Von Dr. med. Gunther Duda
| »Dein eigenes Dasein ist heilig; |
| der Sippen, des Volkes Dasein ist heilig, |
| weil alle Menschen auf Erden |
| Bewußtsein Gottes werden können, |
| solang ihre Seele das Göttliche noch erlebt. |
| So darfst du durch Töten |
| Nur dir und dem Volke in Todesnot |
| Jenseitserleben schützen.« |
| Mathilde Ludendorff |
Der neue Glaubenskampf wäre nicht notwendig gewesen, hätten die Streiter sich bei der Philosophie der Gotterkenntnis zuvor kundig gemacht. Es war der Blick auf das Werden der Lebewesen bis hinauf zum Menschen, nicht etwa nur von der Erscheinung und dem eigenen Erleben her, sondern vom göttlichen Schöpfungsziel aus, der Wesen und Bedeutung des Gottesstolzes.2) und damit der Menschenwürde nachwies. Die Schöpfungsgeschichte der Gotterkenntnis, dieses ganzen Weges des Werdens, diente der Vorbereitung der Bewußtheit des Menschen, dem allmählichen Erwachen seiner Seele. Während den vormenschlichen Lebewesen noch jede Freiheit des Entscheides fehlte, änderte sich das mit dem Erreichen des Schöpfungszieles: der Gottesbewußtheit.
Denn das Wesen der Gottesbewußtheit, so zeigt es das Erleben in der Menschenseele, ist heilige Freiwilligkeit, Selbstverantwortung und Selbständigkeit. Der Aufstieg zum Schöpfungsziel muß also vor allem diese Wesenszüge im Lebewesen ermöglichen, muß sie vorbereiten, wenn das Ziel erreicht werden soll. »Ja noch mehr muß erreicht sein. Auch die Zwangsläufigkeit des wie-Gott-Handelns', des gar nicht widergöttlich handeln-Könnens, muß überwunden werden. Wer würdig sein will, Träger des Gottesbewußtseins zu sein, der muß nach eigenem Ermessen' handeln dürfen, ja er muß sich durch Unvollkommenheit, durch Irrtum mit eigener Kraft' durchringen zur Vollkommenheit, zur Weisheit! ...
Unvollkommene Erkenntnis und dadurch unvollkommenes Handeln ist die Voraussetzung des Weltenzieles, der Gottesbewußtheit im Menschen...«
Diese Freiheit der unvollkommenen Menschenseele verwirklicht sich durch ihre irrfähige Vernunft. Diese Irrfähigkeit beruht vor allem darauf, daß sie nur die Formen der Erscheinung - Raum, Zeit und Ursächlichkeit - weiß, daß sie aber nichts ahnt von dem »Wesen, welches Ursache dieser Erscheinung ist, geschweige denn ahnt, daß es ein Jenseits, ein Erhabensein über diese Formen der Erscheinung, gibt. So muß denn diese Vernunft zu einem meisterhaften Hilfshandwerk für das Belauschen, Verwerten und Bekämpfen der Erscheinungen und zu einem furchtbaren Irrgarten für das Erfassen des göttlichen Wesens in der Escheinung werden und wird zu Erkenntnis oder Irrtum führen, je nachdem sie angewandt wird...«
Bewußte Gottoffenbarungen im Menschen sind es, die das Schöpfungsziel: Gottesbewußtsein schaffen. Schon im höheren Tier weist Mathilde Ludendorff sie nach:
»Ein stumpfer Schönheitswille beginnt die plumpen Triebe der Sexualität zu verklären; aber dies ist nicht das einzige Erwachen im unterbewußten Tiere. Zwei helle Sterne der Menschenseele beginnen mit ganz mattem Flimmern das Dunkel der Tierseele zu durchdämmern. Und merkwürdig, zum ersten und einzigen Male unterscheidet die Gottoffenbarung die Geschlechter. Beiden schenkt sie die gleichen Sterne, und dennoch schon hier, in der Tierseele, will es uns dünken, als sei ihre Leuchtkraft verschieden stark. Mutterliebe und Gottesstolz, so werden wir die Gottenthüllungen nennen, wenn sie in der Menschenseele zu hellsten Strahlen erwacht sind und mit ihrem Lichte die tastende Seele zur göttlichen Vollkommenheit hinaufführen wollen. Zwar sorgt auch der Löwe für das Wohl seiner Brut, doch heller leuchtet in der Tiermutter der opfernde Wille. Wohl schreitet auch die Löwin mit Würde, als ahnte sie, daß sich in ihr der Gott des Weltalls wie in aller Erscheinung offenbart, doch durchdringt dies Ahnen sie nicht mit der königlichen Sicherheit, die aus dem Schritte und Zorne des Löwen spricht.« (Schöpfungsgeschichte, Seite 138 f.)
