Von Gerd Rühle
Seit einiger Zeit gibt es eine öffentliche Diskussion darüber, ob eine Präimplantationsdiagnostik (PID) erlaubt werden dürfe, bei der im Reagenzglas gezeugte Embryonen auf ihre genetische Fehlerfreiheit hin untersucht, damit dann ein gesunder der Mutter in die Gebärmutter eingepflanzt, ein fehlerhafter dagegen ausgesondert werden könne und ob eine Forschung erlaubt sei, die menschliche Embryonen verbrauche. Die Diskussion darüber kam so richtig in Gang, nachdem Bundespräsident Johannes Rau seine viel beachtete Rede am 18. Mai gehalten hatte, – eine Rede mit mehr oder weniger gut kaschierten Widersprüchen. Viele Politiker, Juristen, Naturwissenschaftler kamen bisher zu Wort, vor allem die FAZ gibt den Diskussionsbeiträgen breiten Raum; allerdings können die Herausgeber dieser Zeitung, wenig souverän, öfters auf herabsetzende Polemik nicht verzichten.
Diejenigen, die sich so entschieden gegen PID und Forschung am Embryo wenden, haben es auf den ersten Blick einfach, denn sie machen nur darauf aufmerksam, daß das Grundgesetz zu gelten habe; die Würde des Menschen und das Recht auf Leben sollen, wie im Grundgesetz verankert, auch für die befruchtete menschliche Eizelle gelten, denn sie enthält alle Anlagen für den Menschen, der aus dieser erwächst. Das Grundgesetz hat allerdings nicht definiert, was ein Mensch sei. Deshalb gibt es wie bei der damaligen Abtreibungsdebatte die verschiedenen Auslegungs- und Definitionsversuche; allgemein wird gesagt, für die befruchtete Eizelle gelte das Grundgesetz wie für einen Menschen. Die einen möchten, daß dies grundsätzlich gelte, die anderen wollen den Schutz auf den in der Gebärmutter eingenisteten Embryo beschränkt sehen (z. B. W. Schäuble). Bei einer solchen Definition könnte PID und verbrauchende Embryonenforschung erlaubt sein. Damit würde auch der Tatsache entsprochen, daß ein Intrauterinpressar (Spirale) nicht verboten ist, wodurch die Einnistung in die Gebärmutter verhindert wird. Doch ansonsten wird die bestehende Wirklichkeit und die gegenwärtige Fassung des §218 fast nur von den Befürwortern von PID und Embryonenforschung ausführlich einbezogen, diejenigen, die der befruchteten Eizelle Menschenwürde zusprechen, gehen nur allgemein auf den §218 ein. Das liegt auch nahe, denn die Gegner der bestehenden Abtreibungsgesetzgebung, wie sie 1993 als eine verschleierte Fristenlösung gefaßt wurde, konnten sich mit der gleichen Berufung auf Menschenwürde und dem Lebensrecht des Ungeborenen nicht durchsetzen. Also macht auch niemand auch nur den Versuch, durch die jetzige Debatte an der Abtreibungsregelung eine Änderung hin zu mehr Lebensschutz herbeizuführen. So gilt also die Schutzforderung, die für den außerhalb des Körpers befindlichen Embryro erhoben wird, in der Wirklichkeit nicht für den, der im Mutterleib ist; der Embryo im Reagenzglas ist besser geschützt als der im Mutterleib.
Auch J. Rau mußte sich mit diesem Widerspruch auseinandersetzen, er tat das in seiner Rede mit folgenden Worten: »Nun wird gesagt, die PID könne man schon deswegen nicht verbieten, weil bei uns jedes Jahr Tausende von Abtreibungen straflos bleiben. Dieses Argument übersieht, daß es sich hier um zwei vollkommen unterschiedliche Sachverhalte handelt. Erinnern wir uns an die wahrlich schwierige Debatte zum Paragraphen 218: Eine breite Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages war der Überzeugung, daß das Leben des Kindes nicht gegen den Willen der Frau geschützt werden kann und daß Beratung und praktische Unterstützung das Leben besser schützen als Strafandrohung. Darum stellt der Paragraph 218 eine Abtreibung unter bestimmten Bedingungen straffrei. Er ist also kein Argument für die Präimplantationsdiagnostik, denn er zielt auf die unvergleichliche Konfliktsituation während einer Schwangerschaft. Er rechtfertigt keine Praxis, die das Tor weit öffnet für biologische Selektion, für eine Zeugung auf Probe.«
Hier wird sehr entschieden formuliert, apodiktisch gesprochen, darum erkennt man nicht so leicht, daß es sich gar nicht um zwei »vollkommen unterschiedliche Sachverhalte«, sondern um zwei ähnliche und gut vergleichbare handelt. (Je schwächer eine Position ist, um so mehr Einsatz ist nötig, dies unsichtbar zu machen). Die biologische Selektion gibt es längst, denn der §218 erlaubt die Schwangerschaft auf Probe, und die Abtreibung aus medizinischen Gründen – also etwa bei Behinderung des Embryos – ist auch über die Dreimonatsfrist hinaus erlaubt. Die Logik des Gesetzes, die es der einzelnen abtreibungswilligen Frau nach einer Beratung überläßt, sich – aus welchen Gründen auch immer – für oder gegen das Leben ihres Kindes zu entscheiden, muß es ihr damit auch erlauben, sich für oder gegen das Leben eines behinderten Kindes zu entscheiden.
