Unzeitgemäße Bemerkungen
Von Hans-Jürgen Dietrich
Der 18. Januar 1701 gilt als der Geburtstag Preußens. An diesem Tage setzte sich zu Königsberg der Kurfürst von Brandenburg Friedrich III. die Krone aufs Haupt und hieß hinfort Seine Majestät König Friedrich I. in Preußen. Deshalb gedenkt man in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2001 eines Jubiläums: 300 Jahre Preußen. Der Sterbetag Preußens steht auch fest. Geschichtskundige gehen nicht fehl, wenn sie ihn auf den 18. Januar 1871 bestimmen, den Tag der Reichsgründung im Spiegelsaal des Schlosses zu Versailles durch Ausrufen des Preußenkönigs Wilhelm zum Deutschen Kaiser. Warum es dafür treffliche Gründe gibt, soll später erörtert werden. Demnach hätte Preußen nur 170 Jahre existiert und wäre bereits seit 130 Jahren »tot«. Als Teil des neu gegründeten Reiches hat dem Namen nach, nicht aber gemäß seiner früheren Rolle als europäische Großmacht, Preußen allerdings länger »gelebt«; es hat sogar den ersten Weltkrieg überdauert, war in der Weimarer Zeit ein demokratisches Musterland innerhalb der sich zerrüttenden Republik mit einer stabilen Regierung. Ältere werden sich der Namen Braun und Severing erinnern.1) Den Todesstoß erhielt dieses Preußen aber schon vor 1933 durch einen Gewaltakt der Reichsregierung. Reichskanzler Franz von Papen ließ sich unter Bruch der Verfassung am 20. Juli 1932 zum Reichskommissar für Preußen ernennen; das war soviel wie Konkursverwalter und Preußen war damit, wie die Juristen sagen, als staatsrechtliches Handlungssubjekt erledigt. Das schon im Grabe liegende Preußen wurde aber nochmals erschlagen. Es wurde durch das Gesetz Nr. 46 des Alliierten Kontrollrats für Deutschland vom 25. Februar 1947 ausdrücklich für tot erklärt. Dem Leser sollte der Text in seinem wichtigsten Teil nicht vorenthalten werden; er spricht für sich und wird an anderer Stelle kommentiert.
Die Präambel lautet in Übersetzung:
»Der Staat Preußen, der seit jeher Träger des Militarismus und der Reaktion in Deutschland gewesen ist, hat in Wirklichkeit zu bestehen aufgehört. Geleitet von dem Interesse an der Aufrechterhaltung des Friedens und der Sicherheit der Völker und erfüllt von dem Wunsche, die weitere Wiederherstellung des politischen Lebens in Deutschland auf demokratischer Grundlage zu sichern, erläßt der Kontrollrat das folgende Gesetz.
Artikel 1: Der Staat Preußen, seine Zentralregierung und alle nachgeordneten Behörden sind hiermit aufgelöst.«
Im Volksmund heißt es: Über die Toten nur Gutes. Was Preußen betrifft, kann man das nicht feststellen. Das Jubiläum war für die Medien (Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen) mit wenigen Ausnahmen wieder einmal Anlaß, Preußen betreffend den Schmutzkübel der Gehässigkeiten und Verleumdungen über die ahnungslosen Zeitgenossen auszugießen, seine Geschichte zu verzerren, seine Machtgestalter zu verhöhnen, wie man das seit 1945 gewohnt ist; immer noch im Dienste einer Feindpropaganda. Nicht viel ist seit dem Kontrollratsgesetz zur Steuer der Wahrheit für die breite Öffentlichkeit vom Wust der Lügen und Verdrehungen aufgearbeitet, nichts revidiert. Anläßlich des Jubiläumstages war von einem »Gespenst« die Rede, also einem Kinderschreck, eine Demonstration wurde in Potsdam angekündigt unter dem Schlagwort »Preußen bleibt Scheiße«, Schmutzfinken besudelten das Reiterstandbild des großen Preußenkönigs unter den Linden und in einer Ausgabe der Berliner Morgenpost2) war eine Charakterisierung dieses Fürsten zitiert als eines schwulen Flötenspielers und Hundefreundes, »der sich wenig wusch, drei blutige Feldzüge unternahm und im Oderbruch den Kartoffelanbau einführte, weshalb man ihn den Großen nannte«. Beruht die Abneigung der auch hier gleichgeschalteten Medien etwa darauf, daß man wohl weiß, ein wie schlechtes Licht auf den heutigen Staat Bundesrepublik bei einer wahrheitsgemäßen, zum Vergleich herausfordernden Würdigung Preußens fallen müßte, daß man fürchtet, es könne dabei das herrschende System einer oligarchischen Ochlokratie3) offenbar werden? Dieses (heutige) System findet bei Nachdenklichen kaum mehr Zuspruch, fast nur noch murrenden Widerhall im Volk und hat es inzwischen geschafft, den nach der Verfassung vorgegebenen freiheitlichen Rechtsstaat in einen autoritären Linksstaat des Meinungsterrors mit Denunziantenwesen, Bücherverbot und Maulkorbzwang umzukrempeln.
