Schwarze Millionen und ein Ehrenwort

Von Karl Münch

      Die Liste der Verfehlungen unserer Politiker ist lang. Meldungen über Skandale, Affären, Bestechungen und Bestechlichkeiten sind für uns zu einer lästigen Gewohnheit geworden, die man mißbilligend verfolgt. Sie betreffen alle Parteien und nicht selten tragen sie zu dem bei, was allgemein als »Politikverdrossenheit« oder besser: »Parteienverdrossenheit« beschrieben wird. Für kaum noch jemanden hängt angesichts des Abstumpfungseffekts die Schwelle der Erregbarkeit jedoch so hoch, daß er sich wahrnehmbar empört, wenn ein politischer Mandatsträger wieder einmal unrechtmäßig materielle Vorteile in Form von Sach- oder Geldzuwendungen im Amt oder in Amtsnähe angenommen hat. Ein Kanzleramtsminister, der seinen privaten Hausbau von einem großen Konzern hat »sponsorn« läßt, wird auf einen EU-Posten weggelobt - der Balkan ist fern! Ein Ministerpräsident, der sich Familienfeiern und Urlaubsreisen hat bezahlen lassen, tritt zurück - wen interessiert das noch? Und ein Bundespräsident läßt sich Wahlkampfreisen für seine Partei von einer Bank bezahlen, deren Miteigentümer der Staat, sprich: die Gesamtheit der Steuerzahler ist - darüber redet man nicht. Das alles ist viel zu alltäglich geworden.

Vorspiel

      Dennoch gab es im Nachkriegsdeutschland eine einschneidende Affäre, die das Bewußtsein der Öffentlichkeit in Bezug auf die gefährliche Nähe zwischen Kapital und Politik entscheidend mit geprägt hat.

      In den Jahren 1982-1984 wurde Managern des Flick-Konzerns und führenden Politikern aktive bzw. passive Bestechung vorgeworfen. Mit Hilfe verschleierter Zahlungen an die FDP, die CDU und die CSU, konnte der Konzern hohe Steuerbegünstigungen beim Verkauf von Daimler-Benz-Aktien erwirken. Die Geldbeträge waren über parteinahe gemeinnützige Organisationen geleitet worden, die als »Spendenwaschanlagen« dienten. Im Zuge der Affäre mußten Bundestagspräsident Rainer Barzel (CDU) und Wirtschaftsminister Otto Graf Lambsdorff (FDP) 1984 zurücktreten. Der Flick-Generalbevollmächtigte Eberhard von Brauchitsch sowie Hans Friderichs (FPD) und Graf Lambsdorff (FDP), die als Wirtschaftsminister jeweils über die Steuerbefreiungen zu entscheiden hatten, wurden 1987 wegen Steuerhinterziehung verurteilt.

      Vergessen sind diese Vorkommnisse bis auf den heutigen Tag nicht, wenngleich sie auch nicht mehr im unmittelbaren Bewußtsein vorherrschen mögen. Jedenfalls stellen sie einen entscheidenden Bruch im Politikverständnis unseres Volkes dar, denn mit der Aufdeckung dieses Skandals nahm das Mißtrauen gegen Parteien, Politik und Politiker in spürbarem Maße zu. Von diesem Vertrauensverlust hat sich das politische System bis auf den heutigen Tag noch nicht vollständig erholt. Dies drückt sich bei allen Umfragen der Meinungsforschungsinstitute auch in den generell schlechten Werten für Vertrauen und Lösungskompetenz der Parteien sowie in der stetig sinkenden Wahlbeteiligung aus. Und die immer wiederkehrenden Skandale und Skandälchen der zurückliegenden Jahre haben nicht gerade dazu beigetragen, verlorenes Terrain zurückzugewinnen.