Die Philosophin nannte dieses Ahnen zutiefst begründet Gottesstolz. In ihrer Philosophie der Erziehung ortete sie ihn als das Erlebnis der Selbstverantwortung und Menschenwürde, ja als bedeutungsvollste Gottoffenbarung im Ich der Menschenseele. Der Philosoph und Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin verbindet die Menschenwürde ebenfalls mit der Haltung der Selbstachtung. Und die könne doch eine Eizelle bis zum 14. Tag nach der Befruchtung kaum entwickeln. (Focus 3/2001) Zu der Frage des Werdens dieses Erlebens verwies Ludendorff in ihrer Schöpfungsgeschichte wie schon gesagt auf das zwar nur matte doch klar erkennbare erste Flimmern des Stolzes im Dunkel der Tierseele In »Des Kindes Seele und der Eltern Amt« antwortet sie mittelbar:
»Der Brennpunkt der Selbstschöpfung, das Ich', das der Mensch allein von allen Lebewesen dem übrigen Kosmos und allen seinen Einzelwesen bewußt gegenüberstellt, mit dem er sein eigenes Erleben von dem der Umwelt zu sondern und auf sich zu beziehen weiß, entschleiert sich im Kinde erst ganz allmählich. Zunächst unterscheidet es sich überhaupt noch nicht bewußt von der Umwelt, dann taucht hin und wieder Klarheit der Absonderung in ihm auf. Es spricht dann wohl von sich wie von einer anderen Person, bis endlich das Ich' dem Kosmos bewußt entgegentritt. Noch vorher, ja, man kann wohl sagen, von Geburt an, können wir im Kinde jenes wertvolle Selbstbewußtsein, das wir Gottesstolz nannten, auftauchen sehen, und zwar um so auffälliger, als er in so krassem Gegensatz zu der gänzlichen Hilflosigkeit des Kindes steht und noch in keiner Weise durch die Vernunfterkenntnis der eigenen Abhängigkeit von der Güte und Fürsorge der Umwelt irgendwie eingedämmt oder verdrängt ist. Der Gottesstolz, der freilich erst nach Erkennen des hehren Amtes im einzelnen Menschen zur vollen klaren Bewußtsein gelangt und den wir als Würde, gepaart mit Verantwortung, zu beschreiben suchten, ist im Kinde als ein Gefühl des Anrechts auf Beachtung seiner Wünsche am auffälligsten bemerkbar. Freilich ist diese Äußerung seines Stolzes weit seltener als der elementar geäußerte Unwille des kleinen Säugetierchens über die Weigerung einer Erfüllung seines Begehrens, wie ja überhaupt der Gott im Kinde weit seltener zu Worte kommt als das Säugetierchen. Gerade deshalb wird er ja meist übersehen, und er empfängt, falls er mit seinen Äußerungen der Umwelt ungelegen kommt, ganz die gleichen Strafen wie das lärmend begehrende Säugetierchen. Wer hätte denn auch die Zeit, oder wer will sie sich je nehmen, Unterschiede zu beobachten und unterschiedlich zu verfahren!« (Seite 154 f.)
Der frühe Embryo, die Blastula, in Forschung und Mitteilungen oft fast verächtlich als Zellhaufen bezeichnet, besitzt somit noch nicht das Ahnen oder gar Erleben der Menschenwürde, der Selbstverantwortung, des Selbstbewußtseins oder der Selbstachtung. Sie entwickeln sich erst und werden im Menschenleben in Freiheit entfaltet oder - mißachtet. Diese Tatsache schließt jedoch nicht aus, daß dieses erste werdende Leben mit seinem möglicher Gottesbewußtsein Achtung, Würdigung, Fürsorge und Schutz verdient - als und wie alle andere Erscheinung Gottes. Übrigens ist der Mensch nicht nur ein Geschöpf (H. Däubler-Gmelin) sondern ebenso ein Schöpfer und das seit dem ersten Einzeller.
Wie steht es nun mit der Tötung früher menschlicher Keimlinge in der Genforschung und Genverwendung? Selbstverständlich bedeutet sie Vernichtung noch unbewußten Lebens. Sie ist im Rahmen sittlicher Forschung aber keineswegs Mord. Das »Grundrecht auf Leben« nach Artikel 2 Abs. 5 Grundgesetz schützt dieses werdende Menschenleben grundsätzlich, auch das außerhalb der Mutter erzeugte, und das ganz unabhängig von der Frage nach seiner Würde. Wie gar nicht so selten muß in einem solchen ernsten Zwiespalt von Lebensvernichtung und Lebensschutz die Verantwortung im Sinne des »Adels des Notwendigen« entscheiden. Hier geht es um das menschenwürdige Abwägen der Werte: Was erstrebt die Gentechnik? Was gilt es zu schützen? Auch Hans-Ulrich Jörges fragte in »Die Woche«:
»Muß es bei der Embryonenforschung nicht, wie beim Schwangerschaftsabbruch, eine Güterabwägung geben? Ist es dem Staat nicht gerade umgekehrt ethisch untersagt, schwer Kranken die Aussicht auf Heilung zu verweigern?»