Die Zunft der deutschen Geschichtswissenschaftler steht in ihrer Mehrheit gleichermaßen auch hier im Banne der 12 Jahre bußfertig und feige auf dem Fleck; ja heute noch mehr als vor 50 Jahren. Damals, zur Feier des 250. Geburtstags hatten immerhin noch etliche den Mut, die am Boden liegende zertrampelte Fahne Preußens zu seiner Verteidigung aufzuheben und Flagge zu zeigen. Zu diesen wenigen hat Hans-Joachim Schoeps gehört. Ich zitiere aus seiner Ansprache, die er am 18. Januar 1951 in Erlangen unter dem Titel »Die Ehre Preußens« gehalten hat:
»Der Staat Preußen erfreut sich keines guten Angedenkens. Für eine sehr breite Öffentlichkeit ist der Begriff Preußen mit Säbelrasseln, Kadavergehorsam und Kaserne als Lebensform gleichbedeutend und somit zum Symbol eines zu verabscheuenden Ungeistes geworden. Ich glaube, daß ein solches Preußen mit vollem Recht die Verachtung treffen würde, daß aber dieses von der Propaganda geschaffene Schablonenbild sich zum wirklichen Preußen so verhält wie die Karikatur zum Original... Gewiß, das alte Preußen, wie es einmal war, ist tot, aber nicht der klassische preußische Geist. Auch von ihm zehrt unser neuer Staat. Es ist ein sehr verpflichtendes Erbe, das hier verwaltet wird, das hohe Ansprüche an die Repräsentanten stellt. Die Wahrung dieses Erbes hat nichts zu tun mit Nationalismus...«
Schoeps konnte ganz unbefangen vor 50 Jahren so reden; er war Jude und kam aus dem schwedischen Exil. Er hat als Apologet (Verteidiger) Preußens bisher kaum Nachfolger gefunden. Liegt das daran, daß er sich geirrt hat? – Im folgenden wird der Versuch unternommen, den Leser vom Gegenteil zu überzeugen. Im Umfange dieser Betrachtung kann das nicht in der wünschenswerten Ausführlichkeit geschehen (was nur im Umfange eines Buches möglich wäre); die Darstellung will das Thema nach Schwerpunkten, sozusagen stichwortartig anpacken, um ungeachtet ihrer Kürze gleichwohl zu einer nachvollziehbaren Aussage über Preußen zu gelangen.