      Ursache für den Vertrauensschwund war zu Beginn der 80er Jahre weniger die Tatsache, daß der Flick-Konzern einigen Parteien verdeckt Spenden zukommen ließ, sondern daß durch diese Zuwendungen politische Entscheidungen offensichtlich käuflich geworden waren. Dies war ein qualitativer Sprung für das bundesdeutsche Politiksystem von bisher nicht gekannter Tragweite.1)

      Nicht zuletzt aufgrund dieser Erkenntnisse wurde Ende 1983 der Art. 21 Abs. 1 des Grundgesetzes um einen neuen Satz 4 erweitert. Dieser lautet: »Sie (die Parteien) müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.« 1984 wurde im Zuge dieser Verfassungsänderung auch das Parteiengesetz geändert, daß in § 25 Abs. 2 nunmehr bestimmt: »Spenden ..., deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr (Rechnungsjahr) 20.000 Deutsche Mark übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders sowie der Gesamthöhe der Spende im Rechenschaftsbericht zu verzeichnen.«

      Es war die CDU unter ihrem Parteivorsitzenden und Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl, die diese Verfassungsänderung und die Änderung des Parteiengesetzes als Mehrheitsfraktion mit beschloß. Gegen ihren Willen wären diese Regelungen niemals zustande gekommen.

Neuerlicher Sündenfall

      Man sollte meinen, daß der Mensch kraft seiner eingeborenen Vernunftbegabung befähigt ist, aus seinen Fehlern zu lernen. Ein kleines Kind etwa, das sich einmal die Finger verbrannt hat, wird es nach der schmerzvollen Erfahrung tunlichst vermeiden, noch einmal unachtsam mit dem heißen Kochtopf in Berührung zu kommen. Doch was für »normale« Menschen als Gesetzmäßigkeit im Handeln angenommen werden kann, verliert unter den Bedingungen von »Macht« - politischer und wirtschaftlicher Art - schnell an Gültigkeit. Zu verlockend scheinen die dem lustversklavten Selbsterhaltungswillen verheißenen Befriedigungen, als daß man nicht bereit wäre, alte Sünden noch einmal zu begehen.

      So mutet jedenfalls das an, was uns ein Heer von Journalisten seit Ende letzten Jahres Tag für Tag präsentiert. Wieder sind in den Kassen der CDU Millionenbeträge aufgetaucht, deren wahre Herkunft kein Schatzmeister, kein Journalist und auch kein Wirtschaftsprüfer ermitteln konnte.

      Drei Vermutungen, woher diese Beträge stammen könnten, werden derzeit auf dem Nachrichtenmarkt gehandelt:

      Man kann über die Zusammenhänge nur mutmaßen. Sicher wird uns noch eine Vielzahl von Möglichkeiten und Gedankenspielen vorgeführt werden. Sie alle werden jedoch so lange nicht zum Ziel führen, wie die Person, die es allein weiß, bei ihrem Schweigen bleibt.

Diener zweier Herren

      Die Union trafen die Enthüllungen wie ein Keulenschlag. Gerade waren die Christdemokraten dabei, sich nach einer Serie gewonnener Landtagswahlen vom Trauma des Machtverlustes auf Bundesebene zu erholen. Und da begann sie die eigene Vergangenheit in der Gestalt ihres einstigen Kanzlers einzuholen.

      Natürlich sind die jungen, machthungrigen Hoffnungsträger in der Union bemüht, die Schatten jener Vergangenheit, die sie selber nicht zu verantworten haben, möglichst schnell abzustreifen. Das gebietet allein schon der zielsichere Machtinstinkt. Welcher einstmals »junge«, aber damals machtlose »Wilde« möchte für das büßen, was jene, die sie bis dato kurz hielten, angestellt haben? Also mußte der jetzige Parteivorsitzende Schäuble den schwierigen Spagat zwischen alter und neuer Loyalität wagen. Der eine Flügel seiner Partei verlangte nach Aufklärung, der andere sah darin Verrat.

      Doch wie schon der Volksmund weiß, kann man nicht Diener zweier Herren sein. Schäuble hätte sich entscheiden müssen: Hier in Treue fest zum einstigen Ziehvater, der ihn als Thronfolger auserkoren hatte oder da, die neuen, aufstrebenden Granden in seiner Partei.

      Dieser Tanz auf dem Drahtseil konnte nur mit einem Sturz enden. Soll man den wackeren Schwaben hierfür bemitleiden? Wohl kaum: Wer sich in Gefahr begibt, kann bekanntlich darin umkommen. Bevor man in ein Spiel einsteigt, muß man für sich selber die Regeln festlegen, nach denen man bereit ist, mitzumachen. In der Politik heißt das: Entweder man stellt sich auf den machiavellistischen Standpunkt. Dann darf man keine Freunde und (»sentimentalen«) Loyalitäten kennen, oder man versucht es zur Abwechslung einmal mit Sittlichkeit. Und dann darf man sich auch nicht von falsch verstandener Nibelungentreue leiten lassen, wenn sie Unsittlichkeit deckt.

