Von Dieter Vollmer-Neudorf
Diese überlebenswichtige Frage haben die Völker selbst schon längst entschieden. Ihre niedere Wahlbeteiligung bei den Europawahlen, die Angst vor einem europäischen Superstaat, das Unbehagen, die Gleichgültigkeit und die EU-Politik-Langeweile, sie sprechen ein eindeutiges Nein zu einem Paneuropa wie es bislang geplant war und für das sicher auch weiterhin gearbeitet wird. Die hochnäsige Mißachtung des Volkswillens, »die Tendenz zur Allzuständigkeit mit der Folge zunehmender Zentralisierung« (Stoiber), die »demokratischen Defizite«, die »Politik hinter dem Rücken der Bürger« oder aus den »Hinterzimmern«, die verächtliche Behandlung Österreichs, die enteignende Euro-Schwindsucht, die kleinkarierte Brüsseler Kommissar-Diktatur zeigen wohin Europa geführt werden soll. Nicht umsonst verraten die wendigen Politiker Sorge und Unruhe. Für ihre Beschwichtigungen und »EU-Informationskampagnen« finden sie sogar Worte, die vor nicht allzu langer Zeit als verschimmelt galten, als neonazistisch verleumdet und geahndet wurden. Manch einer findet aber gewiß auch Sorge vor dem drohenden »Identitätsverlust«. Die ständig eingeimpfte Massenpsychose erstickte eben nicht überall die Volksseele. Sie spricht europaweit und mehr als man ahnt ihr Nein zu dem befürchteten Zwangsstaat.
In die heute notwendig gewordenen Auseinandersetzung um ein »neues föderales Europa« griff auch Bundespräsident Johannes Rau ein. Die fortschreitende Einigung des Erdteiles wird immer stärker unmittelbar wie alltäglich erlebt, weswegen »Klarheit über die Ziele und Transparenz (Durchsichtigkeit) der Entscheidungen immer wichtiger« seien. Umsichtig geht er auf einige Zweifel und Bedenken der Deutschen ein. Er meint zu Recht, die Frage »braucht Deutschland die weitere europäische Einigung?«, muß immer wieder neu gestellt und vor allem mit guten Gründen beantwortet werden. Alle aufgeschlossenen Bürger sollten ihren Sinn und Nutzen erkennen können. Ihre Vorteile seien der Friede, den Deutschland noch nie so lange erlebt habe. Dieser »Friedensraum« werde nun auch nach dem Osten hin erweitert. Weiter lockte er mit den wirtschaftlichen Erfolgen und dem größer werdenden Markt, die zwar neue Nebenbuhler, aber auch zusätzliche Möglichkeiten schafften. Von den kapitalistischen Weltmachtgefahren mit Umweltzerstörung und –ausbeutung sagte er leider nichts. Doch betonte er, daß uns die internationale Entwicklung schon »längst den Rückzug ins nationale Schneckenhaus« verbaut habe. Die Würfel sind also ohne Volksbefragung längst gefallen: »Natürlich führt der europäische Einigungsprozeß seit 40 Jahren dazu, daß ein Teil der nationalen Souveränität zugunsten gemeinschaftlichen Handelns« aufgegeben werden muß. Das aber sei nur die halbe Wirklichkeit:
»Zur anderen Hälfte gehört, daß die Globalisierung die Souveränität der Nationalstaaten gravierend aushöhlt und daß das in einem demokratisch unkontrollierten Prozeß geschieht. Die politische Union Europas ist auch darauf die Antwort, weil sie Souveränität, demokratisch bestimmte Macht, wiedergewinnt (?) , die die einzelnen Staaten, auf sich allein gestellt, im Zuge der Globalisierung längst verloren haben.«
Auch erhofft der Bundespräsident von dem weiteren europäische Einigungsvorgang die Möglichkeit, die Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten klarer zu verteilen und gegeneinander abzugrenzen, »in einer offenen, demokratischen Debatte und nicht in einem undurchsichtigen und schleichenden Prozeß. Deutschland braucht und will die europäische Einigung - daran kann und darf es in unserem eigenen Interesse keinen Zweifel geben. Darum ist es so wichtig, welche Antworten wir auf die Fragen geben: Welche Form der europäischen Einigung wollen wir? Wie soll der Prozeß weitergehen? Auf welches Ziel steuern wir zu? Wir stehen an einer Wegscheide«.