Während der Beratung zur geänderten Gesetzgebung zum §218 von 1993 hat es kaum eine öffentliche Debatte gegeben, denn hier ging es in der allgemeinen Wahrnehmung um die Fortentwicklung der bisherigen Fassung des §218 im Sinne einer weiteren Emanzipation (Selbstverwirklichung) der Frau. Wer es nicht zulassen wollte, daß eine Frau über das Leben eines Embryos entscheiden dürfe, hätte sich als Gegner der Emanzipation hinstellen lassen müssen und wäre verunglimpft worden; wie wurde der Papst kritisiert, als er kürzlich den bisherigen Schein, den die Beratungsstellen der Schwangeren nach der Beratung ausstellen, als eine Freigabe zur Tötung menschlichen Lebens verwarf; der Papst also ein Emanzipationsfeind. Nun hat bisher auch niemand von denen, die PID und embryonale Stammzellenforschung verbieten möchten, zu sagen gewagt, man müsse in logischer Konsequenz dieser Forderung auch die Abtreibung verbieten, etwas von dem zurücknehmen, was unter dem Begriff »Selbstbestimmung der Frau« gefaßt wird. Denn logische Konsequenz, so die Antwort des Meinungsstroms, könne es nicht geben, weil man die Frau nicht gegen ihren Willen zwingen könne, ein Kind auszutragen. Rau sagt also auch nur das, was der Hauptmeinungsstrom zuläßt. Die öffentliche Diskussion – und das zeigt auch die zitierte Passage der Rede Raus – will sich an manchen Punkten der Wirklichkeit nicht gern reiben.
Dazu ist zu sagen, daß diese Wirklichkeit, nämlich der Wille der Frau keine unveränderbare Größe ist, wie sie von Rau hingestellt wird, sondern wesentlich mitbeeinflußt worden ist und weiter beeinflußt wird von der allgemeinen gesellschaftlichen Realität, zu der auch das Gesetz gehört, das sich seinerseits einer bestehenden Wirklichkeit einfügte. Wirklichkeit und Gesetz wirken stets wechselseitig aufeinander ein; insofern hat es das, was jetzt als »Dammbruch« so lautstark befürchtet wird, längst gegeben. Nur ist dieser Dammbruch als ein solcher unter dem Begriff »Emanzipation« nicht wahrgenommen worden, in dem Moment aber wo man PID mit »Selektion« und »Eugenik«, also mit dem Nationalsozialismus in Verbindung bringt, wird von vielen ein »Dammbruch« entdeckt, den es zu verhindern gälte.
Die öffentliche Debatte gibt ein Beispiel dafür, wie wenig innere Logik »Argumente« besitzen müssen und doch wirksam sein können; davon ganz abgesehen ist die Bereitschaft zu hysterischen Reaktionen in Deutschland bemerkenswert ausgeprägt; schon gibt es Vorschläge PID und embryonale Stammzellenforschung hierzulande zu verbieten. Dann müßte, und so ist es auch die Konsequenz von Johannes Raus Auslassungen, eine Frau, die auf natürliche Weise ihren Kinderwunsch nicht erfüllen kann, sich einen reagenzglasbefruchteten Embryo einsetzen lassen, diesen dann während der Schwangerschaft auf mögliche Behinderungen untersuchen lassen (das geschieht in der Vorsorgeuntersuchung), und ihn, wenn sie kein behindertes Kind zur Welt bringen möchte, abtreiben lassen; sie müßte gesundheitliche Risiken eingehen, würde schwere seelische Belastungen erleben, die nicht eintreten würden, wenn PID erlaubt wäre. Solche Abwegigkeiten müßten Wirklichkeit werden, weil dann auch hier die Begriffe durch die von ihnen ausgelösten Emotionen wirksamer sind als einfache Folgerichtigkeit. Diese aber muß bei einem Gesetz gegeben sein, sonst kann es nicht überzeugen. Es wäre lächerlich, wenn PID und Embryonenforschung verboten würden und der gegenwärtige §218 des Strafgesetzbuches unverändert bliebe. (Im benachbarten Ausland ist allerdings PID erlaubt, so daß dort die Untersuchung vorgenommen werden könnte.)
