Mit dieser Schlagzeile überschrieb Heike Schmoll in der FAZ vom 30. Oktober 1999 Ihre Vorausschau auf die Unterzeichnung der »Gemeinsamen Erklärung« des katholischen und lutherischen Klerus über »Rechtfertigungslehren« der beiderseitigen Kirchen zu Augsburg, deren Hintergrund die seit 460 Jahren bestehende Kirchenspaltung bildet, mit der sich das Papsttum niemals abfand und alle ihm zu Gebote stehenden Machtmittel rücksichtslos einsetzte. Was anderes als Beteuerungen des guten Willens, »auf einander zuzugehen«, ist trotz aller Reden und Gebete nicht herausgekommen. Eines ist jedoch klar: Die Rede vom Grundkonsens in Grundwahrheiten in der Rechtfertigungslehre ist zweifelhaft.
»In geradezu schizoider Weise beschwor zwar mancher standhaft den historischen Augenblick und den geschichtsträchtigen Ort, an dem die Einigungsbemühungen des 16. Jahrhunderts gescheitert waren, und beider Kirchen nun einen neuen Weg beschreiten wollten, um auf diese Weise die Bedeutsamkeit dieses Reformationstages herbeizureden. Trotzdem wollte niemand mehr von einem Durchbruch sprechen. ...
Davon sind beide Kirchen weit entfernt. Daran werden auch die brüderlichen Umarmungen der lutherischen Bischöfe und der Kardinäle nach der Unterzeichnung in der St.-Anna-Kirche nichts ändern. Denn eines hat Rom in Augsburg noch einmal ganz klar gemacht: In absehbarer Zeit wird es weder eine gegenseitige Gastfreundschaft beim Abendmahl geben noch eine wechselseitige Anerkennung als Kirche. Auch nach der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre werden in den evangelischen Kirchen weiterhin die luherischen Bekenntnisschriften und in der römisch-katholischen das Trienter Konzil ihre Gültigkeit behalten. So wird es vorerst bei der allseitigen Beschwörung eines erreichten Fortschritts und eines ersten Schrittes bleiben...« (H. Schmoll).
Aus den Erklärungen in Augsburg ging hervor, auf welche Weise und bis wohin die beiderseitigen Lehrauffassungen einander angenähert werden können. Wenn auch in vielen Einzelheiten dem Nichtchristen das Rätsel der Erbsünde und der Gnadenwahl Gottes »zu spitzig« ist, so ist doch bekannt, daß Luther in seinem Kampf gegen das Papsttum und den Ablaßhandel die Werkgerechtigkeit aus freiem Willen verworfen und statt dessen die Unterwerfung unter Gottes Willen gefordert hat. Dadurch erlange der sündige Mensch die göttliche Gnade. Nur der Glaube an Gott mache selig, nicht die guten Werke.
Die römisch-katholische Kirche hatte sich dagegen zur Anerkennung eines halbfreien Willens zur Wiedergutmachung begangener Sünden durchgerungen und sich in dieser Beziehung von den Lehren des Kirchenvaters Augustinus gelöst. Dennoch unterliegt der halbfreie Wille der Angst vor Strafe und Hölle. Viel ist damit ja nicht gewonnen. Aber Luthers Lehre ist ein Rückschritt ins mittelalterliche Denken. Überhaupt hat sich Luther zur Scholastik zurückgewendet.
Über das Wesen Christi - nicht über das Wesen Jesu - spricht sich Luther im Sinne der Zweinaturenlehre aus, über das Wesen Gottes im Sinne der Dreieinigkeitslehre, über die Sakramente und die Gnade gänzlich nach den Formeln der mittelalterlichen Schultheologen. Sein zunehmender Haß gegen die »aristotelische Philosophie« des Mittelalters führte ihn nicht zur eigentlichen Philosophie, sondern zu gereizten Beschimpfungen der »Hure Vernunft«, gegen die er die »Schrift« verteidigen zu müssen glaubte. Daher ist auch von der Reformation weder die Geistesfreiheit noch die Duldsamkeit ausgegangen, die vielmehr erst im 18. Jahrhundert erkämpft werden mußten. Das Mittelalter ist durch die »Aufklärung« überwunden worden; erst sie hat solche Greuel abgestellt wie Ketzerverfolgungen, Hexenverbrennungen und Folter.