Deutschlands Bundspräsident entwirft in »Die Welt« vom 15. 9. 2000 für die »Neue EU« bisher ungewohnte, aber wohl notwendig gewordene Vorstellungen. Sie ähneln der Grundsatzrede des bayerischen Ministerpräsidenten E. Stoiber vom 27. 9. 20001), der kürzlich gehaltenen Ansprache des französischen Staatspräsidenten Chirac vor dem Bundestag in Berlin und der Rede des Außenministers Fischer in der Berliner Humboldt-Universität, als von ihm freudig begrüßte »Signale«. Eine neue und ehrliche Marschrichtung oder wieder nur eine betörende »EU-Propagandakampagne«? Seine Vorschläge:
Es genügt nicht mehr »an einigen Stellschrauben von Abstimmungsverfahren zu drehen. Wir brauchen ein überzeugendes Zukunftsprojekt mit dem Mut, neue Wege zu gehen. Wir brauchen die Zustimmung aller Europäerinnen und Europäer zu einem modernen Europa, das mit seinen Traditionen, Werten und Interessen unsere eine« (?) »Welt mitgestalten kann. Jede und jeder muß sich darin wiederfinden können – mit seinen Möglichkeiten und Chancen, mit seinen Traditionen und Überzeugungen. Wir brauchen ein verständliches und überzeugendes Projekt, nicht sieben Verträge mit 13 Nachträgen und 25 Veränderungen, durch deren Paragraphendschungel sich nur noch hoch spezialisierte Experten lavieren können. Wir brauchen eine europäische Verfassung.«
Für die im November 2000 nach Mailand einberufene Konferenz europäischer Forschungsinstitute zur Erörterung einer Europa-Verfassung übernahmen Präsident Rau und der italienische Staatspräsident Ciampi die Schirmherrschaft. Hier soll eine »Grundrechtcharta«, ein europäisches Zuständigkeitsverzeichnis, »in klarer Abgrenzung zu nationalen und regionalen Kompetenzen und europäischen Institutionen, die demokratische Legitimation und politische Handlungsfähigkeit (Gewaltenteilung) miteinander verbinden«.
Das derart »konstruierte Europa« folgt dem »Bauplan« einer »europäischen Föderation«. Unter »Föderalismus« verstehe jedes Land jedoch etwas anderes, einmal einen »Bundesstaat mit übermächtigem Mittelpunkt« (wie in Frankreich), das andere mal den Verlust der Handlungsfähigkeit durch zu viele Entscheidungsträger. Rau will die Macht verteilt, nicht gebündelt wissen.
»Die vertikale Gewaltenteilung – die Verlagerung der Macht auf unterschiedliche Entscheidungsebenen – findet ihre Begründung vor allem in der Rücksichtnahme auf nationale regionale und lokale Eigenheiten.
Eine europäische föderale Ordnung kann daher nur das Ziel haben, den kulturellen Reichtum und die historisch gewachsenen unterschiedlichen Identitäten aller Teile unseres Kontinents zu bewahren. Nur wenn wir sicherstellen, daß sie nicht den Zwängen einheitlicher Regelung unterworfen werden, können wir die Zustimmung unserer Bürger für Europa bekommen - oder da zurückgewinnen, wo Skepsis gewachsen ist. Ein föderales Europa kann und darf nicht bedeuten, daß die bewährten Verfassungen seiner Mitgliedstaaten durch ein einheitliches Modell ersetzt werden.«
Föderalismus übersetzt der Duden mit »Streben nach Errichtung und Erhaltung eines Bundesstaates mit weitgehender Eigenständigkeit der Einzelstaaten im Gegensatz zum Zentralismus«.