Ein oberflächliches Hantieren mit emotionsbesetzten Begriffen führt zu einer weiteren Folgerung der Gegener einer PID; es heißt, die Zulassung von PID könne zu einer Diskriminierung jener Eltern führen, die sich entschlossen haben, ein behindertes Kind zur Welt zu bringen. Aber selbst wenn dies in Zukunft der Fall wäre, kann das kein vernünftiger Grund sein, auch von anderen Eltern zu verlangen, sich für behinderte Kinder zu entscheiden. Wenn man diese Wahl trifft, dann tut man das aus freien Stücken und muß dann auch zu seiner Entscheidung stehen, ohne von anderen einzufordern, sich genauso zu verhalten. Eine solche Forderung müßte dann zu einer veränderten Fassung des §218 führen, eine folgerichtige Änderung wäre dann die, daß Vorsorgeuntersuchungen verboten werden. Die Bundesjustizministerin erwägt in ihrem sehr entschiedenen Beitrag diese Folgerung nicht, sie würde PID vor allem mit der Begründung verbieten, es gäbe kein Recht auf Gesundheit. Das trifft freilich zu; doch ist das eine Feststellung, die neben der Sache liegt, denn es gibt aber aufgrund der Vorsorgeuntersuchung der Schwangeren, wie gesagt, die Möglichkeit, sich für oder gegen ein behindertes Kind zu entscheiden, insofern geht es nicht um das Recht auf Gesundheit, sondern um das Recht auf Leben.
Der Blick auf die bestehende Wirklichkeit unterbleibt in der hitzigen Debatte zumeist. Rau klammert sie aus, auch wenn er auf sie zu sprechen kommt: Beratung und praktische Unterstützung – so in dem Redeausschnitt – würden das Leben besser schützen als Strafandrohung. Hier malt er einen Wunsch, beschreibt aber nicht Wirklichkeit, denn worin besteht eigentlich die »praktische Unterstützung«, die eine Mutter in dieser Gesellschaft bekommt? Das Kindergeld kann man kaum als praktische Unterstützung bezeichnen, es reicht in vielen Fällen nicht einmal, um einen Kindergartenplatz zu bezahlen. Und selbst davon gibt es, obgleich unser Land sehr kinderarm ist, nicht genug.
Es wäre besser, wenn die Mütter mit kleinen Kindern sich selbst der Kindererziehung annehmen würden, statt ihre Kinder dem Kindergarten anzuvertrauen, aber dazu sind oft nur die Mütter in der Lage, für die das Materielle keine Bedeutung hat. In einem Land, in dem das Sozialprestige weitgehend am Geldverdienst ausgerichtet ist, ist der Wunsch der Frau nach Gleichberechtigung und einer Berufskarriere zuletzt eben am Geldverdienst und damit den Konsummöglichkeiten orientiert. Und weil das so ist, haben die Abtreibungsgründe in der Mehrzahl auch einen materiellen Hintergrund, denn die Konsumgesellschaft bringt Ansprüche hervor, die oft nur befriedigt werden können, wenn Mann und Frau arbeiten, die Konsumgesellschaft kennt keine Selbstbescheidung. Wo versucht wird, alles möglichst in Geld zu rechnen, ist die »Unterstützung« des Staates für den einzelnen zu gering. Die Strafandrohung ist weggefallen, eine Beratung im Sinne der jetzt vielgenannten ersten Grundgesetzartikel hat an der »Abtreibungsseuche«, von der der Gesetzgeber sprach, nichts ändern können.