An der mittelalterlichen Christologie, an »den duae in Christo naturae«1) haben Luther und Calvin festgehalten, also am apostolischen Bekenntnis, am nicaenischen und am athanasischen. Diese drei »Symbole« sind dem Augsburger Bekenntnis (Confessio Augustana) vorangestellt, der Bekenntnisschrift des Luthertums, und werden in allen reformierten Bekenntnisschriften angeführt. Luther hat neben dem halben Pelagianismus der Katholischen Kirche - die ja Augustinus nicht gefolgt war - an Augustinus festgehalten: er behauptete geradezu starrsinnig nach Paulus (Röm. 3, 28) die Rechtfertigung »allein aus dem Glauben ohne des Gesetzes Werke«, also die Sündenvergebung durch Glauben an die Tatsache des gottversöhnenden Opfertodes des für die Sünden der Menschheit gestorbenen Gottessohnes - eine Rechtfertigung allein aus der Gnade Gottes, denn für Luther war der Mensch wie für den Bischof Augustinus wegen der Erbsünde zum Guten unfähig und ohne Freien Willen, nach Gottes unerforschlichem Ratschluß und Heilsplan zur Gnade oder zur Verdammnis vorherbestimmt: »sola fide« und »de servo arbitrio«. Diese Vorherbestimmung und Gnadenwahl wurden von Calvin und Paulus noch unerbittlicher als von Luther eingeschärft, während der alternde Luther sie weniger betonte. Für Luther wie für Augustinus bewirkte die Begehrlichkeit das Böse im Menschen, ein »radikal Böses«, wie Kant es später auffaßte.
Die Reformation hat den Machtanspruch des Papstes und der Bischöfe bestritten und gebrochen (außer in England); sie hat einen Teil der kirchlichen Glaubenssätze abgelehnt, so die mittelalterliche Sakramentenlehre, die statt der unmittelbaren Gotteskindschaft Jesu ein Mittlertum des Priesters behauptet und zur Verweigerung des Kelches an die Laien geführt hatte; sie hat die Verdienstlichkeit der Guten Werke verneint und hat, obwohl das Augsburger Bekenntnis an der Höherbewertung der Jungfräulichkeit festhielt, anstatt der Ehelosigkeit des Mönch- und Nonnentums die Bewährung des Christen in Familie und Berufslreben gefordert, und zwar trotz der reformatorischen Auffassung von der Welt als »Jammertal«.
Als alleinige Quelle und Regel des Glaubens hat die Reformation die Heilige Schrift angesehen und als Inhalt des Glaubens die paulinisch-augustinische Rechtfertigungslehre. Der Glaube selbst wurde wieder mehr zu einem Vertrauen zu Gott, eine Hingabe an Gott, aber immer nach der Anweisung des »geoffenbarten Wortes«, immer »nach der Schrift«. Obwohl Luther die katholischen Lehren von der Wandlung zu Fleisch und Blut ablehnt, hielt er an der mittelalterlichen Bedeutung fest: für ihn waren Leib und Blut Christi beim Genuß von Brot und Wein gegenwärtig, ja, er ersann sogar einen neuen vernunftwidrigen Glaubensatz von der Allgegenwart (ubiquitas) des Leibes Christi. Die Leiblichkeit des auferstandenen Christus dachte sich Luther allerdings nicht wie Calvin an einen bestimmten Ort des Himmels gebunden.
Der Religionshistoriker Ernst Troeltsch hat darauf hingewiesen, daß Luther und die Reformatoren überwiegend zum Mittelalter gehören. Luther habe bei Paulus Antworten auf katholische Fragen gefunden; in katholischem Geist habe er besonders die Frage nach der Gewißheit des Heils beantwortet und sich dabei in die Finsternisse der paulinisch-augustinischen Lehre von der Vorherbestimmung verirrt. Auch die paulinische Glaubensgewißheit sei aus dem Kern der augustinisch-katholischen Lehre hervorgegangen.
»Der reformatorische Gnadenbegriff ist eine mittelalterlich-augustinische, nicht aber eine unmittelbar paulinische Idee.«
Luther gehört aber nicht nur mit seiner Lehre von der Dreieinigkeit und Erbsünde noch ganz zum Mittelalter, sondern vor allem durch seine »Überzeugung von der objektiven Realität der Offenbarung«. Deshalb hat Luther auch an dem »Weltbild mit den drei Stockwerken«, an Himmel, Erde und Hölle, gegen Kopernikus festgehalten. Sprach das »Wort Gottes« durch Josua 10,12 gegen Kopernikus, so mußte dieser sich gegen die offenbarte Wahrheit vergangen haben.