      Schäuble konnte sich weder für die eine, noch für die andere Haltung entscheiden. So verfing er sich in den rethorischen Fallstricken zwischen Vergangenheit und Gegenwart. Sein markiges Wort, es gebe nichts, was man ihm anhängen könne, führte schließlich zu einem reuigen Geständnis vor dem deutschen Bundestag, daß auch er gefehlt habe.

Starrsinn

      So ziemlich alles hätte man Altbundeskanzler Kohl wohl verziehen, wenn er denn nur irgendetwas unternommen hätte, was für seine Partei als Schadensbegrenzung erkennbar gewesen wäre. Aber dies lag zu keiner Zeit im Bereich des möglichen.

      Wer Kohl in den Wochen und Monaten vor der September-Wahl ’98 beobachtet hat, konnte einen seltsamen Realitätsverlust in der Person dieses einstmals für seine Instinktsicherheit gefeierten Politikers feststellen. Bis zum Frühjahr 1998 tobte innerhalb der SPD der Kampf zwischen Gerhard Schröder und Oskar Lafontain um die Weihe des Kanzlerkandidaten. Kohl mochte darauf gesetzt haben, daß sich der Saarländer als Parteivorsitzender am Ende doch durchsetzen würde. Hier rechnete er sich Chancen aus, hatte er diesen im Volk nicht gerade beliebten Herausforderer doch schon einmal geschlagen. Nach dem glanzvollen Wahlsieg des Niedersachsen Schröder im März 1998 wurde allerdings schnell klargestellt, daß der medienwirksame Mann aus Hannover gegen den amtierenden Bundeskanzler antreten werde. Gegen diesen Mann sah Kohl ungleich schlechter aus.

      Spätestens hier wäre es für die Union an der Zeit gewesen, ihre Wahlkampftaktik zu ändern. Mit Kohl war ein Sieg nicht mehr zu erreichen. Vereinzelt und zaghaft vorgetragene Forderungen nach einem anderen Kanzlerkandidaten der Union prallten am Schwergewicht Kohl ebenso ab, wie schon jene Wünsche zur Mitte der letzten Legislaturperiode, Kohl möge das Zepter in den eigenen Reihen weiterreichen.

      Doch diese parteidienlichen Überlegungen dürften in den Gedanken des »Kanzlers auf Abruf« keine ernsthafte Rolle gespielt haben. Kohl sah sich selbst als eine Person, die bereits zu Lebzeiten »in die Geschichte entrückt« entrückt war. Als Vollender der deutschen Einheit und - was ihm persönlich das bedeutendere politische Anliegen war - als Architekt der europäischen Einigung schien es für ihn nicht mehr länger Verpflichtungen gegenüber seiner Partei zu geben. Eine andere Erklärung für seine stoische Ruhe, mit der er der unweigerlichen Niederlage entgegensah, gibt es nicht. Man erinnere sich nur an jenen Wahlabend im vorletzten September, als die ersten Hochrechnungen das durch klare Zahlen unterlegten, was seit Wochen und Monaten unausweichlich schien. Mit ebenso stoischer Ruhe wie zuvor, ohne sichtbare gefühlsmäßige Anteilnahme gestand Kohl seine Niederlage ein. Nicht wenige haben Kohl diese Haltung als Größe und Zeichen demokratischer Haltung ausgelegt.

      Man kann sein Verhalten aber auch anders deuten: Es war ihm egal. Die ihm wichtigen politischen Ziele hatte er erreicht und insbesondere in Bezug auf das kommende »Super-Europa« unumkehrbar gemacht. Der mit seiner Abwahl auch verbundene Machtverlust für seine Partei, der weniger die altgedienten Mitstreiter treffen konnte, denn den Nachwuchs, der erst am Anfang eines langen politischen Lebens steht, blieb unerwähnt. Manchen der »jungen Wilden« dürfte diese Selbstgefälligkeit des alten Parteivorsitzenden in kalten Zorn versetzt haben. Sie beantworten des Alt-Kanzlers Illoyalität, sein mangelndes parteidienliches Verhalten von damals, nun mit der gleichen Untreue, indem sie das Denkmal stürzen lassen.