In dieser Charta »sollen jene Werte und Überzeugungen festgeschrieben werden, die allen Europäerinnen und Europäern gemeinsam sind. Der vorliegende Entwurf (von wem?) macht deutlich, daß dabei nicht nur die klassischen Bürger- und Freiheitsrechte festgeschrieben werden, sondern auch soziale Grundrechte, wie sie in den Ländern Europas Solidarität und Gerechtigkeit lebendig werden lassen. Dabei werden die sehr unterschiedlichen Rechtsquellen zu berücksichtigen sein, aus denen sich soziale Rechte in den Mitgliedsstaaten ergeben. Es muß klar sein, daß europäische Grundrechte nur die Entscheidungen europäischer Institutionen und deren Umsetzung binden. Diese Charta muß eines Tages den ersten Teil einer Verfassung bilden.«
Für dieses europäische Bundesstaatsgrundgesetz erwartet Johannes Rau in Nizza eine politische Einigung. Wird dort etwa eine »Zivilgesellschaft« mit »Zivilreligion« nach freimaurerischem Zuschnitt begründet, in der alle Menschen »humanitär« übereinstimmen können?
Dieses Treffen soll ebenfalls eine »breit ausgelöste Diskussion« über die beiden weiteren Teile der Verfassung auslösen. Im 2. Teil »müssen wir präzise festlegen und abgrenzen, wer in Europa für welche Entscheidungen zuständig ist«. Gelten müsse hier:
»Eine höhere Ebene darf sich nur dann mit einer Angelegenheit befassen, wenn sie auf einer unteren Ebene nicht besser geregelt werden kann. Nicht jede kommunale Zuständigkeit bedarf der Landtagsberatung, nicht jede Landesangelegenheit gehört in den Bundestag, nicht jede Frage, die im britischen Unterhaus, dem Deutschen Bundestag oder dem portugiesischen Parlament besser erledigt werden kann, bedarf europäischer Aufmerksamkeit.«2)
Im 3. Verfassungsabschnitt geht es um eine deutlichere Gewaltenteilung der europäischen Einrichtungen. Zugleich müsse sichergestellt werden, »daß die Bürgerinnen und Bürger Europas durch Wahl und Vertretung Einfluß auf jede Entscheidung nehmen können, die ihr Leben prägen. Ich bleibe dabei: Jede Förderation mit so vielen Mitgliedsstaaten unterschiedlicher Größe und Bevölkerungszahl braucht ein doppeltes System der Repräsentation«: (d. h. Vertretung einer Gesamtheit von Personen durch eine einzelne Person oder eine Gruppe von Personen) »eines, in dem jeder Bürger mit einer Stimme zählt, und eine zweites, in dem jeder Mitgliedsstaat unabhängig von seiner Größe und seiner Bevölkerungszahl mit seiner Stimme zur Geltung kommt.«
»Die drei Abschnitte der Verfassung – Grundrechtskatalog, Zuständigkeitsregelung und Verhältnis der Institutionen – geben einem Europa Gestalt, wie wir es für morgen wünschen können: Ein Zusammenschluß von Staaten, die einen Teil ihrer Hoheitsrechte gemeinschaftlichen Einrichtungen übertragen, damit sie durch gemeinsames Handeln Souveränität und praktische Handlungsfähigkeit zurückgewinnen.
Ein solches Europa wird die internationalen Beziehungen nach unseren Vorstellungen mitgestalten können. Im Zeitalter der Globalisierung werden sich die europäischen Völker als Staatsbürgernationen in einer solchen Föderation besser wieder finden als im hilflosen Verharren in nationaler Nostalgie oder gar in nationalistischen Reflexen.
Wir können ein solches Europa bauen, ein Europa, das unser aller Vorteil befördert und in dem niemand seine Besonderheiten preiszugeben braucht. Für ein solches Europa lohnt es sich zu arbeiten! Deshalb muß die Diskussion über die Zukunft des europäischen Einigungswerkes neu belebt werden. Das europäische Einigungswerk braucht produktiven Streit. Es braucht die Bereitschaft, neue Wege zu gehen, damit die Zustimmung der europäischen Öffentlichkeit wächst.«
Wer von J. Raus »Wir« bestimmt nun »Form«, »Wie« und »Ziel«, des künftigen Europas, das für ihn im Gegensatz zu Stoiber ein »Bundesstaat« und nicht ein »Staatenbund« werden soll? Der EU-Gipfel in Nizza? Die Mailänder Konferenz? Die EU-Mitglieder? Und wer stimmt über diese Verfassung ab? Die Volksvertretungen? Die Völker selbst?