Nach Heinrich Adolph, einem anderen Religionswissenschaftler, sei für Luther der Erlösungsmythos des Mittelalters sichere Gewißheit gewesen, an der Gott-Teufel-Spannung habe er wörtlich festgehalten, den Jüngsten Tag habe er oft herbeigesehnt, weil der Sinn des Lebens für ihn im Jenseits lag; an eine Offenbarung habe er geglaubt bis hin zur Anerkennung einer Eingebung der heiligen Schriften durch den Heiligen Geist; die kirchliche Ausschließlichkeit, also eine Gnadenvermittlung allein innerhalb der Kirche, habe Luther nie bestritten; eine Selbstbestimmung des Menschen habe es für ihn niemals gegeben; er sei immer durch die Lehrsätze des Glaubens gebunden gewesen, ein katholischer Mensch, obschon er die Papst- und Priesterherrschaft und die Lehre von den kirchlichen Heilsgütern gebrochen habe.
Angesichts all dessen um Luther und die Reformation fragt man sich unwillkürlich, warum damals in Rom niemand auf die Idee gekommen ist, dem Mönch Martin Luther den Kardinalshut zu verleihen, statt ihn vor Kaiser und Reichstag anzuklagen. Doch damals ging es weniger um Religionsfragen als um die Hohe Politik, denn 1515 war Kaiser Maximilian gestorben und sowohl der französische König Franz I. wie der spanische König Karl I. meldeten ihre Ansprüche auf seine Nachfolge an. Um die Wahl des Habsburgers Karl gegen Franz I. zu finanzieren, hatte der Geldmagnat Jakob Fugger damals die erforderlichen Bestechungssummen zur Verfügung gestellt; allerdings ließ er sich dafür die Einnahmen aus dem Ablaßhandel verpfänden; diese aber litten darunter, daß Luther gegen den Ablaß wetterte. In Worms 1519 aber war es dafür zu spät, zumal nahezu 80 von 100 der Deutschen sich bereits der Reformation Luthers angeschlossen hatten.
Immerhin ist es bemerkenswert, wenn nicht erstaunlich, daß Martin Luther, dem es ursprünglich nur auf ein Streitgespäch mit den Theologen ankam (weshalb er seine Thesen diesen privat zuschickte), den Nymbus eines Kämpfers für Geistesfreiheit erhielt, wozu wohl auch das ihm zugeschriebene Wort auf dem Reichstag in Worms: »Hier stehe ich - ich kann nicht anders!«, das seine beitrug.
Wenn es bei der Reformation also gar nicht um einen Kampf für Glaubens- und Gewissensfreiheit ging, sondern vielmehr um eine engere Bindung des gläubigen Christen an die »Schrift« als Offenbarung des Heiligen Geistes - enger als sie bisher schon bestanden hatte - so ist eigentlich unbegreiflich, daß im nichtkatholischen Teil der Deutschen Martin Luther heute noch als Vorkämpfer für Freiheit und Menschenwürde gilt. Wenn dem aber nicht so war, dann muß uns eigentlich das Schicksal der lutherischen Kirchen, die Augsburger Glaubenskonferenz von 1999 mitsamt den christlichen Bruderküssen der gegenseitigen Kirchenbeamten völlig unberührt lassen. Noch vor Jahrzehnten, Ende der zwanziger Jahre, alarmierte die Schrift des Pfarrers Petras: »Die protestantische Kirche auf dem Wege nach Rom!«, auch die völkischen Kreise in Deutschland. Damals erblickte man darin den Versuch, die Macht der römischen Kirche wieder aufzurichten. Heute jedoch erscheint uns das ganze Bemühen, die Kirchenspaltung aufzuheben, als ein letzter Versuch, die Trümmer aus dem Glaubensabfall zu retten. Das Christentum hat in jeder kirchlichen Form ausgespielt. Berührt es denn das Schicksal unseres Volkes, wenn die Lutheraner in die römische Kirche heimkehren? Offensichtlich nicht. Es hat derzeit ganz andere Sorgen.