Auf dem diesjährigen evangelischen Kirchentag hat der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Ernst Benda zu PID und Embryonenforschung Stellung genommen; er räumt Zweifel ein, ob die bestehende Rechtslage (§218) geeignet sei, das Lebensrecht Ungeborener zu schützen, bekräftigt aber zugleich, auch eine schlechte Wirklichkeit könne keine Rechtfertigung dafür liefern, den Rechtsanspruch auf Lebensschutz aufzuweichen. Die Richtigkeit der Feststellung steht außer Frage, doch die Folgerung, die Benda zieht, nämlich ein Verbot von PID und Embryonenforschung, ist durchaus nicht so selbstverständlich, weil die Wirklichkeit hier offenbar einem schnellen Wandel ausgesetzt ist und die Gesetzgebung, wie gesagt, sich diesem stellen muß: In vielen Ländern ist Stammzellenforschung erlaubt, es werden dort offensichtlich innerhalb kurzer Zeit bahnbrechende Erkenntnisse gewonnen, von denen man annehmen muß, daß sie auch praktisch umsetzbar sind, den medizinischen Fortschritt beflügeln. Wenn es Heilmittel gibt, die durch Forschung an embryonalen Stammzellen gewonnen wurden, dann wird die allgemeine Meinung diese Mittel auch für den deutschen Markt fordern, da wird es keine ethischen Bedenken geben, genausowenig wie es Bedenken gegeben hat, Chancen auf Heilung, die durch Mittel aus abgetriebene Föten gewonnen waren, auch zu nutzen. Sobald es Heilmittel auf der Grundlage der embryonalen Stammzellenforschung geben wird, wird man nicht mehr verstehen, weshalb in Deutschland diese Forschung verboten war. Ein Gesetz muß nicht immer der Wirklichkeit konservierend nachhinken, es kann wahrscheinliche und absehbare Entwicklungen auch vorwegnehmen, denn worum geht augenblicklich der Streit? Von 20-30 reagenzglasbefruchteten Eizellen war die Rede, die eingefroren wurden, weil sie aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr von ihren Müttern ausgetragen werden. Könnte man diese Embryonen nicht, die nie zu Menschen heranwachsen werden, für eine (vielleicht) heilungsbringende Forschung nutzen? Der Mensch dürfe nicht Mittel zum Zweck werden, dürfe nicht Sache werden, wird geantwortet. Doch gilt das in diesem besonderen Falle, wo eine Menschwerdung dieser Zellen ausgeschlossen ist? Inzwischen lassen sich Embryonalzellen von Menschen vermehren; auch wenn sie nicht so schnell wachsen wie entsprechende Zellen von Mäusen, so kann man darum einen massenhaften »Verbrauch« der menschlichen Embryonalzellen durch die Forschung ausschließen.
Oder sollte man solche Zellen aus den USA oder Israel, Ländern, in denen diese Forschung weit vorangeschritten ist, importieren dürfen? Der rigorose Standpunkt von Benda oder Rau würde auch das ausschließen – und er müßte dann auch die daraus entwickelten Heilmittel verbieten, womit der Standpunkt völlig ins Abseits gerät. Kurz: Ein Verbot von embryonaler Stammzellenforschung wird, wenn der Beweis erbracht ist, daß sie Heilung bringt, nur noch lächerlich sein. Weshalb sollte man darauf warten, bis es so weit ist?
Darauf wissen die Verfechter des Verbots keine Antwort mehr; sie versuchen darum, ihren Standpunkt zu retten, indem sie den beteiligten Forschern Gewinnstreben nachsagen (was sonst nicht als verwerflich gilt), behaupten, die Aussichten dieser Forschung seien sehr vage, man könne die gleichen Ergebnisse auch mit den Zellen aus dem Nabelschnurblut bzw. adulten Stammzellen gewinnen, also solchen Zellen, die auch ein erwachsener Mensch noch besitzt. Die Antwort der angegriffenen Wissenschaftler darauf lautet, daß man wichtige Vorgänge bei adulten Stammzellen nur dann wird verstehen können, wenn man die Vorgänge an embryonalen Stammzellen besser verstehen kann. Wie dem auch sei, an diesem Punkt geht es um einen Streit über Forschungsergebnisse und nicht mehr um den reinen Grundsatz des Lebensschutzes.
Es kann als sicher gelten, daß in 10 bis 20 Jahren die Ergebnisse der genannten Grundlagenforschung wichtige Heilmittel möglich gemacht haben werden. Wer diese Forschung, aus welchen Gründen auch immer, verhindern will, hat vergessen, daß vor gar nicht langer Zeit, das aufgrund von Genmanipulation erzeugbare Humaninsulin viele Monate lang in Deutschland nicht produziert werden durfte, weil Genmanipulation ein Schreckenswort war, jetzt sind »Selektion« und »Eugenik« Schreckwörter; wer Rau zustimmt, hat auch noch nicht kapiert, daß die Globalisierung keine ethischen Bedenken kennt. Man mag das aufrichtig bedauern, ändern kann man das nicht.