Seinen Namen hat Preußen von dem kleinen Volk der »Prußen« oder »Pruzzen«. Dieser indogermanische Stamm kriegerischer Ackerbauern siedelte im hohen Mittelalter am Unterlauf beiderseits der Weichsel und verehrte noch seine alten Götter. Den südlich davon ansässigen Polen, die bereits christianisiert waren, erschien das auf Dauer nicht geheuer und so rief ihr Herzog, der Piastenfürst Konrad von Masowien, um das Jahr 1225 den aus den Kreuzzügen hervor gegangenen Deutschen Ritterorden zur Unterstützung des löblichen Werkes der Heidenbekehrung, sprich: Unterwerfung, ins Land. Die Schwertmönche verrichteten in wenig mehr als einem Jahrzehnt ganze Arbeit; wie das geschah, weiß man (»igni et ferro« – durch Feuer und Eisen). Schon 1236 konnte Kaiser Friedrich II. dem Ordensgeneral, der sich Hochmeister nannte, den Besitz des Landes bestätigen; Heidenland galt ja als herrenlos. Der Papst stimmte zu, und so konnte der Orden einen eigenen Staat errichten, ein seltsames Gemeinwesen, das mehr als zwei Jahrhunderte – exakt bis zum Thorner Frieden 1466 – existierte. Es umfaßte die Gebiete des späteren West- und Ostpreußens und gehörte zum Reich. Es ist also falsch, wenn die Polen dieses Land als »ursprünglich polnisch« für sich in Anspruch nehmen. Warum der Ordensstaat erwähnt wird?
Nun: Es sind einige wichtige Merkmale von ihm auf das spätere Preußen überkommen. Da sind die Landesfarben schwarz und weiß mit dem schwarzen Adler. Es war die Tracht der Ordensritter, die auf ihrem weißem Gewand das schwarze Kreuz trugen und den schwarzen Adler als Wappentier auf ihrem Schild. Schwarz und weiß waren auch die Farben der von ihnen im Gefolge ins Land gerufenen Mönche des Zisterzienserordens: weißes Gewand mit schwarzem Überwurf (Skapulier). Ohne ihn ist die deutsche Ostkolonisation nicht zu denken. Es versteht sich fast von selbst, daß ein solches zölibatärisches (weiberloses) Regiment im Vergleich zu anderen Gemeinwesen schon von seinem Charakter nur begrenzte Lebensdauer haben kann. Aber es hat vor allem in den Gestalten seiner regierenden Hochmeister an staatstragenden Tugenden viel von dem gehabt, was das spätere Preußen auszeichnete: Manneszucht, Kampf- und Opferbereitschaft für das Ganze, Wahrhaftigkeit, Gesetzestreue, arbeitsamen Fleiß, Ordnungsliebe, haushälterisches Wirtschaften. Nachdem das blutige Werk der Unterwerfung getan war, schufen die Mönche im Verein mit den ins Land gerufenen deutschen Siedlern einen für damalige Verhältnisse mustergültigen Staat, der seine Einwohner wohltuend gegen räuberische Überfälle und Fehden schützte, die damals im übrigen Reich noch Tagesordnung waren (man denke nur an die Raubritter!), der vorzüglich verwaltet wurde mit einer vorbildlichen Sozialordnung. Viel von jenem Geiste ist auf wundersame Weise ein halbes Jahrtausend später im Preußen der beiden ersten Könige (aber auch schon unter dem Großen Kurfürsten) wiedererstanden. Oder darf man sagen, diese Fürsten hätten die unter dem jeweiligen Zeitgeist schlummernden Tugenden, die man einmal die spezifischen deutschen nennen durfte, nur ins Wache zu rufen brauchen?
Ein Gemeinwesen wie der Ordensstaat erregt den Neid der Nachbarn. Es waren die Polen, die im Verein mit den Litauern und den Unzufriedenen im Lande, die es immer gibt, die Macht der auf sich allein gestellten Mönche in einem 50 Jahre währenden Ringen brachen. Im schon erwähnten Thorner Frieden mußte der Orden ganz Westpreußen und einen Teil Ostpreußens an Polen abtreten; Das restliche Ostpreußen wurde als nunmehr selbständiges preußisches Herzogtum ein Lehen der polnischen Krone. Als 1618 nach dem Tode des letzten Preußenherzogs die Erbschaft an den Kurfürsten von Brandenburg fiel, blieb die polnische Lehnshoheit zwar bestehen; aber die Hohenzollern waren als regierendes Geschlecht nunmehr die Herren, Herzöge in Preußen. Der Kurfürst Friedrich Wilhelm (der Große Kurfürst genannt) erreichte als Folge der Schwächung Polens in seinem Krieg mit Schweden 40 Jahre später die Befreiung des Herzogtums von der polnischen Lehnshoheit. Preußen, d. h. Ostpreußen, war jetzt ein außerhalb des Reichsgebiets liegendes deutsches Herzogtum, und so konnte der Sohn des großen Kurfürsten sich mit Zustimmung des Kaisers zum König »in« Preußen erheben.