Die Güterabwägung gilt seit eh und je: Bei der Volksverteidigung, beim Schutz von Ruhe und Ordnung, bei der Notwehr und neuerdings sogar beim fragwürdigen Schutz der globalen Menschenrechte. Schließlich anerkennt der Staat bei der »Pille danach« und der rechtswidrigen doch nicht zu ahndenden Abtreibung von jährlich 250 000 Keimlingen die Entscheidung der Mutter.
Von der Erbgutforschung erwartet ein leidendes Kind oder Erwachsener vor Tod oder Qualen gerettet zu werden. Andererseits soll der Arzt einige nur wenige Tage junge und überdies künstlich geschaffene Zellen werdenden oder vielleicht nur möglichen Menschenlebens erhalten. Richtiger gesagt, er soll von vorn herein darauf verzichten hier nach bestem Wissen und Gewissen zu helfen. Und das, weil frühe Embryonalzellen zur Rettung des Kindes oder Erwachsenen nach derzeitigem Wissensstand auch geopfert werden müßten. Dieser Verzicht aber bedeutete unterlassene Hilfeleistung.
Würde die Gentechnik nicht genutzt werden dürfen, dann stürbe oder quälte sich der Leidende und seine Angehörigen weiter. Und das wegen Glaubenssätze wie »dem lieben Gott darf der Mensch nicht ins Handwerk pfuschen» oder »es gibt kein Grundrecht auf ein gesundes Kind. Eine Gesellschaft ohne Behinderte wäre unmenschlich« (H. Hüppe, CDU) oder »das Leid kann keine Rechtfertigung für die PID sein«. (PräImplantationsDiagnostik, Untersuchung von Keimzellen vor der Einnistung in die Gebärmutterschleimhaut) (M. Kurman) gemäß solchen Vorstellungen zu handeln, wäre jedoch grausam, unsittlich, ja unwürdig und unmoralisch. Die mögliche transzendente Lebenserfüllung des Leidenden würde gefährdet. »Die Menschheit darf sich den Erkenntnissen der Forschung nicht verweigern, wo sie menschliches Leid lindern hilft.» (P. Hintze, CDU) Dank moderner anderer Verfahren kommen schon heute wesentlich weniger Kinder mit Down-Syndrom o. ä. zur Welt.
Die »Moral des Daseinskampfes« der Gotterkenntnis mit der oben genannten Forderung »So darfst du durch Töten nur dir und dem Volke in Todesnot Jenseitserleben schützen« gilt auch hier. Unerläßliche und sittliche Voraussetzung ist jedoch wie stets in der Heilkunde, nil nocere, nicht zu schaden. Hier steht die Forschung noch vor weitem Neuland.
Solange und soweit also der Genforscher Kranken sinnvoll helfen will, denkt und handelt er sittlich. Auch er unterliegt dem Sittengesetz, das Hilfsbereitschaft fordert und beispielsweise bei der verbrecherischen Atomspaltung nicht beachtet wurde und wird. Dieses aus der Vernunft geborene und dem Zweckgedanken folgende Gesetz fordert, nicht das zu tun, was man selbst nicht erleiden möchte.
Der Wissenschaftler kann hier aber ebenso den moralischen Willen zum Gutsein, zur Menschenliebe und zum Wahren erfüllen. Mißbrauch der Forschung durch Geldgier, Ehrgeiz, Wahn oder Dummheit drohen selbstverständlich stets. Doch auch das darf kein Grund sein, neues Forschen und gesichertes Wissen abzulehnen.
Unwürdig bleibt es ebenfalls, hier mit dem Pathos moralischer Entrüstung eine sachliche Aussprache zu unterdrücken und Andersdenkende zu verunglimpfen. (Gerhard Trageser, »Spektrum der Wissenschaft«, März 2001) Die meisten all jener Menschen, die heute von einer »Ethik des Grauens« oder ähnlichem predigen, würden im Ernstfall gewiß wie der Feuerwehrmann handeln, der bei einem Klinikbrand eher einen Säugling rettet als zehn am Vortag im Reagenzglas befruchtete Embryonen.
Abschließend noch eine bedauerliche Feststellung: Es sind meist dieselben Kräfte, die sowohl die Forschung in der Genwissenschaft wie in der Philosophie der Gotterkenntnis ablehnen und bekämpfen. Und das aus irrigen Glaubensüberzeugungen und Selbsterhaltungsgründen!