Wer also soll und darf über das künftige Leben der europäischen Völker in allen seinen Möglichkeiten aber auch Gefahren entscheiden? Entscheiden all jene Europa-Politiker mit, die, wie der christlich-sozialistische Bundespräsident selbst, in ihrer Mehrzahl von überholten, also »gestrigen« Welt- und Menschenbildern ausgehen? Oder sogar volksferne und einweltlerische und damit undemokratische Kräfte, die bisher den »demokratisch unkontrollierten Prozeß des Einigungsprozesses« schufen oder ihm wort- und tatenlos zusahen? Frauen und Männer, die sich heute - mit J. Rau - auch fragen müssen, »haben wir in der Vergangenheit ausreichend über den richtigen Weg und über die beste Lösung gestritten oder blieb die Diskussion zu häufig in oberflächlichem Geplänkel stecken?«
Wer soll weiter die »breite Diskussion« führen, in einer weitgehend gleichgeschalteten und einweltlerisch geprägten »veröffentlichten Meinung«, deren Macher sich schütteln, schon wenn die Worte Nation oder Volk fallen? Wer soll »mutig« die »neuen Wege« beschreiten und welche sind diese? Hier, wo Erkenntnisphilosophie, Völkerpsychologie und andere Geisteswissenschaften das erste Wort haben müßten?
Wie verbindlich für die übrigen 14 EU-Staaten - und durchführbar - sind außerdem die teilweise weltfremd, ja volksbetörend wirkenden Vorschläge des Bundespräsidenten? Wie vor allem sollen die Völker erhalten bleiben, wenn die Verfassungsgeber nicht wissen, was sie sind und welche unersetzlichen seelischen Aufgaben sie haben? Wie sollen »Identität« und »kultureller Reichtum« gewahrt werden, wenn meist unbekannt ist, was diese zu Ende gedacht bedeuten? Und das angesichts der bitteren Tatsache, daß jeder Einzelne verbriefte Grundrechte wie die »Eigentumsgarantie« nach Artikel 14,1 GG besitzt, nicht aber sein Volk. Wie sollen auch die »Werte« - was immer die sein sollen - gesichert werden, wenn jeder seine eigenen, ja widersprechenden oder gar falschen besitzt? Und »Traditionen«, »Rechte« beispielsweise, welche Lebensrechte erhalten die durch derzeit herrschende linke »Wertegemeinschaft«?
Wie will man nicht zuletzt einem doch stets drohenden Machtmißbrauch des neuen Euro-Bundesstaates, der nun einmal fehlbaren Menschen in die Hände gegeben werden muß, steuern, wenn die entmachteten »Nationalstaaten« nur noch Polizei und Grenzschutz befehlen können? Wer regelt die weltweiten militärischen blauen Einsätze unter Berücksichtigung, daß der Einsatz des Lebens nur dann als sittlich gefordert werden darf, wenn das eigene Volk oder der Frieden und die Freiheit der Gemeinschaft bedroht werden?
Nicht umsonst befürchten Großbritannien, einige skandinavische Staaten und künftig gewiß auch die Osteuropas einen europäischen »Superstaat« in dem die Nationalstaaten aufgehen würden. Weiß man nicht, daß alle bisher verwirklichten oder erhofften europäischen Reiche, von Kaiser Karl, dem »Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation« bis zu Napoleon, Stalins Weltrevolution, Hitlers »Germanischem Reich Deutscher Nation« und dem Dreipünktchen-Paneuropa, das seit dem 18. Jahrhundert »gemauert« werden soll, nichts anderes als Völkeruntergang bedeuteten und bedeuten?