Die Gründung des Königreichs Preußens war eine Folge des Dreißigjährigen Krieges. Das Ergebnis dieses schlimmen, ganz Deutschland verheerenden Würgens war die entscheidende Schwächung der kaiserlichen Zentralgewalt. Der politisch weitblickende kaiserliche Feldherr Wallenstein hatte das vorausgesehen; sein Plan war gewesen, die Kaisermacht im Interesse des Reichs zu stärken; dazu hätte das Haus Habsburg, damals in Permanenz im Besitz der Kaiserkrone, sich nach Norden in Richtung Ostseeküste engagieren müssen, mit einer eigenen Flotte (zur Abwehr der Schweden und Dänen) und mit der Hilfe kaisertreuer (protestantischer) mecklenburgischer und pommerscher Herzöge, der Hansestädte sowie des brandenburgischen Kurfürsten. Das allerdings hätte die Bereitschaft zu religiöser Toleranz vorausgesetzt. Der bigott katholische Kaiser Ferdinand vermochte sich dazu unter dem Einfluß seiner jesuitischen Beichtväter und Berater nicht zu verstehen; diesen war eine Wüste lieber als ein ketzerischer Norden, und so mußte Wallenstein beseitigt werden. Die neuere Geschichte Europas wäre nach seinem Plan anders verlaufen.
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Die Schwächung der kaiserlichen Macht hatte im Süden des Reichs ein Erstarken der Territorialgewalten der Fürsten im Gefolge. Im Norden brachte sie die Nachbarn ins Reich: Verden, Bremen, Pommern mit Rügen, Holstein, Lauenburg waren jetzt schwedisch oder dänisch. Der Kurfürst von Brandenburg mit seiner Mark blieb als einziges Bollwerk des Reiches. Sollte der Nordosten dem Reich erhalten bleiben, galt es, ein neues deutsches Kraftfeld dort zu schaffen. Dieser Aufgabe unterzog sich in mehr als vierzig Jahre währender, nie erlahmender Tatkraft der Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg. Sein Sohn Friedrich erntete durch geschickte Diplomatie, was der Vater im Kampfe gesät hatte. | Friedrich I. |
Damit wird deutlich. Die Geschichte Preußens ist zugleich die Geschichte seiner Fürsten, des Geschlechtes der Hohenzollern. Diese ursprünglich aus Schwaben stammenden Burggrafen von Nürnberg waren zu Beginn des 15. Jahrhunderts mit der Mark Brandenburg vom Kaiser (Sigismund) belehnt worden, hatten die Kurwürde erworben und unterschieden sich bis zum Großen Kurfürsten nicht wesentlich von anderen deutschen Territorialherren: Sie betrieben auf Erweiterung ihres Besitzes gerichtete Haus- und Heiratspolitik. Mit Friedrich Wilhelm tritt ein deutscher Fürst aus dieser Reihe nach vorn und heraus. Sein Sohn greift nach der Krone, sein Enkel Friedrich Wilhelm I. treibt bereits Machtpolitik im europäischen Rahmen, unter seinem Urenkel Friedrich II. wird Preußen europäische Großmacht.
Die Persönlichkeiten der beiden großen Könige Friedrich Wilhelm und Friedrich haben den preußischen Staat in seiner ganz besonderen Eigentümlichkeit geschaffen, sie sind von ihm nicht zu trennen und waren zu ihrer Zeit seine sozusagen verkörperte Verfassung. Preußen war stets ein monarchischer Staat.