Ein unehrenhaftes »Ehrenwort«

      Doch man würde die Sicht der Dinge unzulässig verkürzen, wenn man die Ereignisse nur auf die innerparteilichen Vorgänge beschränken würde.

      Als die Millionenbeträge mit unbekannter Herkunft in der Parteikasse auftauchten, ist der einstige Parteivorsitzende Kohl natürlich um Aufklärung gebeten worden. Doch er schweigt sich beharrlich aus. Selbst als der Druck der Öffentlichkeit immer stärker, schließlich sogar von der Justiz ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde, konnte das die Haltung Kohls nicht ändern.

      Nun ist es durchaus nichts besonderes, wenn Politiker sich über unsaubere Sachverhalte ausschweigen. Aber die besonderen Umstände des Falls »Kohl« kann man doch nicht so einfach als das Lügengewirr eines Fehlverhaltens abtun. Kohl hat nie bestritten, daß es während seiner Zeit als Parteivorsitzendem »schwarze Kassen« gegeben hat. Er gesteht sogar zu, Spenden entgegengenommen zu haben, die der Höhe nach eigentlich mit dem Namen des Spenders zu melden gewesen wären. Er gab sogar öffentlich zu, Fehler gemacht zu haben. Dennoch sei er nie bestechlich gewesen und habe sich zu keinem Zeitpunkt persönlich bereichert. So lange der Alt-Kanzler nicht selber zur restlosen Aufklärung beiträgt, wird er sich von dem Makel dieses Verdachts jedoch nicht reinwaschen können. Es ist auch weniger die Frage, wie es sich mit der Bestechlichkeit des ehemaligen Regierungschefs verhält. Wie gesagt: An diese Form der Unlauterkeit sind wir seit langer Zeit gewöhnt. Was weitaus mehr empört, ist der Umstand, mit welcher Selbstgefälligkeit hier mit höchsten Gütern salbungsvoll Schindluder getrieben wird.

      Die Pflicht zur namentlichen Offenlegung von Spendernamen hat Verfassungsrang. Als ehemaliger Bundeskanzler hat Kohl einen Eid zur Wahrung und Verteidigung dieser Verfassung abgelegt. Allein die immer wieder beteuerte Weigerung, sich an das Verfassungsgebot von Art. 21 Grundgesetz zu halten, stellt schon eine grobe, nicht zu rechtfertigende Haltung dar. Dies ändert sich auch nicht, wenn die Spender »respektable Persönlichkeiten« und »keine Erfindungen von mir« seien, wie Kohl am 21. Januar beteuerte. Grundgesetz und Parteiengesetz kommt es nicht auf eine Wertung der Herkunftsquelle an, sondern dient dem Recht der Öffentlichkeit, zu erfahren, aus welchen Geldquellen sich eine Partei finanziert. Dieser bewußte und dauernde Verstoß gegen Recht und Gesetz ist klar unsittliches Handeln.

      Vielleicht mag Kohl spüren, daß er die Sittlichkeit nicht auf seiner Seite hat, denn die Argumentation, mit der er sein unsittliches Verhalten zu untermauern sucht, ist noch weit abenteuerlicher.

      Kohl will die von ihm geheimgehaltenen Spendernamen nicht öffentlich machen, weil er den Spendern bezüglich ihrer Anonymität sein »Ehrenwort« gegeben habe. »Ich halte dieses gegebene Wort«, beteuerte er beim CDU-Neujahrsempfang in Bremen am 21.1.2000. Am 19. Januar ging er noch einen Schritt weiter: »Ich werde um meine Ehre kämpfen und zu meiner Ehre gehört auch, daß ich mein Wort halte.« Natürlich sollen gegebene Wörter gehalten werden. Aber die Deckung eines unsittlichen Verhaltens kann auch durch die bemühte Bindung an ein Ehrenwort niemals zu moralischem Verhalten werden.

      Schon die möglichen Spender, die von Kohl entgegen den gesetzlichen Bestimmungen ein Schweigen verlangt haben, wußten, daß sie unrechtmäßig handelten. So hat Kohl von Beginn an unrechtmäßiges Verhalten wissentlich gedeckt. Also handelt es sich allenfalls um ein Verhalten, das man im Volksmund abfällig als »Ganovenehre« bezeichnet. Unter strafrechtlichen Gesichtspunkten spricht man klarer von »Beihilfe« zu einer Straftat - und diese ist in aller Regel ebenfalls strafbar.