Die Antworten auf alle diese Fragen sind für die Zukunft der Völker Europas von lebenswichtiger Bedeutung. In ihrer Reihenfolge hat an erster Stelle das »Ziel« zu stehen. Erkenntnisphilosophisch gesehen heißt die vornehmste Aufgabe jedes Staates: Den transzendenten Sinn das Leben und seine heute wieder einmal eingeschränkte Freiheit in ihren notwendigen sittlichen Grenzen zu sichern. Denn es geht ja nicht bloß um Wirtschaft, Wohlstand oder Sicherheit. Auch Johannes Rau betont ausdrücklich: Die jeweiligen Eigenheiten der Völker, ihre nationale Identität, also innere Einheit und Eigenart, ihr kultureller Reichtum, ihre Werte, Besonderheiten und Traditionen sind unbedingt zu bewahren. Folglich müßte Artikel 20a des deutschen Grundgesetzes, »Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen...«, bloß ergänzt werden, nämlich durch die zu hütenden seelisch-kulturellen Voraussetzungen. Zu dieser Umwelt des Menschen zählen Sitte, Brauchtum, Muttersprache, Erziehung, Kultur.
»Mensch und Maß« zeigt seit Jahrzehnten, wenn auch ungehört, die wahren »neuen Wege« für Mensch und Völker auf. Die Erkenntnisphilosophie Mathilde Ludendorffs, die als Gotterkenntnis seit nun fast acht Jahrzehnten zeitlos gültige Einsichten in Wesen und Sinn des Menschen- und Völkerdaseins vermittelt, gibt dazu das Recht, ja die Pflicht. Hier steht wirklich allein der Mensch, das Ziel der Schöpfung, im Mittelpunkt und damit zugleich seine natürliche oder gottgewollte Gemeinschaft. Denn Stamm und Volk sind die Voraussetzung der ihm möglichen Lebenserfüllung. Diese aber fordert klare Regeln des Zusammenlebens. In ihrem ersten religionsphilosophischen Werk schrieb darüber M. Ludendorff:
»Als sich die Menschen zu gemeinsamem Leben einander gesellten, während noch des Menschen waches Gedächtnis Totschlag immer wieder aus Blutrache mit Totschlag rächte, hielt die Vernunft diese nie endende Tatenkette mit ihren üblen Folge im Gedächtnis fest und ersann allmählich die Sühne des Mordes durch die Abgabe von Hab und Gut. Hierdurch war nicht nur der Begriff der Sühne für eine Schuld geboten..., sondern der Besitz hatte einen weit höheren Wert erlangt, war er doch unter Umständen einem Menschenleben gleichgestellt, und andererseits wurde auf diese Weise das Menschenleben häufiger geschützt und mählich höher gewertet. Hiermit waren die Grundpfeiler des aus Vernunft geborenen Sittengesetzes gegeben; aber gleichzeitig wurde Lebensgefahr nicht durch Kampf, sondern durch die Besitzabgabe beseitigt, und somit war durch Entwicklungsnotwendigkeit ganz ohne diese Absicht dem Wunsch der Genialität (dem Göttlichen) nach Frieden und göttlichem Ausgleich eine Brücke gebaut.«
Jedes Gemeinschaftsleben, sei es das der Sippe, des Volkes oder der Völkergemeinschaft macht das Sittengesetz notwendig. Vor dieser Aufgabe stehen heute auch die Völker Europas, die nur dem genannten Zweckgrundsatz folgen müßten, um ein sittliches Staatenbündnis zu schaffen. Dieses schlichte »Tue nichts, was du selbst nicht erleiden möchtest« schafft ihre Ebenbürtigkeit und verhindert jeden Machtmißbrauch, vorausgesetzt es steht im Einklang mit Gott und dem Sinn des Menschenlebens. Hier aber beginnt das Amt der Religionsphilosophie Mathilde Ludendorffs, die aufzunehmen man sich aber beharrlich und zum Schaden aller weigert.
Schon im März 1949, in den »Mitteilungen aus dem religiösen Leben«, nahm die Philosophin auch zu »Paneuropa« Stellung. Sie schrieb:
»Unsere Weltanschauung sieht einen tiefen göttlichen Sinn in der Mannigfaltigkeit der Völker und ihrer Eigenart, die natürlich wie aller Segen auch wieder dank der Unvollkommenheit der Menschen eine Gefahr in sich birgt. Um die Gefahr gleich vorweg zu nehmen, so beruht diese darauf, daß ein Volk außer s#160e#160i#160n#160e#160r Eigenart keine andere objektiv bewertet, sondern sich feindselig von den anderen Völkern absperrt. Aber unsere Weltanschauung weist nach, daß die Pflege der völkischen Eigenart bei jedem Volke an und für sich gesund und sehr begrüßenswert ist, ja daß sie einen tiefen göttlichen Sinn hat. Das wird heute von der Geschichte bewiesen! Nicht nur die Völker, die sich zu ihrer Nation bewußt bekennen, haben anderen Kriege bereitet, sondern auch Völker, die sich besonders international nennen, sind hierzu ebenso bereit. Weltherrschaftsziele oder zum mindesten Vorherrschaftsziele sind in beiden Fällen das gefährliche Moment, das die Völker in Kriege verwickeln kann und solche Ziele können sich den nationalen ganz ebenso wie den internationalen Überzeugungen paaren!