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Friedrich Wilhelm I., bekannt unter dem Namen Soldatenkönig, gelangte 1713 auf den Thron. In den 27 Jahren seiner Herrschaft legte er die Fundamente des staatlichen Gebäudes, als da waren: Armee, Verwaltung, Volksbildung und Wohlfahrt. Es war die Zeit des sogenannten Absolutismus, das heißt der unumschränkten fürstlichen Gewalt. König Ludwig XIV. von Frankreich hatte mit Recht von sich behaupten können: Ich bin der Staat. Der Preußenkönig regierte nicht anders, dachte aber anders. Er faßte sein Königtum als ein Amt auf, sich selbst nannte er gelegentlich »den ersten Diener« oder auch den »Finanzminister und Feldmarschall des | Friedrich Wilhelm I. |
Königs von Preußen«, womit deutlich wird, daß er das Königtum, die Krone als etwas Überpersönliches ansah. Er war gut christlich – calvinistisch und vom Pietismus beeinflußt, der damals mit dem Namen des Hallenser Pädagogen Francke verknüpft war: Francke forderte ein Christentum der Tat und Barmherzigkeit. Der bibelfromme König – redlich, treu (auch zum eigenen Nachteil kaisertreu), fleißig, gewissenhaft aber auch von jähzornigem Temperament, das ihn oft zu ungezügelten Ausbrüchen verleitete – trug sein Amt in unerbittlichem Pflichtbewußtsein als die ihm von Gott auferlegte Bürde, seine Untertanen »mit nichts als Müh' und Arbeit« zu ordentlichen Menschen zu erziehen und – so wie er es verstand – glücklich zu machen: »Lieben sollt ihr Mir, wie Ich euch liebe und Gott dienen.« Johannes Scherr nennt ihn den gekrönten Korporal und greift damit erheblich zu kurz. Dieser König war mehr als nur der Liebhaber seiner »langen Kerls« und Drillmeister seiner Untertanen.
Sein bedeutender Sohn, der einem ganzen europäischen Jahrhundert den Stempel aufdrücken sollte, nannte sich den ersten Diener seines Staates. Königtum, Krone und Staat waren ihm dasselbe. Friedrich, reich und vielseitig veranlagt, genial, vereinigte in sich sowohl den Staatsmann und Feldherrn als auch den Philosophen und Künstler. Er trug die Bürde seiner Herrscherverantwortlichkeit ebenso verantwortungsbewußt wie sein Vater. Als Freigeist der Aufklärungszeit zwar nicht mehr »von Gottes Gnaden«, jedoch nicht minder streng in der sozusagen säkularisierten Auffassung seiner Pflicht. In einem Brief an die Kurfürstin Maria Antonia von Sachsen, den er unter dem 8. März 1766 (also nach den Erfahrungen und Erlebnissen des Siebenjährigen Krieges) verfaßte, äußert er sich zu seinem Herrscheramt besser und überzeugender, als es ein Kommentar vermöchte:
»... Ich betrachte sie (die Fürsten) nicht als Despoten; sind sie es, so ist das ein Mißbrauch ihrer Macht. Die Absicht, um deretwillen man sie eingesetzt hat, macht sie zu den ersten Dienern ihrer Völker. Ihre Hauptpflicht besteht darin, für den Vorteil ihrer Völker nach besten Kräften zu sorgen, d. h. für die Sicherheit des Besitzes, die das erste Recht aller Bürger ist, ferner sie gegen die Unternehmungen der Nachbarn zu schützen, die ihnen schaden wollen, und schließlich, sie vor Übergriffen und Gewalttaten ihrer Feinde zu schirmen. ...(Der Fürst) ist gewissermaßen ein Vormund, der mit seinem eigenen Gut freigebig ist, aber mit dem seines Mündels geizt. Das ist m e i n Begriff vom Herrscheramt, und demgemäß handle ich.«
Wir dürfen in Kenntnis seiner Lebensgeschichte hinzufügen: So hat er in der Tat gehandelt. In seinem Fürstenspiegel, einer Unterweisung für den jungen Herzog Karl Eugen von Württemberg, hatte er sich schon 22 Jahre vorher dahin festgelegt:
»Denken Sie nur nicht, das Land Württemberg sei für Sie geschaffen worden! Glauben Sie vielmehr, daß Sie nach dem Plane der Vorsehung zur Welt gekommen sind, um das Volk glücklich zu machen. Legen Sie stets mehr Wert auf dessen Wohlfahrt als auf Ihre Zerstreuungen.«
(Der Herzog hat übrigens diesen Rat, wie wir aus dem Leben Schillers wissen, nicht immer befolgt; so hat er, um seine ihm aus Mißwirtschaft erwachsenen Schulden zu tilgen, Landeskinder »verkauft«.)