      Und noch eine andere Form der zweifelhaften Bindung an gegebene Worte kommt einem bei der Kohl’schen Haltung in Erinnerung. Auch in den Geheimgesellschaften gibt es Bindungen, die zwar nicht in Form von »Ehrenworten«, aber auf eidlichem Wege erfolgen. In diesen Orden, Logen und Clubs werden die Mitglieder auf eine Wertordnung verpflichtet, die über die herrschende gesetzliche Ordnung gestellt wird. Und diese Gesellschaften verlangen von ihren Mitgliedern, im Falle eines Falles ohne Rücksicht auf irgendwen oder irgendetwas, die Eidbindung über die Regeln und Belange des Gemeinwesens zu stellen. Helmut Kohls Berufung auf sein gegebenes Ehrenwort erinnert in fataler Weise an dieses Eide-Unwesen. Ein wesentlicher Grund für die Lichtscheue und den Drang nach Verborgenheit liegt in dem Umstand begründet, daß die verfolgten Ziele »geheim« bleiben müssen, weil sie mit den Gesetzen des Staates und Zielen der Öffentlichkeit nicht übereinstimmen, ihnen von Fall zu Fall sogar völlig entgegenstehen. Man kann nur darüber spekulieren, was Helmut Kohl hinter seinem »Ehrenwort« tatsächlich zu verbergen hat.

Volkes Stimme

      Glücklicherweise ist es bis heute eine Ausnahme geblieben, daß Kohl für seine unsittliche und unmoralische Haltung öffentlichen Beifall erhält (so geschehen am 19. Januar vor der Hamburger Handelskammer und am 21. Januar vor der Bremer CDU). Insgesamt scheint das moralisch-sittliche Koordinatensystem unseres Volkes doch noch einigermaßen zu funktionieren.

      Immerhin erwarten nach einer am 21.1. veröffentlichten Emnid-Umfrage 59% der Deutschen von Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl, daß er sein Bundestagsmandat zurückgibt und sich aus der Politik zurückzieht. Nur 37% aller Befragten sind dafür, daß Kohl weiterhin in der Politik aktiv bleibt. Zwei Drittel der Deutschen fordern Helmut Kohl auf, die Namen der Spender zu nennen. Nur 29% aller Befragten sind der Auffassung, daß der Alt-Bundeskanzler an sein Ehrenwort gebunden ist.

      Dies sind klare Grundhaltungen. Es wäre zu wünschen, daß die Politik diese eindeutige Stimme des Volkes endlich ernst nimmt. Denn die Folgen, die Kohls Verhalten mit sich bringt, zeigt folgendes Umfrageergebnis auf: Nur 4,3% der Befragten halten Politiker nach wie vor für sehr glaubwürdig, im Gegensatz dazu haben 50,6% das Vertrauen verloren und antworteten mit »Gar nicht«. Und 45,1% der Befragten halten Politiker nur noch für wenig glaubwürdig. Über 95% des Volkes haben demnach kein Zutrauen mehr. Diese Zahl macht auf erschreckende Weise deutlich, wo das Parteiensystem wirklich steht. Ein Herumdoktern an den Symptomen hat da schon lange keinen Sinn mehr, denn Helmut Kohl ist nur die Spitze des Eisberges.

      »Jedes Volk bekommt die Politiker, die es verdient«, hat irgendwann einmal ein schlauer Kopf geäußert. Wenn dem wirklich so ist, dann kann eine Veränderung der Zustände nur eintreten, wenn wir Sitte und Moral im Leben unseres Volkes wieder zur Ehre kommen lassen. Wir brauchen eine Rückbesinnung auf diese zeitlosen Werte, ergänzt um klare Erkenntnisse über die Unvollkommenheit der Menschenseele, Schöpfungssinn und das, was wirklich der »Moral des Lebens« entspricht.


Fußnoten

1) Vielleicht vergleichbar mit der »Spiegel-Affäre« des Jahres 1962, als wegen Anschuldigungen gegen den damaligen Verteidigungsminister Franz-Josef Strauß der Spiegel-Herausgeber Augstein verhaftet wurde.