So wird nach unserer Weltanschauung ein Paneuropa dann keineswegs eine Entfaltung der Völker, die sich zu ihm vereinen, bedeuten, wenn sie dabei in diesem neuen Gebilde von Menschen beraten und geleitet werden, die zwar nicht ein ausgesprochenes, aber doch vorhandenes weltanschauliches Ziel haben, die im Erbgut begründete völkische Eigenart, die ein Kraftquell und ein sittlicher Halt für dieselben ist, möglichst zu verwaschen und zu verwischen, bis sie einander ähneln wie die roten Teppichläufer internationaler Hotels. Sondern dann würden sich in den Völkern jene haltlosen, entwurzelten Gestalten mehren, die nicht nur eine höchst unerfreuliche Eintönigkeit in Leben und Sitten all der geeinten Völker herbeiführen sich bemühen würden. Nein, es würde sich sehr bald herausstellen, daß Niedergang der Kulturen dieser Völker, gepaart mit moralischer Entwurzelung, die traurigen Ergebnisse solchen Zusammenschlusses wären.
Da unser Erdball an sich durch alle die technischen Fortschritte und wirtschaftlichen Zusammenhänge die Absonderung der Völker längst aufgehoben hat, so würde es aber sicherlich die Gefahren der Entwurzelung der Völker aus ihrer wertvollen Eigenart nicht mehren, sondern den einzelnen Völkern die Pflege ihrer Eigenart im Gegenteil geradezu ans Herzlegen, wenn sie sich, wie heute die Völker Westeuropas, zusammenschließen um gemeinsam ihre Kulturen aufrecht zu erhalten und dabei all ihre Eigenart hüten und pflegen. Voraussetzung wäre also nur, daß sie den Wert derselben so erkennen, wie wir es nach unserer Weltanschauung tun, und den Gefahren, die der Zusammenschluß bringen könnte, klaren Augen entgegensehen, und das heißt dann zugleich sie meistern. Es wäre ein Zeugnis dessen, daß die Erbeigenart und die damit innig verwobene Kultur eines Volkes vor allem dann, wenn ihm seine Muttersprache und seine Kulturwerke voll erhalten bleiben, schon längst von diesem Volke verraten wären, wenn ein politischer und wirtschaftlicher3) Zusammenschluß der Völker, der den einzelnen Völkern dennoch die Selbständigkeit erhält, dies an sich bedeuten müßte.
So steht denn unsere Weltanschauung dem Problem nicht vorbehaltlos gegenüber, sondern fragt: Was wollt Ihr, die ihr dies Paneuropa leiten und gemeinsam die zusammengeschlossenen Völker öffentlich beeinflussen wollt? Wollt Ihr diesen Völkern den Wert der eigenen freien Heimat und der völkischen Eigenart, die heute Israel in seinem jungen Staate jubelnd begrüßt, ausreden und jeden einzelnen aus »Volk, Stamm und Sprache herauserlösen«, oder wollt Ihr wirklich nur den Zusammenschluß eigenartiger und in ihrer Eigenart wertvoller Kulturvölker zu gemeinsamen politischen und wirtschaftlichen Aufgaben? Von der Art der Beantwortung dieser Frage allein hängt es dann ab, ob unsere Weltanschauung dies Europa begrüßen wird, oder ob es Gefahren für die Völker befürchten muß.«
Wie schon betont, steht hier allein und nur hier der Mensch mit der in ihm angelegten unersetzlichen Gemeinschaft des Volkes im Mittelpunkt: Der volkhaft geprägte Mensch als göttliches Ziel der Schöpfung!