Man kann diese vom König Friedrich geprägte Auffassung vom Staate und dem königlichen Regiment die durch Vernunft und Tugend gelenkte Alleinherrschaft des Fürsten nennen; er hält sich nicht für den Staat, aber er regiert ihn souverän, wobei er sich Grenzen setzt, die er nicht überschreitet. Die Geschichtswissenschaft nennt das den aufgeklärten Despotismus oder das institutionell beschränkte Königtum; es war in Preußen der Nährvater der späteren konstitutionellen Monarchie.
Unter den beiden Nachfolgern Friedrichs, dem 2. und 3. Friedrich Wilhelm hat sich an diesem königlichen Selbstverständnis nichts geändert; Preußen wurde auch nach 1789 in dem oben beschriebenen Sinne monarchisch regiert; die Revolution der Franzosen machte vor den Grenzen Preußens halt. Wie man unvoreingenommen nach zwei Jahrhunderten feststellen muß: Nicht zum Nachteil der Preußen. Als das friderizianische Preußen (1806) unter den Schlägen Napoleons zerbrach, war allerdings der Ruf nach inneren Reformen des Staates laut geworden; der König (Friedrich Wilhelm III.) hatte diesen nicht überhört.
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Es ist nicht allgemein bekannt, daß die Reformer Stein, Hardenberg, Scharnhorst, Humboldt und Beyme schon vor der durch die Niederlage des preußischen Heeres bei Jena herbeigeführten Wende berufen worden waren. Im Gefolge des Befreiungskampfes gegen Napoleon und sein System der brutalen Ausbeutung und Unterdrückung Preußens, dessen Hauptlast die Bürger mit ihrem Blut und Gut getragen hatten, versprach der König dem Lande eine Verfassung. Während die mit den Namen Stein und Hardenberg verbundenen inneren Reformen im wesentlichen erhalten blieben, hielt der König dieses Versprechen nicht; nicht aus seiner autoritären Gesinnung, | Friedrich Wilhelm III. |
sondern aus außenpolitischen Gründen (nämlich mit Rücksicht auf das Bündnis mit Rußland und Österreich) und immer noch unter dem Eindruck der Auswüchse der Revolution in Frankreich, des Jakobinertums. (Wobei er sich in seinen Preußen sehr getäuscht hat!) Gleichwohl: Die Zeit des fürstlichen Absolutismus war auch ohne eine geschriebene Verfassung vorbei. Es gab jetzt die aus dem Denken der Zeit geprägte ungeschriebene Verfassung in Preußen, die der in Berlin lehrende Friedrich Hegel in seinen Vorlesungen und Schriften vom Staate (»Der Staat als sittliche Kraft und Einrichtung«) als eine Notwendigkeit bürgerlichen Zusammenlebens gefordert hatte. Die preußischen Könige hielten sich daran; es ist nicht bekannt, daß Friedrich Wilhelm III. und seine Söhne Friedrich Wilhelm IV. und Wilhelm I. je dagegen verstoßen hätten und ihnen unsittliches Handeln von Staats wegen vorzuwerfen gewesen ist. Dennoch: Der Zeitgeist verlangte nach einer Verfassungsurkunde und nach einem Parlament, das die bisherigen, nach den drei Ständen organisierten Volksvertretungen ablösen und aus allgemeinen Wahlen hervorgehen sollte.
