernd, teils argwöhnisch oder ablehnend auf dieses Preußen: Mochte dem einen oder anderen der preußische Drill und die königliche Despotie nicht geheuer sein: Jeder mußte aber anerkennen, daß Preußen der fortschrittlichste Staat im Rechtswesen, der geordnetste in der Verwaltung und derjenige war, der zur Wohlfahrt seiner Bürger, der Standesschranken ungeachtet, das meiste tat. Dies leitet über zum nächsten Kapitel.
(wird fortgesetzt)