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Dem gab Friedrich Wilhelm IV. insofern nach, als er noch vor Ausbruch der Revolution 1847 einen »Vereinigten Landtag« berief, der über Anleihen, Steuern und wichtige Gesetze beraten (aber solche nicht beschließen oder verabschieden) durfte. Den »Demokraten« ging das nicht weit genug; sie verlangten Gewaltenteilung und ein Mitspracherecht bei der Gesetzgebung. Die vom König schließlich drei Jahre später nach der Revolution »gnädig« gewährte Verfassung schuf ein Zweikammerparlament (Herren- und Abgeordnetenhaus) mit Gesetzgebungsgewalt, | Friedrich Wilhelm IV. |
aber nur in »Gemeinschaft mit dem König«, was bedeutete: Die Gesetze, sofern sie aus der Mitte des Parlaments verabschiedet wurden, bedurften der Gegenzeichnung des Königs, seine Gesetzesvorschläge wiederum der Zustimmung beider Häuser des Parlaments. Die Wahl des Abgeordnetenhauses geschah in drei Klassen (sog. Dreiklassenwahlrecht) nach dem Steueraufkommen. Diese Verfassung blieb in Kraft bis 1918. Sie ist oft gescholten worden, weil sie das gleiche Wahlrecht nicht kannte. Historiker wie Gerhard Ritter und auch Hans-Joachim Schoeps machen sie sogar mitverantwortlich für die Niederlage Deutschlands im ersten Weltkrieg: Das Dreiklassenwahlrecht habe die Arbeiterschaft dem Staate entfremdet, usw. Das ist reichlich naiv. Die Ursachen des Kriegsausbruchs und der letztendlichen Niederlage sind ganz woanders zu suchen; der deutsche Bürger hat an der Front und in der Heimat seine vaterländische Pflicht getan. Es ging um die Existenz seines Volkes und Reiches und er hatte als Preuße in diesem gewaltigen Ringen wahrlich an etwas anderes zu denken, als sein »Wahlrecht«. Freilich haben Demagogen das hochgespielt und ihren Vorteil dort gesucht und auch gefunden.4)
Im Staatsleben Preußens hat diese Verfassung nur einmal eine bedeutsame Rolle gespielt, im Jahre 1862. König Wilhelm wollte das Heer reformieren, d. h. modernisieren und zur Gewinnung seiner Schlagkraft vergrößern. Obwohl alle Welt um die Notwendigkeit dieser Reform wußte (Preußen hatte Niederlagen einstecken müssen), verweigerte das Abgeordnetenhaus die Mittel. Bismarck als neu ernannter Ministerpräsident griff ein; das Parlament wurde aufgelöst; der König setzte die Reform aus eigener Machvollkommenheit durch; nach Bismarck zu Recht: Denn wenn beide Verfassungsorgane sich nicht einigen könnten, habe der königliche Wille den Vorrang, weil die oberste Gewalt beim Könige liege (sog. Prärogativ). Ohne diesen verfassungsrechtlich bedenklichen Akt, den allerdings Rechtsgutachten mit Hilfe einer »Lückentheorie« (was ist, wenn König und Parlament sich nicht einigen können?) zu rechtfertigen suchten, wäre die Heeresreform unterblieben und damit hätte Preußen seine drei, die Reichseinheit schaffenden, Kriege nicht erfolgreich führen können.
Wie König Friedrich Wilhelm IV. über eine Verfassung wirklich dachte, hat er in seiner Rede anläßlich der Eröffnung des Vereinigten Landtags 1847 ausgesprochen; es heißt dort:
»... Es drängt mich zu der feierlichen Erklärung, daß es keiner Macht der Erde je gelingen soll, mich zu bewegen, das natürliche, gerade bei uns durch seine innere Wahrheit so mächtig machende Verhältnis zwischen Fürst und Volk in ein konventionelles, konstitutionelles zu wandeln, und daß ich es nie und nimmermehr zugeben werde, daß sich zwischen unserem Herrgott im Himmel und dieses Land ein beschriebenes Blatt ... eindränge, um uns mit seinen Paragraphen zu regieren und durch sie die alte, heilige Treue zu ersetzen... Ich strebe nicht nach einer Volksgunst (Und wer könnte das, der sich durch die Geschichte hat belehren lassen). Ich strebe allein danach, meine Pflicht nach bestem Wissen und nach meinem Gewissen zu erfüllen und den Dank des Volkes zu verdienen, sollt er mir auch nimmer zuteil werden...«.5)
So dachten die preußischen Könige und in diesem Sinne haben sie bis zum Ende Preußens in strenger Pflichtauffassung zum Wohle des Landes und seiner Menschen auch gehandelt.
(wird fortgesetzt)